Von Beginn an am Puls der Zeit

37. iro-Rohrleitungsforum vom 5.-7. Februar ist ein Publikumsmagnet

Oldenburg. Waren es bei der Premiere 1987 gerade einmal zehn Ausstellerfirmen und 12 Experten mit Referaten vor knapp 100 Studierenden der Fachhochschule Oldenburg, hat sich das Oldenburger Rohrleitungsforum mittlerweile zu einem der bekanntesten Events der Branche gemausert.

Zuletzt waren es über 4.000 Besucher und 440 Aussteller bei der zweitägigen Weiterbildungsveranstaltung mit begleitender Fachausstellung des Institutes für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg e. V. kurz iro. Und wegen des stetigen Interessenzuwachses zog das Oldenburger Rohrleitungsforum 2023 aus dem Hörsaal der Fachhochschule in die Weser-Ems-Hallen. Damals nahmen rund 1.000 Personen an der Fachtagung mit knapp 130 Referenten und 90 interessanten Fachvorträgen zu aktuellen Themen rund um den Rohrleitungsbau teil.

Auch in diesem Jahr werden vom 05. bis 07. Februar wieder Tausende von Interessenten erwartet… dieses Mal unter dem Motto „Städte der Zukunft – Transformation unterirdischer Infrastruktur“. Dabei stehen in 30 Themenblöcken spannende spartenübergreifende Beiträge zu innovativen Techniken, digitalen Prozessen und praktischen Lösungen rund um unsere Rohrnetze. Da geht es zum Beispiel um die Umstellung bestehender Erdgasrohrleitungen für die Nutzung mit Wasserstoff, die nachhaltige Sanierung von Abwassersystemen oder resiliente Wasserversorgungsnetze bei Trockenheit und Hitze.

Die Eröffnung findet wieder am Vorabend der Fachmesse mittwochs ab 18 Uhr im Sitzungssaal des ehemaligen Landtagsgebäudes in der Tappenbeckstraße statt. Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen, die Anmeldemodalitäten und eine Programmübersicht gibt es im Internet unter www.iro-online.de.

Transformation für eine zukunftsfähige Infrastruktur

37. IRO Rohrleitungsforum zieht wieder Tausende Fachbesucher an

Oldenburg. „Städte der Zukunft – Transformation unterirdischer Infrastruktur“ lautet das Motto des 37. Oldenburger Rohrleitungsforums, das am 6. und 7. Februar 2025 in den Weser-Ems-Hallen stattfindet. Im Fokus steht diesmal die Stadt als urbaner Lebensraum.

Mit Blick auf Themen wie Klimafolgenanpassung – darunter der Schutz vor Starkregenereignissen und die nachhaltige Bereitstellung von Trinkwasser – nicht nur in Dürreperioden – sowie auf die Dekarbonisierung des Energiesystems stehen sowohl Rohrleitungsnetzbetreiber als auch alle anderen relevanten kommunalen Akteure vor großen interdisziplinären Herausforderungen. „Ziel muss es sein, unsere Städte lebenswert zu erhalten und generationengerechte Lösungen für die nun notwendige Transformation unserer Infrastrukturen zu adressieren“, sagt Mike Böge M. Eng., Geschäftsführer des Instituts für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg e.V.

Wie können wir die Klimaresilienz der Systeme fördern und wie können wir diese anpassen, um widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu werden? Welcher Impulse bedarf es für mehr „Wasserbewusstsein“ in den Städten? Wie lässt sich der CO2-Fußabdruck verträglich reduzieren und was sind die wichtigsten Ansätze für ein sektorenübergreifendes klimaneutrales Energiesystem der Zukunft? „Das sind einige der dringlichsten Fragen, über die wir auf dem Forum diskutieren wollen“, so der Veranstalter des tradierten Branchentreffpunkts weiter. Folgerichtig geht es bei den Themenfeldern um Herausforderungen und Anpassungen der Rohrinfrastruktur in der Abwasser-, Wasser- und Energiewirtschaft.

Mit der bekannten inhaltlichen Vielfalt werden die Referent_innen in ihren Vorträgen wie in den Vorjahren Akzente setzen und die Basis für ein interdisziplinäres Netzwerken während der zweitägigen Veranstaltung schaffen. Flankiert wird der Branchentreff von einer Fachausstellung und bekannten Programmpunkten wie der „Diskussion im Panorama Café“ und dem „Ollnburger Gröönkohlabend“. Detaillierte Informationen zum Tagungsprogramm sowie alles Wichtige rund um die Veranstaltung finden sich unter www.iro-online.de ab Anfang Oktober.

Kurierfahrten übernimmt der Senior

Seniorchef Rolf Birkoben feierte das 50-jährige Meisterjubiläum

Riepe-Ochtelbur. Es gibt nur wenige Handwerksmeister, die das 50-jährige Meisterjubiläum im Kreise ihrer Angehörigen oder den Beschäftigten des Familienunternehmens feiern dürfen. Rolf Birkoben aus Ochtelbur legte schon als 22-jähriger Geselle, damals noch in der Abendschule über mehrere Jahre, die Meisterprüfung im November 1974 ab.

Kurz vor Weihnachten wurde mit den 12 Fachkräften der Firma Rolf Birkoben GmbH & Co.KG auf das 50-jährige Jubiläum zum Landmaschinenmechanikermeister angestoßen. „Zwei Jahre nachdem ich den Meisterbrief erhalten habe, wurde der elterliche Lohnbetrieb um die Abteilung Reparatur von Landmaschinen erweitert“, erzählt Rolf Birkoben. Im Jahr 2015 übergab er den Betrieb an seine Tochter, Diplom-Kauffrau Anke Behringer, und den langjährig beschäftigten Landmaschinenmechanikermeister Frank Koopmans.

Den Beruf des Landmaschinenmechanikers habe er aber nicht im elterlichen Betrieb gelernt, sondern bei der Raiffeisen Genossenschaft. Nachwievor werden zwei Auszubildende zum Land- und Baumaschinenmechaniker bei der Firma Birkoben ausgebildet. Ob Reparatur oder Wartung von Gartengeräten und Landmaschinen – das Familienunternehmen ist im Umkreis von 30 Kilometer tätig. Für diese Arbeiten stehen eine Werkstatt, ein großes Ersatzteillager und ein Fuhrpark zur Verfügung.

Auch Rolf Birkoben macht regelmäßig noch etwas für seinen Betrieb. Er erledigt die Kurierfahrten und schaut so öfters rein. „Wir haben einen modernen Fuhrpark mit vier Fahrzeugen für unseren Kundenservice“, fügt Frank Koopmans hinzu. „Insofern haben wir auch kein Saisongeschäft, denn bei den Landmaschinen und auch bei den Gartengeräten fallen in den Wintermonaten zum Beispiel Inspektionen an“, erklärt Diplom-Kauffrau Anke Behringer, die sich um das Kaufmännische kümmert.

Neu: Partner von Roboschaf

Ob zum Beispiel Ast- oder Heckenscheren, Motorsäge, Laubbläser oder Kehrmaschinen, Rasenmäher oder Rasentraktoren – die Firma Birkoben verfügt über ein fachlich gut ausgebildetes Team und hat viele langjährige Stammkunden. „Im Jahr 2012 starteten wir mit dem Verkauf der ersten Rasenroboter, mittlerweile verkaufen wir mehrere 100 Stück pro Saison bis ins Emsland“, so Anke Behringer. „Die Rasenroboter liefern wir an Privatleute sowie für gewerbliche und kommunale Kunden, um damit Sport- oder Golfplätze zu pflegen“, so Frank Koopmans weiter.

Und zu den Marken Stihl, Solo und Echo ist eine neue Geschäftskooperation zum Jahresbeginn hinzugekommen: Die Ihlower Firma ist Partnerbetrieb der Firma Roboschaf, die sich auf den herstellerunabhängigen Vertrieb von Mährobotern spezialisiert hat. Mehr Informationen auch im Internet unter www.birkoben.de.

Von rechts: Rolf Birkoben, der das 45-jährige Meisterjubiläum feierte, Diplom-Kauffrau Anke Behringer und Geschäftsführer Frank Koopmans

Foto: Inge Meyer

Transformation für Strom, Gas & Wasserstoff

Trotz eingeleiteter Energiewende nutzen viele Verbraucher nachwievor Erdgas & Öl

Von Diplom-Volkswirt Horst Zech

Lingen. Im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Wie kann dies gelingen? Die Eigenschaften der Glasfaser sorgen schon heute für ein schnelles Arbeiten und Lernen im Internet. Es müssen aber noch einige Anstrengungen unternommen werden. Für die Erreichung des Zieles der Bundesregierung wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich.

Dann nimmt Fernwärme in der klimaneutralen Wärmeversorgung eine wichtige Rolle ein. Deshalb müssen die Wärmenetze in urbanen Gebieten auf Wärme aus erneuerbaren Energien umgestellt werden. So kann zum Beispiel für die Fernwärme die Abwärme von Industrieprozessen genutzt werden. Weiterhin können große natürliche Wärmequellen wie Luft, Erdwärme oder Gewässer durch Wärmepumpen genutzt werden. Zurzeit werden erst 14 Prozent der Haushalte in Deutschland über Fernwärme versorgt. Der Anteil aus erneuerbaren Energien beträgt davon bis heute nur 20 %.

Warum wird das Potenzial von Biogas, als erneuerbare Energie nicht stärker mit einbezogen. Es ist immer verfügbar und wird regional in einer bereits bestehenden Infrastruktur erzeugt. Biogas kann gespeichert und jederzeit verwendet werden. Zudem lässt es sich ins Gasnetz einspeisen und zur Strom- und Wärmeerzeugung nutzen. Biogasanlagen nutzen Pflanzen, Gülle und Lebensmittelreste zur Energiegewinnung. Abfälle können wiederverwertet werden. Schon heute werden 12% des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Biogas hergestellt. Flexible Biogasanlagen sind kurzfristig die einzige relevante Alternative zum Wasserstoff zur Absicherung längerer Dunkelflauten. Dabei spricht man von Dunkelflaute bei längeren Perioden mit geringer Einspeisung von Wind- und Solarenergie. Zur Absicherung der Dunkelflaute plant die Bundesregierung mit Wasserstoff betriebenen Reservekraftwerken den fehlenden Strom bereitzustellen. Doch wäre es nicht eleganter die Nutzung von flexiblen Biogasanlagen in diese Struktur miteinzubeziehen? Der Vorteil wäre das bereits bestehende Gasnetz nutzen zu können, denn der Aufbau von Reserveinfrastruktur wirkt sich drastisch auf die Strompreise aus.

Ohne den massiven Ausbau erneuerbarer Energien werden wir die Klimaziele für 2045 nicht erreichen. Dies gilt nicht nur für Windkraft, bis Ende 2025 ist die Hälfte der deutschen Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser zu versorgen. Bis 2030 soll sogar eine 100 % ige Verfügbarkeit angestrebt werden. Dafür müssen aber noch einige Anstrengungen unternommen werden. Die Glasfaser vereinfacht die Digitalisierung. Informationen und Videos können in Sekundenschnelle abgerufen werden. Dabei gibt es sehr geringe Aussetzer und Verzögerungen und die volle Bandbreite steht jederzeit zur Verfügung.

Mit dieser Übermittlungstechnik kann die Entwicklung der Infrastruktur von Strom und Gas sowie Wasserstoff vorangetrieben werden. Wasserstoff kommt auf der Erde meist gebunden mit Sauerstoff als Wasser vor. Wenn man Wasserstoff nun nutzen will, muss man den Sauerstoff abspalten. Diesen Prozess des Abspaltens nennt man Elektrolyse. Dies geschieht mit Strom, der aus erneuerbaren Quellen kommen soll.

Das Ausbautempo bei Wind- und Solarenergie steigt. Im Jahr 2024 wurden im ersten Halbjahr bereits 57 % des verbrauchten Stroms durch erneuerbare Energie gedeckt. Im vorigen Jahr wurden aus Wind-, Solar-, und Biomasse mehr als 50 % des Stromverbrauchs gedeckt. Hierbei leisten die Windkraftanlagen mit ca. 75 % den größten Beitrag. Gefolgt von der Solarenergie, die fast 36 % ausmacht. Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, muss auch unsere Wärmeversorgung umgebaut werden. Denn heute heizen immer noch 75 % der Haushalte mit Erdgas oder Erdöl. .

Effizienz spielt bei der Bezahlbarkeit der Transformation eine wichtige und große Rolle. Eine Energiewende, die nicht bezahlbar ist, findet nicht statt (Aussage von Andreas Mundt, Präsident des BKartA). Es bleiben noch viele Fragen offen, und die Klimaziele in den nächsten 20 Jahren zu erreichen.

ZECH CONSULTING

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Geldautomat ist das Allerneueste

Sparkasse LeerWittmund zog in das ehemalige AOK-Gebäudes

Ostrhauderfehn. Bereits im Jahr 2022 gab es Überlegungen, die rund 400 Quadratmeter große Filiale der Sparkasse LeerWittmund in Ostrhauderfehn zu sanieren. „Nun sind wir vor Weihnachten in den Neubau eingezogen, der sich nur 100 Meter von der alten Sparkasse entfernt befindet“, informiert Frank Fastenau, Vorstandsvertreter der Sparkasse LeerWittmund.

Die angemietete Filiale in dem neuen Wohn- und Geschäftsgebäude ist rund 180 Quadratmeter groß, und der SB-Bereich ist bereits im Dezember eröffnet worden. „Die offizielle Eröffnung ist am 7.Januar. Auch in dieser neuen Filiale ist der SB-Bereich und die Kundenberatung mit separaten Eingängen komplett getrennt“, erklärt Frank Fastenau bei einem Termin vor Weihnachten. Dabei ist die Beratung jederzeit nach Absprache möglich, feste Öffnungszeiten für Serviceanliegen sind dienstags und donnerstags nachmittags. Und: Wenn in Ostrhauderfehn geschlossen ist, hat die Sparkassenfiliale in Rhauderfehn geöffnet.

Der rund 26 Quadratmeter große SB-Bereich mit behindertengerechtem Türöffner ist von 6:00 bis 24:00 Uhr geöffnet und verfügt über zwei Terminals für Kontoauszüge und Überweisungen sowie ein Geldautomat. „Hinsichtlich der Sicherheitstechnik ist dieser Geldautomat das Allerneueste. Mit Bewegungsmelder, Kamera, Lautsprecher und Vernebelungstechnik ertönt kurz vor der Schließung ein akustisches Warnsignal, bevor das Verriegelungsgitter runtergelassen wird“, erläutert Fastenau. Von außen sieht die Sicherheitstechnik ähnlich aus wie ein Container, der einen Überfall unterbinden soll.

Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse LeerWittmund, Ingo Fortkamp, lies es sich nicht nehmen, und machte einen Rundgang kurz vor der offiziellen Eröffnung. „Die neue Filiale ist modern und zeitgemäß, weil sich auch die Kundenfrequenz in Zeiten der Digitalisierung verändert hat“, betont Ingo Fortkamp beim Rundgang. In dem Neubau gibt es zwei Servicepoints direkt am Eingang, zwei Beratungsräume für Kundengespräche sowie ein Backoffice-Bereich für vier Personen. Insgesamt gibt es sieben PC-Arbeitsplätze und das vierköpfige Team wird in der neuen Sparkassenfiliale weiterhin in bewährter Form eingesetzt.

Darüber hinaus gibt es eine Teeküche mit Sitzgelegenheit für eine Arbeitspause. Außerdem stehen zahlreiche Parkplätze am Neubau in heller Klinkerbauweise zur Verfügung.

Altgebäude ist verkauft

Die Nachnutzung der alten Sparkasse aus den 80-iger Jahren war uns wichtig. Das Gebäude hat der Reilstift e.V. gekauft“, so Fortkamp und Fastenau weiter. Nach einem Umbau soll in dem 400 Quadratmeter großen Gebäude dort voraussichtlich im Jahr 2026 eine Tagespflege eröffnet werden.

Insgesamt verfügt die Sparkasse LeerWittmund über 21 Filialen. Mehr Informationen auch im Internet unter www.sparkasse-leerwittmund.de.

Gesetzesänderungen seit Januar 2025

Steuerliche Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

Wiesmoor. Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche Gesetzesänderungen einher, die die Besteuerung betreffen. Die Änderungen sind größtenteils im Jahressteuergesetz 2014, welches erst am 22. November 2024 den Bundesrat passierte, zu finden. Weitere Regelungen sind im Bürokratieentlastungsgesetz und im Wachstumschancengesetz verankert. Am 20. Dezember 2024 stimmte der Bundesrat dann noch dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu. Ein Schelm, wer Böses denkt, wie er/sie feststellt, dass in diesem Gesetz im wesentlichen nur noch Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen enthalten sind.

Auswahl wesentlicher Gesetzesänderungen:

Die E-Rechnung wird ab dem 1. Januar 2025 für den Business-to-Business-Bereich (B2B) zur Pflicht. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen auch selbst E-Rechnungen ausstellen und versenden können (es wurde berichtet). Bestimmte Übergangsfristen erleichtern bisher nicht vorbereiteten kleinen und mittleren Unternehmen den Übergang. Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfristen; jeder Unternehmer muss also ab sofort in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird einheitlich für das Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt. Zu den angesprochenen Unterlagen gehören neben Rechnungen und deren Kopien auch Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten, Lohnabrechnungen, Quittungen, Steuer-, Gebühren- und Beitragsbescheide, Vertragsurkunden und Zahlungsanweisungen.

Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht: Es gilt für alle Gebäudearten je Wohn- oder Gewerbeeinheit die maximal zulässige Bruttoleistung von 30kWp. Es handelt sich hier um eine Freigrenze. Bei Überschreitung werden mithin die vollen Steuern auf die Leistung auch unterhalb der Grenze fällig. Bei Bestandsgeräten bleiben die bisherigen Werte bestehen. Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft betragen.

Unternehmer müssen im Jahr 2025 ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Meldeverfahren über „Mein Elster“ wurde nun stark verspätet eingeführt. Im Einzelnen müssen die Unternehmer unabhängig von Kauf, Miete oder Leasing Informationen übermitteln wie zum Beispiel:

-Art des Kassensystems

-Seriennummer

-Anschaffungs- und Inbetriebnahmedatum

Verstöße werden zwar nicht mit Bußgeldern belegt. Nicht registrierte Kassen können jedoch im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung zu Nachteilen führen.

Kinderbetreuungskosten werden im Rahmen der Sonderausgaben künftig in Höhe von 80% statt bisher zwei Drittel berücksichtigt. Es gilt der Höchstbetrag von neuerdings 4.800 Euro gegenüber bisher 4.000 Euro pro Jahr.

Auf Abfindungen werden in der Regel hohe Steuern erhoben, da es sich um Einmalzahlungen z.B. des (ehemaligen) Arbeitgebers handelt. Die sogenannte Fünftelregelung verhindert eine hohe Besteuerung, indem die Abfindung fiktiv über fünf Jahre ausgezahlt wird. So konnte diese Zahlung auch schon beim Arbeitgeber behandelt werden und die Lohnsteuer entsprechend niedriger bemessen werden. Die Begünstigung ist mit Beginn des Kalenderjahres 2025 entfallen.

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Verpflegung (Sachbezugswerte) steigen bundeseinheitlich ab dem 1. Januar 2025 von monatlich 313 Euro auf 333 Euro. Entsprechend erhöht habe sich die Beträge für tägliche Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) erhöht.

Die Sachbezugswerte für Unterkunft oder Mieten steigen ab dem gleichen Zeitpunkt von 278 auf 282 Euro pro Monat.

Die seit Jahren überfällige Anpassung der Werte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten sowie deren gesetzessystematische Vereinfachung sind erneut nicht umgesetzt worden. Auch die Verlängerung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde nicht mehr umgesetzt.

Land- und Forstwirte können bei der Umsatzsteuer die sogenannte Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Diese – ebenfalls sogenannten – Pauschallandwirte wenden danach einen besonderen Steuersatz an. Die bisherige Überprüfung des sogenannten Durchschnittssteuersatzes hat ergeben, dass der Durchschnittssatz für das Kalenderjahr 2025 7,8 Prozent beträgt (2024: 8,4 Prozent ab dem 6. Dezember 2024, davor 9 Prozent).

Der Einkommensteuertarif wurde angepasst, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die kalte Progression verhindert, dass zum Beispiel Gehaltserhöhungen oder höheres Einkommen direkt durch die laufende Inflation reduziert oder sogar ganz ihre Wirkung verlieren. In diesem Zuge wurde der einkommensteuerliche Grundfreibetrag auf 12.096 Euro erhöht, Kinderfreibetrag und Kindergeld wurden auf 6.672 Euro bzw. 255 Euro erhöht sowie die Eckwerte des Einkommensteuertarif wurden um 2,6% begünstigt.

Die im nationalen Umsatzsteuerrecht enthaltenen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen sind an die unionsrechtlichen Vorgaben in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie anzupassen. Im Ergebnis bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei.

Die jüngst für Kleinunternehmer angehobene Grenze von 22.000 Euro wird im Jahr 2025 erneut auf nunmehr 25.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Grenze können Kleinunternehmer künftig auf den Umsatzsteuerausweis in Rechnungen verzichten. Für das schon laufende Kalenderjahr darf der Gesamtumsatz neuerdings 100.000 Euro nicht übersteigen. Im Falle des Überschreitens dieser Grenze kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewendet werden.

Die Pauschale für Erbfallkosten im Erbfalle liegt neuerdings bei 15.000 Euro statt bisher auf dem von DEM gerundeten Freibetrag von 20.000 DEM (10.300 Euro).

Zu guter Letzt

Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des reformierten Rechts erhoben. Auf der Grundlage der festgesetzten Grundsteuermessbeträge bestimmen die Gemeinden, mit welchem Hundertsatz des Grundsteuermessbetrags (Hebesatz) die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erhoben wird. Den Gemeinden wurde zusätzlich das Recht eingeräumt, ab dem Jahr 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzusetzen.

Energiesteuer

Die Energiesteuer auf als Kraftstoff versteuertes Erdgas steigt von 18,38 Euro/MWh (1,838 ct/kWh) auf 22,85 Euro/MWh (2,285 ct/kWh). Die Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr steigt für Erdgas von 1,32 Euro/MWh auf 1,64 Euro/MWh.

Quelle: angelehnt an DATEV (2025) und Bundesfinanzministerium (2025)

Männersache feiert fünfjähriges Jubiläum

Familienunternehmen kommt aus Friesoythe

Lingen. Männersache Hanneken feierte am 13. Dezember das fünfjährige Bestehen in Lingen. In dieser Zeit wurde seitens des Inhabers kontinuierlich in die Ladenfläche im ersten Obergeschoss investiert.

Erst kürzlich wurden flächendeckend LED-Leuchten installiert sowie die Dekoration und der Ladenbau optimiert. „Wir fühlen uns in Lingen insgesamt sehr wohl. Das sieht man einerseits daran, dass wir in der Innenstadt mit Abendmode Hanneken und Männersache Hanneken in der Burgstraße sowie unserem kürzlich komplett renovierten Street One CECIL-Store in der Marienstraße gleich drei Geschäfte in Lingen betreiben. Andererseits investieren wir aus Überzeugung laufend in unsere Geschäfte, weil wir uns mit der Stadt Lingen und unseren Kundinnen und Kunden sehr verbunden fühlen. Das gilt natürlich auch für unsere MÄNNERSACHE. Wir sind und bleiben sehr gerne in Lingen“, erklärt Frank Hanneken. Citymanager Torben Bruns überzeugte sich vor Ort von dem neuen Auftritt und gratulierte zur Neueröffnung.

Zu Männersache Hanneken zählen drei Standorte in Lingen, Friesoythe und Telgte. Der Bräutigam, seine Trauzeugen und Hochzeitsgäste können insgesamt zwischen 1.500 Anzügen und passenden Accessoires wählen. Auch Business-Anzüge, Maßanzüge sowie Anzüge aus besonders nachhaltiger Herstellung sind bei Männersache Hanneken im Angebot. Ergänzt wird der Service durch eine hauseigene Schneiderei.

Kunden können jederzeit spontan in der Burgstraße vorbeischauen. Grundsätzlich wird jedoch mit Terminen gearbeitet. „Wir nehmen uns Zeit für unsere Kunden, um sie mit voller Aufmerksamkeit zu beraten. Das geht mit individuellen Terminen am besten“, so Hanneken. Auch besondere Termine, wie beispielsweise „Männerabende bei Männersache“ mit Beratung und Getränken für den Kunden und seine Begleitung sind möglich. Alle Informationen finden Interessierte unter www.hanneken.de.

BU:

Lingens Citymanager Torben Bruns gratulierte Sonja Fehrmann. Foto: privat

 

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