Balance zwischen den Interessen der Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Geestland. Nun ist es amtlich: Die Bundesregierung hat die nächste Mindestlohn-Erhöhung formell beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland zum 1. Januar 2026 von zurzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist ein erneuter Nachschlag vorgesehen – auf dann 14,60 Euro.
Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach ihrem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Für Unternehmen bedeutet das zum Teil erhebliche Belastungen – in einer Zeit, in der eine Hiobsbotschaft aus der Wirtschaft die nächste jagt und von dem versprochenen Aufschwung nicht wirklich etwas zu spüren ist.
Dass die Kosten für die Arbeitgeber durch den höheren Mindestlohn steigen werden, hat die Bundesregierung selbstverständlich eingepreist. Nach ihren Angaben ergeben sich im kommenden Jahr zusätzliche Lohnkosten von rund 2,2 Milliarden Euro. 2027 sind es dann 3,4 Milliarden Euro.
Das Kabinett rühmt sich, dass eine solche Erhöhung in zwei Schritten eine entlastende Wirkung haben werde. Doch für Unternehmen ist das bestenfalls ein schwacher Trost. Wer zum Taschenrechner greift, stellt fest: Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 13,9 Prozent. Dies entspricht seit seiner Einführung im Jahr 2015 einem Plus um insgesamt 71,8 Prozent. Seit 2022 ist der Mindestlohn bereits um mehr als 30 Prozent gestiegen. Somit klettert er viel schneller als die Tariflöhne.
Lohngitter nach oben
Besonders betroffen sein werden Gastronomie, Einzelhandel, Reinigungsgewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Die Unternehmer dieser und der anderen Branchen müssen nicht nur das Geld für das Lohnplus springen lassen, sondern stehen vor einer neuen, teuren und mitunter komplizierten Aufgabe: Sie müssen die untersten Lohngruppen an den neuen Mindestlohn anpassen. Und die Lohngruppen darüber müssen ebenfalls angehoben werden. Schließlich sollte das Gehaltsgefüge im Interesse des betrieblichen Friedens zusammenpassen. Somit verschiebt sich das gesamte Lohngitter nach oben; die Lohnkosten steigen insgesamt.
Verständlicherweise werden sich die Arbeitnehmer über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Allerdings müssen sie mit steigenden Preisen als Arbeitgeber-Reaktion und mit Kaufkraft-Verlusten rechnen. Das dürfte die Freude schmälern. Zweifellos noch schlimmer wäre ein Jobverlust. Darüber hinaus droht ein Abbau von Ausbildungsplätzen – ein echtes Sägen an der Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft.
Die Versuchung
Die nach oben schnellende Zahl von Selbstbedienungskassen im Einzelhandel verdeutlicht exemplarisch, was eine Alternative zu vielen Beschäftigten sein könnte. Technische Lösungen aus dem Bereich Automatisierung, Digitalisierung und Robotik werden immer günstiger. Tut der Mindestlohn den Unternehmern zu sehr weh, führt sie das stärker in Versuchung als in der Vergangenheit.
In einer Sozialen Marktwirtschaft sind die Tarifpartner, also Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dafür zuständig, dass angemessene Löhne ausgehandelt werden. Das soll eine Balance zwischen den Interessen der Arbeitnehmer für ein auskömmliches Einkommen und der Leistungsfähigkeit der Arbeitgeber garantieren, die mit ihren Arbeitskosten im Wettbewerb bestehen müssen.
Seit der Existenz des gesetzlichen Mindestlohnes nimmt die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission eine Vermittlerrolle ein. Sie soll unabhängig agieren und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Doch die Kommission steht unter ständigem politischen Druck. Die Politik sollte sich jedoch aus der Lohnfindung heraushalten und sie den Tarifpartnern überlassen, wie es das System der Sozialen Marktwirtschaft gebietet.






