Bremerhaven. Dass Medienunternehmen von Demonstranten blockiert werden, entwickelt sich zur neuen – und zwar sehr bedenklichen – „Modeerscheinung“ beziehungsweise Unsitte. Betroffen war unter anderem die Druckerei der „Nordsee Zeitung“, bei der auch das Wirtschaftsecho produziert wird. Dort kippten Protestler Fuhren Mist ab. Auf diese Weise sollte ein Druck der Zeitung verhindert und ein Gespräch mit dem Verleger erzwungen werden; letzteres fand am Folgetag tatsächlich statt. Polizei und Zeugen berichteten von einer aggressiven Stimmung.

Die Hintergründe dieser Aktionen liegen zum Teil im Dunkeln. Beteiligt sind offensichtlich auch Landwirte, die ihren Unmut über die Politik der Ampel-Koalition Ausdruck verleihen wollen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) distanziert sich zwar von Angriffen auf Medienunternehmen und somit auf die Pressefreiheit. Aber um den DBV herum haben sich längst andere Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten gebildet, die radikalere Mittel und Methoden bevorzugen. Diese Gruppen machen zeitweilig bewusst oder unbewusst gemeinsame Sache mit Querdenkern. Deren Nähe zum rechtsextremen Lager ist zum Teil eindeutig belegbar.

Die Demonstranten nehmen für sich das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Anspruch. Zugleich missachten und attackieren sie in Form der Pressefreiheit ein anderes Grundrecht.

Keine Frage: Die Arbeit und Berichterstattung der Journalistinnen und Journalisten darf auf den Prüfstand der Öffentlichkeit. Einzelne Artikel oder auch die Ausrichtung eines Verlages zu kritisieren, das ist völlig in Ordnung und legitim. Medienschaffende müssen das nicht nur aushalten können, sondern sollten Kritik stets grundsätzlich als Chance zur Selbstreflektion und Weiterentwicklung sehen. Durch klassische Leserbriefe und vor allem die Sozialen Medien kann die Schelte für Medienarbeit breite Kreise ziehen. Das sind Schritte, die Druck entfalten. Und es handelt sich um Schritte innerhalb des breiten Korridors der Meinungsfreiheit. Auf Blockaden von Medienunternehmen trifft das nicht zu. Solche (Straf-)Taten bewegen sich außerhalb des Verfassungsbogens.