Fachkräfte wurden selber ausgebildet

Ingenieurbüro Janssen & Bergmann GbR blickt auf das 55-jährige Jubiläum zurück

Berumbur. Das Architektur- und Ingenieurbüro Janssen & Bergmann GbR schaut auf das 55-jährige Jubiläum zurück. „Wir sind eines der wenigen Ingenieurbüros, die so eine Bandbreite an Dienstleistungen anbieten. Und das seit 55 Jahren“, betont Bauingenieur Torsten Janssen, der die Nachfolge in Form von „Management by out“ mit dem Wirtschaftsingenieur Gerd-Jan Bergmann geregelt hat.

Das Team aus erfahrenen Ingenieurenund Bauzeichnern entwickelt individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedlichste Hochbau-Projekte: Ob Privathäuser, eine seniorengerechte Wohnanlage, Hallen, Industrie-, Gewerbe- oder Bürobauten, öffentlliche Gebäude wie zum Beispiel Kindergärten oder Privathäuser – das Ingenieurbüro aus Berumbur liefert „alles aus einer Hand“.  

Immer zum Bauzeichner/in ausgebildet

Fast von Anfang an wurde in dem Berufsbild zum Bauzeichner/in ausgebildet. „Die meisten sind übernommen worden. Zum 1.August würden wir gerne noch einen Bewerber oder Bewerberin einstellen“, so die Geschäftspartner.

In dem repräsentativen Bürogebäude befindet sich das Team mit insgesamt sechs qualifizierten Mitarbeitern, denen vier Büros, ein Zeichensaal und eine Teeküche zur Verfügung stehen. Auch der Seniorchef und Firmengründer Adolf Janssen hat immer noch ein Büro in dem Klinkergebäude in der Ortsmitte in Berumbur.

Wir haben uns immer neuen Technologien angepasst und können in all den Jahrzehnten nur bestätigen, dass die Bürokratie überhand genommen hat“, betonen Janssen und Bergmann. So bestehe bereits seit dem 1. Januar 2022 die Digitalisierungspflicht in den Baubehörden, die Bauunterlagen dementsprechend einzureichen. Seit der Zeit haben die Ingenieure dies erfolgreich umgesetzt. Und: „Die größte Bestätigung für die Qualität der Arbeit liefern unsere Kunden selbst.“ Durch dessen Zufriedenheit und Weiterempfehlung bestätigt sich immer wieder, dass das Konzept des Ingenieurbüros den richtigen Weg weist – ein verlässlicher Partner für erfolgreiche Bauprojekte!

Mehr Informationen auch unter www.janssen-bergmann.de.

Übergabe des Luxuskreuzers in Yokohama

Neubau ASUKA III erfolgreich in Richtung Nordsee überführt

Papenburg. Das neue Kreuzfahrtschiff der Meyer-Werft, die Asuka III, hat die Papenburger Werft erfolgreich mit Kurs auf Eemshaven (Niederlande) Anfang März verlassen. Der Neubau für die Reederei Nippon Yusen Kaisha (NYK Cruise), eine der größten Reedereien der Welt, lief nach den Testfahrten auf der Nordsee in den Emder Hafen ein.

Die ASUKA III wurde im März 2021 bei der Meyer Werft in Auftrag gegeben und ist das erste Kreuzfahrtschiff, das der japanische Flaggenstaat seit knapp 30 Jahren geordert hat. Der Heimathafen der ASUKA III ist Yokohama. Das Schiff hat eine Länge von 230 Metern, eine Breite von 29,80 Metern, einen Tiefgang von maximal 7,89 Metern und eine Bruttoraumzahl (BRZ) von 52.000. Die Besatzung besteht aus 470 Crewmitgliedern.

Das Schiff verfügt über zahlreiche Innovationen für den Umweltschutz, so z.B. auch über einen modernen und umweltfreundlichen LNG-Antrieb. Beim Design wurden zahlreiche maßgeschneiderte Lösungen für den japanischen Markt berücksichtigt. So gibt es zum Beispiel einen SPA-Bereich mit einem japanischen Freiluftbad.

Die ASUKA III bietet Platz für maximal 744 Passagiere in 385 Kabinen. Die Kabinen haben offene Räume mit traditioneller japanischer Ästhetik. Es gibt drei Kategorien: Penthouse, Suite und Balkon. An Bord sind außerdem sechs Restaurants mit französischer, italienischer und japanischer Kaiser-Küche.

Hauptsaison startet elektrisch

Dr. jur. Wibke Mellwig hielt die Festrede

Norddeich. „Ich freue mich sehr, diesem wirklich innovativen und bislang einzigartigen Projekt als Taufpatin offiziell den Namen zu geben“, sagte Karin Pragal, Vorsitzende des Aufsichtsrats der AG Reederei Norden-Frisia am 21.März bei der Schiffstaufe des „E-I“. Nach vielen Monaten der Entwicklung, des Baus und der Erprobung von Schiff und Ladetechnik sei nun alles sicher einsatzbereit. „Mit der Frisia E-I startet die Hauptsaison 2025 elektrisch und CO₂-neutral“, so Pragal.

Der Name der neuen Fähre verweist auch auf das umfassende Nachhaltigkeitskonzept der Reederei. Denn um den kalkulierten Stromverbrauch des E-Kats zu decken, wurden mehrere Projekte zur regenerativen Energieerzeugung und -speicherung kombiniert. So hat die Norden-Frisia auf ihren Parkflächen in Norddeich 600 PKW-Einstellplätze mit Photovoltaik-Dächern ausgestattet. Zudem wurden Solaranlagen auf Dächern und Carports in Norddeich, Harlesiel, auf Norderney und Juist installiert. Eine Freiflächenanlage befindet sich in der Umsetzung. Ein Batteriespeicher puffert zukünftig Überschüsse aus der Solarstromerzeugung tagsüber für nächtliche Bedarfe. „Wir arbeiten damit an der nachhaltigen Transformation der Schifffahrt und investieren in eine emissionsfreie Zukunft“, sagte Reederei-Vorstand Carl-Ulfert Stegmann. Rund 180 Beschäftigte arbeiten bei der Reederei, die im Jahr 2021 das 150-jährige Jubiläum hatte.

Deutschland will Vorreiter sein für eine klimafreundliche Schifffahrt. Gerade im maritimen Bereich haben wir mit Blick auf die Emissionsmengen enormen Aufholbedarf, aber eben auch noch ein enormes Potenzial. Die elektrischen Antriebe der neuen Generation tragen dazu bei, dieses Potenzial zu heben und zeigen, dass Deutschland Schifffahrt kann. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir sehr schnell mehr davon sehen und auch die Anwendungsgebiete mit den Reichweiten wachsen werden“, sagte Dr. jur. Wibke Mellwig vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Dr. Mellwig, deren Mutter in Neermoor aufgewachsen ist, und aus Potsdam angereist war, betonte: „Damit nimmt die Frisia E-I eine Vorbildfunktion ein, gerade auch im Umfeld des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer.“

Wir freuen uns sehr, dass wir den E-Kat nach den speziellen Anforderungen der Norden-Frisia von Anfang an mitentwickeln und bauen durften“, sagte Joschka Böddeling, Sales Manager der DAMEN Shipyards. Für seine Werft sei das Projekt ein wichtiger Schritt in Richtung eines umweltverträglichen und zukunftsfähigen Schiffbaus.

Die Mehrkosten des elektrischen Antriebes des Elektrokatamarans wurden mit 608.000 € von der NBank des Landes Niedersachsen gefördert. Die Ladestation für den E-Kat wurde aus der BordstromTech Richtlinie im Rahmen der Umsetzung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS) mit insgesamt rund 650.000 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Fördermaßnahme wird von der NOW GmbH koordiniert.

Von Ditzum nach Delfzijl

Saisonstart der MS Dollard

Leer. Am 1. Mai heißt es wieder „Leinen los und Schiff ahoi“ für die MS Dollard, die das Herzstück des grenzüberschreitenden Radwanderrundkurses bildet. Die beliebte Fährverbindung zwischen dem Fischerdorf Ditzum, der Seehafenstadt Emden und dem charmanten niederländischen Delfzijl startet in eine neue Saison und bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Region zu erkunden.

Wir und die Crew freuen uns sehr, dass es nun bald los geht mit der saisonalen Fährverbindung über den Dollart“, sagen Kurt Radtke, Geschäftsführer der Internationalen Dollard Route (IDR) e. V. und Christina Ulrichs, Geschäftsführerin der Baltrum-Linie GmbH als Reederei. Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.

Die MS Dollard verkehrt bis August jeden Mittwoch, Freitag und Samstag, im September mittwochs und samstags. Zusätzliche Fahrten sind am 1., 3. und 4. Oktober geplant. Die erste Abfahrt des Tages erfolgt stets um 8:30 Uhr am Außenanleger in Ditzum, gefolgt von einem Halt im Hafen von Emden, bevor die Reise weiter nach Delfzijl führt. Diese Fährverbindung stellt eine komfortable Möglichkeit dar, mit dem Fahrrad die Grenze zu überschreiten und das beeindruckende Weltkulturerbe Wattenmeer hautnah zu erleben.

Der genaue Fahrplan und die Tarife unter www.dollard-route.de/dollartfaehre und Tickets unter https://bit.ly/dollardticketsbuchen.

Der Kompass in Zeiten der Veränderung

OVB-Vorstandsvorsitzender Holger Franz ging in Rente

Leer. Eine Ära geht zu Ende: Der Vorstandsvorsitzender der Ostfriesischen Volksbank (OVB), Holger Franz, wurde am 28. März in der Hauptstelle in Leer verabschiedet. Mehr als 20 Jahre war der 62-Jährige als Mitglied des Vorstandes aktiv, davon knapp 15 Jahre als Vorsitzender. Nun hat er seine aktive berufliche Tätigkeit beendet, übernimmt aber einige ehrenamtliche Tätigkeit im Rentenalter, u.a. bei der Lebenshilfe Leer.

Fest mit der Genossenschaftswelt verbunden

Während der Feierstunde blickte Holger Franz gemeinsam mit geladenen Gästen auf seinen Werdegang zurück. „Ich habe meine gesamte berufliche Laufbahn in der Genossenschaftswelt verbracht. Zunächst in der genossenschaftlichen Zentralbank in Oldenburg und Hamburg. Im Anschluss hier in Leer und ich würde das immer wieder so entscheiden“, betonte Holger Franz. Die genossenschaftliche Idee sei unverändert aktuell und wertvoll. Genossenschaft bedeute, Verantwortung zu übernehmen – füreinander und miteinander. „Gerade in Zeiten der Veränderung ist dieses Prinzip ein wertvoller Kompass, der uns leitet. Unser Erfolg basiert auf Vertrauen und Nähe. Ich bin überzeugt, dass dieses Modell auch in Zukunft stark bleiben wird“, unterstrich Holger Franz.

Über zwei Jahrzehnte hat der Wahl-Leeraner die OVB geführt. In dieser Zeit habe sich die Branche stark verändert. „Vor allem die letzten Jahre waren sehr intensiv. Die zunehmende Regulatorik, die Niedrigzinsphase und die Corona-Pandemie sind nur einige Beispiele. Umso stolzer bin ich darauf, was wir als Bank geschafft haben“, resümierte Holger Franz.

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Holger Franz war immer in Genossenschaftsbanken tätig. Foto: OVB

Ausgleichspflicht in der Erbengemeinschaft

Was versteht man unter der Ausgleichungspflicht für Vorempfänge?

Leer. Bei Vorempfängen handelt es sich um Zuwendungen des Erblassers an einen Abkömmling gleichen Grades (Tochter, Sohn, Enkel …), die dieser noch zu Lebzeiten erhalten hat und die vom Umfang her so erheblich sind, dass sie eine Gleichbehandlung der Abkömmlinge im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge vereiteln würden. In den §§ 2050 ff. BGB ist geregelt, unter welchen Umständen diese Zuwendungen bei der Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen sind.

Warum gibt es diese Regelung? Im Grundsatz kann der Erblasser mit seinem Vermögen machen, was er will. Die gesetzliche Erbfolge greift jedoch dann, wenn der Erblasser kein Testament erstellt hat. Der Gesetzgeber unterstellt in diesem Fall, dass der Erblasser alle seine Abkömmlinge gleich behandeln wollte. Um diese Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden bestimmte lebzeitige Zuwendungen in die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens einbezogen. Die Empfänger solcher Zuwendungen müssen sich den Wert auf ihren Erbteil anrechnen lassen.

Abgrenzung: Die Ausgleichungspflicht von Vorempfängen ist zu unterscheiden vom Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB. Dort geht es um besondere Leistungen (z.B. Pflegeleistungen) eines Abkömmlings, die zur Erhaltung oder Vermehrung des Vermögens des Erblassers geführt haben und ohne angemessenes Entgelt erbracht wurden. Dieser Abkömmling soll dafür mehr erhalten, nicht weniger.

Welche Zuwendungen müssen Miterben einer Erbengemeinschaft ausgleichen?

Die Zuwendungen, die eine Ausgleichspflicht auslösen können, sind in §§ 2050 ff. BGB geregelt. Gemeinsam ist ihnen, dass sie:

-vom Erblasser noch zu dessen Lebzeiten vorgenommen wurden,

-wirtschaftlich vorteilhaft sind und

-keine oder nur eine geringere Gegenleistung vorliegt.

Der Erblasser kann bei der Zuwendung allerdings bestimmen, dass keine Ausgleichungspflicht entstehen soll. Dies ist aber nur möglich, soweit hierdurch nicht das Pflichtteilsrecht anderer Erben beeinträchtigt wird (§ 2316 Abs. 3 BGB).

Ausgleichungspflichtig sind insbesondere:

Ausstattung, § 2050 (1) BGB: alle Zuwendungen im Hinblick auf Heirat, Begründung oder Erhaltung einer selbständigen Lebensstellung

Zuschüsse, die als Einkünfte dienen sollen, § 2050 (2) BGB: sie sind nur insoweit auszugleichen, als sie das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß übersteigen; demnach kommt es nicht auf die Höhe der Zuwendung an, sondern auf die Vermögensverhältnisse beim Erblasser; immer dann, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Zuwendung glauben konnte, dass er trotz dieser Zuwendung die Rechte der übrigen Abkömmlinge erfüllen kann, übersteigt dies nicht seine Vermögensverhältnisse

Ihr Kind A ist aufgrund seiner unverschuldeten Arbeitslosigkeit finanziell bedürftig. Greifen Sie ihm mit besonderen Zuschüssen unter die Arme, ist die Unterstützung nicht als übermäßig zu betrachten. Die Zuwendung sollte dann nicht der Ausgleichungspflicht unterliegen. Auf jeden Fall empfiehlt sich, dass Sie dazu eine Aussage treffen. Besitzen Sie ein Wertpapierdepot und finanzieren die Zuwendung aus den Dividenden, spricht diese Handhabe weniger für ein Übermaß, als wenn Sie sich veranlasst sehen, Ihr Wertpapierdepot zu verkaufen.

Andere Zuwendungen, § 2050 (3) BGB: für Zuwendungen, die nicht unter die gerade genannten beiden zwei Fälle fallen, findet im Grundsatz keine Ausgleichung statt. Allerdings kann der Erblasser bei der Zuwendung die Ausgleichung anordnen, dann ist sie vorzunehmen; das ist unabhängig davon, ob die Zuwendung übermäßig ist oder nicht

Beispielsweise kann eine solche Zuwendung darin bestehen, dass die heiratende Tochter ein Haus bekommt oder dass der Sohn für den Start in die Selbständigkeit einen höheren Geldbetrag erhält. Werden diese Zuwendungen nicht berücksichtigt, würde das Erbe in der gesetzlichen Erbfolge unfair verteilt werden. Daher erhöht man rechnerisch den Nachlass um diese Vorempfänge und zieht sie anschließend vom Erbteil des Empfängers wieder ab.

Wer muss ausgleichen und welcher Miterbe kann einen Ausgleich verlangen?

Ausgleichungspflichtig sind Abkömmlinge des Erblassers, wenn ihr Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge beruht. Dem wird gleichgestellt, dass das Erbrecht zwar auf Testament beruht, aber nur die gesetzliche Erbfolge bestätigt. Ausgleichungsberechtigt, also Empfänger der Ausgleichszahlung, sind die übrigen Abkömmlinge, die durch gesetzliche Erbfolge zum Erben berufen sind. Der jeweilige Grad des Abkömmlings spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs.

Nachdem Ehegatten keine Abkömmlinge des Erblassers sein können, trifft sie niemals eine Ausgleichspflicht.

Beispiel:

Sie hinterlassen drei Kinder und setzen Kind A zu Ihrem Alleinerben ein. Kind A hat bereits zu Lebzeiten erhebliche Zuwendungen erhalten. Da das Erbrecht von Kind A nicht auf der gesetzlichen Erbfolge, sondern auf Ihrer testamentarischen Verfügung beruht, ist es gegenüber den Geschwistern B und C nicht ausgleichspflichtig. Die Kinder B und C haben lediglich Anspruch darauf, dass sie ihren Pflichtteil erhalten. Hat der Erblasser allerdings die Abkömmlinge auf den Erbteil eingesetzt, den diese als gesetzliche Erben erhalten würden und damit im Grunde nur die gesetzliche Erbfolge bestätigt, so besteht im Zweifel trotzdem die Ausgleichungspflicht (§ 2052 BGB). Haben Sie als Erblasser andere Vorstellungen, sollten Sie diese testamentarisch zum Ausdruck bringen.

Für alle anderen Fälle der gewillkürten Erbfolge besteht keine Ausgleichsvorschrift. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Erblasser in Kenntnis der Vorausempfänge über sein Vermögen verfügt hat und diese angemessen berücksichtigen konnte. Eine Grenze bestimmt lediglich das Pflichtteilsrecht (§ 2316 BGB).

Wie erfolgt die Ausgleichung in einer Erbengemeinschaft?

Die Ausgleichung erfolgt, indem im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft Ausgleichungsrechte und –pflichten bei der wertmäßigen Bestimmung der Auseinandersetzung mit einzurechnen sind. Hierzu wird der Wert des zu verteilenden Nachlasses um die Ausgleichungspflichten erhöht. Im Anschluss wird vom Gesamtwert jeweils der auf jeden Erben entfallende Anteil berechnet. Dieser wird dann für die Erben, die bereits Zuwendungen empfangen haben, um ihre Zuwendung verringert. Im Anschluss steht fest, welchen Anspruch jeder einzelne Miterbe noch am verbleibenden Nachlass hat. Kommt es hierbei zu einem negativen Betrag, d.h. hat ein Miterbe bereits im Rahmen des Vorempfangs mehr erhalten, als ihm nun zustehen würde, so muss er diesen Betrag allerdings nicht ausgleichen. Es besteht keine Nachschusspflicht.

Beispiel: Sie leben mit Ihrer Ehefrau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hinterlassen Ihrer Ehefrau und Ihren drei Kindern A, B und C einen Nachlass im Wert von 200.000 €. Kind A hat aus Anlass seiner Eheschließung eine Aussteuer im Wert von 20.000 € und Kind B einen Betrag von 30.000 € im Hinblick auf seine Berufsausbildung erhalten. Sie haben ausdrücklich bestimmt, dass diese Zuwendungen nach Ihrem Ableben im Erbfall ausgleichspflichtig sind. Nach Ihrem Ableben werden sich Ihre Frau und Ihre Kinder die Frage stellen, mit welchen Erbteilen sie rechnen dürfen.

Die Erbteile berechnen sich so:

Ihre Ehefrau erhält als gesetzlichen Erbteil 1/4 und als Zugewinnausgleich ein zusätzliches 1/4 Ihres Nachlasses, insgesamt also 100.000 €. Da sie gemäß § 2050 Abs. I BGB kein Abkömmling ist, braucht sie sich auch nichts anrechnen zu lassen. Die Ausgleichung findet nur unter Abkömmlingen statt.

Die restlichen 100.000 € Ihres Nachlasses sind unter Ihren Kindern aufzuteilen. Die auszugleichenden Zuwendungen an Ihre Kinder A (20.000 €) und B (30.000 €) sind dem Nachlass rechnerisch hinzuzurechnen. Daraus ergibt sich unter den Kindern ein Ausgleichungsnachlass von insgesamt 150.000 €.

Jedem Ihrer drei Kinder stünden nach dem Verhältnis gleicher Erbteile rein rechnerisch 50.000 € zu. Darauf müsste sich Kind A 20.000 € sowie Kind B 30.000 € anrechnen lassen. Kind A erhält dann nur noch 30.000 €. Kind B bekommt 20.000 €. Kind C, das bislang noch keine Zuwendungen erhalten hat, erhält die verbleibenden 50.000 €. Mehr unter www.hapig-kollegen.de.

Neuer Edeka auf Spiekeroog

Christian Eilers und Jula Sieland eröffneten den „Grünen Inselmarkt“

Spiekeroog. Der neue Edeka-Frischemarkt hat nach knapp sechsmonatiger Umbauphase mit Erweiterungsfläche am 15. April in der Osterwoche wiedereröffnet. „Wir freuen uns, dass alles so gut geklappt hat mit dem Umbau. Im Prinzip waren es ja zwei Baustellen, der neue Frischemarkt und die Renovierung der Mitarbeiterwohnungen im Altbau. Alles hat gut geklappt mit den Handwerkern“, sagt der 31-jährige Einzelhandelskaufmann Christian Eilers, der aus Rhauderfehn kommt. Seit dem 1. April leitet er den „Grünen Inselmarkt“ selbstständig auf der Urlaubsinsel zusammen mit seiner Frau Jula Sieland und insgesamt 14 Beschäftigten.

Mitte Oktober wurde der Lebensmittelmarkt vorerst geschlossen. „Die Stelle als Marktleiter hier auf Spiekeroog war von Edeka Minden-Hannover ausgeschrieben. Im August letzten Jahres haben wir uns geeinigt“, erzählt Christian Eilers, der seit dem Jahr 2022 als stellvertretender Marktleiter bei Edeka Schmidt in Ostrhauderfehn leitend tätig war.

Der bisherige Inhaber Bernhard Bruns hat den Vollsortimenter seit fast 20 Jahren geführt. Neben der vergrößerten Verkaufsfläche wurde auch das Sortiment erweitert, neue Technik installiert, neue Farben, neue Regale, neue Gestaltungselemente und ein neuer Name. Auch die Außenfassade passt sich nach der Modernisierung dem Ortsbild auf der Insel Spiekeroog an.

Der Haupteingang verlagerte sich in den Erweiterungsbau“, erklärt Christian Eilers, der alle vier Beschäftigte übernommen und zehn neue Teammitglieder eingestellt hat. Im Eingangsbereich gibt es drei Kassen sowie zwei weitere Selbstbedienungskassen. Der Markt ist bis zum Ende der Saison an sieben Tagen in der Woche geöffnet.

Bereits seit Anfang April war das Edeka-Team mit dem Einräumen der Regale für den neuen „Grünen Inselmarkt“ beschäftigt. „In meiner Funktion als stellvertretender Marktleiter hatte ich schon viel Verantwortung und habe ähnlich wie ein selbstständiger Kaufmann agiert. Mit dieser Erfahrung freue ich mich jetzt darauf, mein eigener Chef zu sein und meine Ideen umzusetzen“, betont Christian Eilers, der von seiner Frau, von Edeka und von den Insulanern unterstützt wird.

Wohnungen renoviert

Auch die Wohnungen im Altbau sind komplett und energetisch saniert worden. Es sind Mitarbeiterwohnungen“, so Eilers abschließend. Die Wohnungen umfassen rund 60-90 Quadratmeter Fläche und befindet sich im gleichen Gebäude. „Auch wir wohnen hier und freuen uns auf die neuen Aufgaben“, fügt Jula Sieland hinzu. Eine Neubauwohnung wird voraussichtlich noch im Mai fertiggestellt.

Foto: Inge Meyer

Von links: Der Edeka-Marktleiter Christian Eilers und Frau Jula Sieland

 

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