Z-Generation ist familienorientiert und flexibel…

AOK-Netzwerkveranstaltung in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden

Wilhelmshaven. Was hat uns als Arbeitnehmer oder Chef in Schule und Familie geprägt? Welche Werte haben wir mitbekommen? Und: Gelten diese Vorstellungen und Tugenden noch in der heutigen Arbeitswelt mit der Digitalisierung und Transformation?

Um diese aktuellen Fragen ging es bei der KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)-Netzwerkveranstaltung auf Einladung der AOK, des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes Jade e.V. und des Arbeitgeberverbandes für Ostfriesland und Papenburg Anfang November im Wattenmeer Besucherzentrum Wilhelmshaven. Insgesamt nahmen 65 Teilnehmer an der Firmenkundenveranstaltung teil, die unter dem Motto „Zwischen jungen Hasen und alten Hüpfern“ auch schon in Aurich stattfand.

Wir von der AOK Niedersachsen sind schon in den 90-iger Jahren mit Gesundheitsförderung angefangen. Da ging es schon mit dem Fachkräftemangel los. Mittlerweile wissen wir, dass junge Menschen eine ganz andere Vorstellung von Arbeit und Beruf haben, das ist schon eine Wissenschaft für sich“, sagte AOK-Regionalleiter Thomas de Boer zu Anfang der KMU-Veranstaltung. Außer dem Fachkräftemangel haben sich die Arbeits- und Lebensmuster mit Vereinbarkeit und Familien & Beruf, Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen, Patch-Work-Familien, Babyboomer, Ein-Kind-Ehen und vieles mehr, deutlich verändert.

Babyboomer bald weg

Die derzeit größte verankerte Gruppe in der Arbeitswelt ist zwischen 51-60 Jahren“, brachte es Thomas de Boer auf den Punkt. Diese Generation der Babyboomer sind traditionell, eher konservativ und loyal und vor allen Dingen: fleißig und pflichtbewusst. Das hängt auch damit zusammen, weil die Erzeuger im „Nachkriegsdeutschland bei Null“ anfangen mussten und sich alles erarbeitet haben. Also immer „Wind von vorne“, wenig Einzelkind-Familien und auch keine „Helikopter-Eltern mit Schultaxis“.

Nun, was macht die Generation aus? Heute steht mehr das Individuum im Vordergrund als die Arbeits- und Lebensgemeinschaft. Ob nun Freizeit, Klima, Digitalisierung (social media), Work-Life-Balance oder Hobbys – die Z-Generation ist zwar familienorientiert und flexibel, aber eher unverbindlich. So wird beispielsweise nach einem bestandenen Schulabschluss erst einmal eine kreative Findungspause (Sabbatical) eingelegt, Männer entscheiden sich zwischen Familie und Beruf und „lebenslanges Lernen“ scheint eher Schnee von gestern zu sein.

Die Kernfragen bei der AOK-Veranstaltung waren: Wie gelingt der Wissenstransfer? Wie erreiche ich jüngere Beschäftigte und zukünftige Nachwuchskräfte? Und wie können jüngere und ältere Beschäftigte so voneinander profitieren, dass es in eine gemeinsame Win-Win Situation und damit für eine bessere Unternehmenskultur mündet? „Wichtig ist, den Dialog mit den Beschäftigten zu suchen. Dabei soll der Sinn der Arbeit aufgezeigt werden und ob sich der Arbeitnehmer wohlfühlt“, hob die Referentin Ursula Nicola-Hesse hervor. Nur mit diesem sogenannten „Köhärenzgefühl“ lässt sich die Sinnhaftigkeit der beruflichen Tätigkeit verstehen: mein Puzzleteil im Gesamtpuzzle oder mein Zahnrädchen im kompletten Triebwerk ist wichtig. „Danach muss geprüft werden, ob sich die Tätigkeit mit den privaten Lebensbedingungen verknüpfen lässt.“

Nach dem Motto „Der Jüngere ist vielleicht schneller, aber der Ältere kennt die Abkürzung quer Feld ein“ ist der gegenseitige Austausch, mündlich und digital, nur zu empfehlen. „Nur so lässt sich ausloten, welche Vorstellungen beispielsweise jüngere Nachwuchskräfte von Arbeit haben und das ist nicht das höhere Gehalt wie bei den Babyboomern!“

Von links:

Katharina Buss, Henning Wessels, Thomas de Boer, Henrike Gruber, Michelle Hennig, Marie Schligtenhorst, Johann Doden, Susanne Kühn

Tenor beim Wirtschaftsabend: „Besser geht immer!“

Wirtschaftsförderkreis und Verwaltung setzen auf bessere Vernetzung im Harlingerland

Wittmund. Künftig wollen der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland und der Landkreis Wittmund intensiver miteinander kommunizieren und kooperieren. Um eine engere Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen, hatten Wirtschaftsförderkreis und Landkreis Ende November zu einem „Wirtschaftsabend“ in die Wittmunder „Residenz“ eingeladen. Rund 50 Gäste waren der Einladung zu dieser Initialveranstaltung gefolgt.

Insgesamt zeigten sich die Vertreter der Wirtschaft und der kommunalen Verwaltung schon recht zufrieden mit dem bisher Erreichten. Wittmunds Landrat Holger Heymann nannte in seiner Begrüßungsrede Beispiele aus den Bereichen Tourismus und Energie, bei denen das Harlingerland gut aufgestellt sei. „Besser geht immer, aber wir sind schon ziemlich weit“, sagte Heymann. So arbeite man bereits konstruktiv gemeinsam mit dem Landkreis Friesland an der kommunalen Wärmeplanung. Beim Besuch des Deutschen Tourismustages kurz zuvor hatte der Landrat hinsichtlich der Strukturen und Angebote feststellen können, „wie vorausschauend wir hier schon unterwegs sind“.

Den Wirtschaftsförderkreis mit seinen Mitgliedern bezeichnete der Landrat als wichtiges Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Unternehmen. „Er setzt die richtigen Akzente im wirtschaftlichen Handeln“, lobte er den Förderkreis. Auch das Ehrenamt spiele eine bedeutsame Rolle: „Der Anteil jener Menschen, die sich in Vereinen und Institutionen ehrenamtlich einsetzen, ist erfreulich hoch und liegt weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt.“ Es sei vor allem auch dieses Engagement, das den ländlichen Raum zusammen halte.

Insgesamt wünscht Heymann sich aber noch mehr Vernetzungen. Er setzt auf den Zusammenhalt ebenso wie auf ein geschlossenes Auftreten nach außen und eine noch stärkere gegenseitige Unterstützung, „die gerade in diesen Zeiten nötig ist“.

Frank Happe, Geschäftsführer des seit 35 Jahren bestehenden Wirtschaftsförderkreises, erläuterte die aktuellen Anliegen des Vereins: „Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge sind unsere großen Themen. Wir stehen im Austausch mit Schulen, um auch dort die erste Berufsorientierung voranzubringen und zu unterstützen.“ Die entsprechenden Projekte hätten gezeigt, „wie gut das auch bei den Schülerinnen und Schülern ankommt.“ Ein weiteres wichtiges Thema ist für den Wirtschaftsförderkreis die Schienenstreckenführung in Ostfriesland.

Jan-Hermann Becker, Fachbereichsleiter Steuerung und Kreisentwicklung beim Landkreis Wittmund, sprach über die Zukunftsregionen Ostfriesland und JadeBay. Das Breitbandprojekt, bei dem auch Gewerbegebiete angeschlossen werden, kostet 35 Millionen Euro und befindet sich in der zweiten Ausbaustufe. Auf Verbesserungen hoffe der Landkreis beim Öffentlichen Personennahverkehr: „Das Angebot ist nicht ausreichend. Wir wollen eine bessere Taktung bei den Hauptlinien umsetzen.“ Davon würden sowohl Arbeitnehmer als auch Urlauber gleichermaßen profitieren!

Zwei informative Fachvorträge zu aktuellen Entwicklungen gab es zudem an diesem Abend: Carsten Reekers, Leiter Kavernenbetrieb bei Storag Etzel, referierte über die Wasserstoff-Aktivitäten auf der ost-friesischen Halbinsel, und Bastian Strauß von der Nietiedt-Gruppe sprach über „KI im Unternehmen“.

Von lks.: Landrat Holger Heymann, Bastian Strauß, Adrian Albrecht, Frank Happe, Carsten Reekers und Jan-Hermann Becker beim Wirtschaftsabend Foto: Warntjen

Apen hat wieder einen Notar

Rechtsanwaltskanzlei Hartlep & Reßmeier in „Apener Bank“ eröffnet

Apen. Direkt in der Ortsmitte in der Gemeinde Apen befand sich jahrelang die Oldenburger Volksbank. Nun eröffneten die Rechtsanwälte und Notare Hartlep & Reßmeier ihre Kanzlei in der ehemaligen Schalterhalle, die nach einer kurzen Umbauzeit feierlich mit Gästen aus Wirtschaft und Politik bezogen wurde.

Über einen ehemaligen Ratsherrn der Gemeinde Apen haben wir erfahren, dass es in Apen keinen Notar gibt. Die ersten Gespräche mit Bank und Gemeinde fanden dann im Januar 2023 statt“, sagt Jörg Hartlep, Rechtsanwalt und Notar mit den Schwerpunkten Erbrecht und Vermögensvorsorge. „Die Chemie mit den Gemeindevertretern stimmte sofort, die Bank als Bürostandort umzubauen. Außerdem können die Gemeinschaftsräume Apener Bank von Vereinen, Wählergemeinschaften und Parteien sowie Organisationen und sonstigen Vereinigungen für Veranstaltungen genutzt werden“, fügt Rechtsanwalt und Notar Sven Reßmeier hinzu, der ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Insgesamt stehen den Anwälten vier Büroräume in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung.

Der aus Hannover stammende Jörg Hartlep und der aus Schneverdingen kommende Sven Reßmeier lernten sich im Referendariat in Oldenburg kennen. Im Jahr 2016 übernahmen sie die Anwaltskanzlei von Wolf-Dieter Weber, der in den Ruhestand ging. „Als Notar wird man bestellt, wenn eine Stelle frei wird. Das war in den letzten Jahren der Fall. Zudem sind es zwischen Edewecht und Apen als Zweitstandort nur 20 Kilometer, also kurze Wege“, betonen die beiden Juristen, die von sechs Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten unterstützt werden. Zudem sind die Räumlichkeiten sowie der Eingang barrierefrei und es gibt zahlreiche Parkmöglichkeiten bei den „Gemeinschaftsräumen Apener Bank“.

Zur Eröffnung der Gemeinschaftsräume Apener Bank haben wir rund 100 Gäste eingeladen und es sind rund 80 gekommen. Es gab nur positive Rückmeldungen“, betont Matthias Huber, Bürgermeister der Gemeinde Apen. In dem größeren Sitzungssaal oder Veranstaltungsraum können Gruppen und Vereine sich treffen, tagen und auch mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren. Mit der gemeinsamen Nutzung trotze man so dem Leerstand von Büroflächen im Ortszentrum Apens. Bei der Eröffnung am 12. Januar zeigten viele Gäste großes Interesse. Nachwievor zählt die Gemeinde Apen mit 12.360 Einwohnern zu den Zuzugsgemeinden mit insgesamt neun Ortsteilen, darunter die Gewerbegebiete Augustfehn I und Augustfehn II.

Die Veranstaltungen, die auch an Wochenenden und an Feiertagen stattfinden können, enden um 22 Uhr. Weitere Auskünfte gibt Nicole Stuhr von der Gemeinde Apen unter der Rufnummer 04489/ 730.

Von links:

Rieke Lübbering, Sandra Hackstette, Christiane Bley, Tabea Müller sowie die beiden Rechtsanwälte und Notare Jörg Hartlep und Sven Reßmeier begrüßten zur Eröffnung mit dem Bürgermeister der Gemeinde Apen, Matthias Huber, viele Gäste in den „Gemeinschaftsräumen Apener Bank“.

Geldspende an Ammerland Hospiz übergeben

Seniorchef von Lager 3000, Heinz Riemer, übergab Spende an Hospiz

Wiefelstede. Heinz Riemer ist ein Macher, Gründer der Firma Lager 3000, ein erfolgreicher Netzwerker sowie Ideengeber. Anlässlich seines 75.Geburtstags veranstaltete er ein Sommerfest mit über 100 geladenen Gästen aus Wirtschaft und Politik und verwies auf eine Spende für das Ammerland Hospiz auf dem Gelände der Ammerland Klinik statt Blumen oder Geschenke.

Wir haben uns sehr gefreut, dass bei der Geburtstagsfeier im September rund 15.600 Euro zusammenkamen“, sagt Heinz Riemer, der die Firma schon vor Jahren an seinen Sohn Oliver übergeben hat. Bei der Feier in der geschmückten Lagerhalle in Wiefelstede hatte das Ammerland Hospiz auch einen Stand und informierte über die Arbeit in Westerstede.

Als Inge Riemer dann im Dezember letzten Jahres Geburtstag hatte, der im kleinen Kreis gefeiert wurde, kamen noch einmal ein paar Tausend Euro zusammen. „Meine Frau Inge wollte auch keine Mitbringsel, Blumen oder Geschenke. Sie hat ebenfalls um eine Spende für das Ammerland Hospiz gebeten“, erzählt Heinz Riemer.

Kurz vor Weihnachten wurde die runde Summe in Höhe von rund 20.000 Euro an das Hospiz in Westerstede übergeben, welches sich unter dem Dach der Ammerland Klinik befindet. „Vor meinem Geburtstag hatten wir noch gesagt, dass es schön wäre, wenn wir eine Spendensumme in Höhe von 20.000 Euro zusammenbekommen. Es hat geklappt, etwas haben wir dazu gelegt.“

Steuern Februar

BFH lässt Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu

Der BFH hat mit Urteil vom 20. September 2022 (IX R 29/21) zugunsten der Kläger entschieden, dass Abfindungen an den Mieter für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages und die Räumung der Wohnungen zum Zwecke von Renovierungsmaßnahmen sofort abziehbare Werbungskosten darstellen.

Damit widersprach er der Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 12. November 2021, Az: 4 K 1941/20 F) und der Finanzverwaltung, die diese Aufwendungen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen wollten.  

Begründung des BFH:

-Anschaffungsnahe Herstellungskosten setzen Aufwendungen für die bauliche Maßnahme an Einrichtungen des Gebäudes oder dem Gebäude selbst voraus

-Mieterabfindungen stellen jedoch keine Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar. Sie gehören nicht zu den baulichen Maßnahmen

-Auch wenn diese Aufwendungen mittelbar oder unmittelbar durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (mit-)veranlasst sind, unterfallen sie nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Immobilien: Übertragung von Einkünften innerhalb der Familie

Wie können Vermietungseinkünfte innerhalb der Familie verlagert werden? Wann ist ein Zuwendungsnießbrauch steuerlich anzuerkennen? Der BFH hat klargestellt, dass eine befristete Übertragung auf die minderjährigen Kinder im Wege eines unentgeltlichen Nießbrauchs nicht missbräuchlich ist, wenn die Eltern – von der übertragenen Einkunftsquelle abgesehen – hieraus keinen weiteren Steuervorteil ziehen.

Mit Urteil vom 20.06.2023 (IX R 8/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die zeitlich befristete Übertragung einer Einkunftsquelle auf minderjährige Kinder nicht als missbräuchlich anzusehen ist, wenn aus dieser Übertragung keine steuerlichen Vorteile – mit Ausnahme der Verlagerung der Einkunftsquelle – entstehen.

Sachlage im Streitfall

Die Klägerin ist eine Nießbrauchsgemeinschaft, bestehend aus zwei minderjährigen Kindern. Die Eltern der beiden Kinder erwarben ein bebautes Gewerbegrundstück zu jeweils hälftigem Miteigentum. Das Grundstück war teilweise an eine GmbH vermietet. Nach dem Erwerb vermieteten die Eltern das gesamte Grundstück an die GmbH, welche es zu 75 % bis 80 % weitervermietete. 

Anschließend räumten die Eltern ihren Kindern den unentgeltlichen Nießbrauch an den Einnahmen aus dem Grundstück für die Dauer des Mietverhältnisses ein. Der vom Amtsgericht bestellte Ergänzungspfleger genehmigte die Einräumung des Nießbrauchs zugunsten der Kinder.

Das Finanzamt rechnete die aus der Vermietung des Grundstücks entstehenden Einnahmen jedoch weiterhin den Eltern zu und lehnte die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte zugunsten der Nießbrauchsgemeinschaft ab. Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen gerichtete Klage mit der Begründung ab, dass zwar der Nießbrauch eingeräumt worden sei, den Nießbrauchern jedoch keinerlei Raum für eine eigene Verwaltung des Objekts zur Verfügung stehe. 

Zum einen sei der Mietvertrag für die Dauer des Nießbrauchs unkündbar gewesen, zum anderen seien den Kindern auch nur die zukünftigen Mieteinnahmen übertragen worden. Zudem liege ein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO vor, da nach Rechtsprechung des BFH ein Zuwendungsnießbrauch zwischen nahen Angehörigen nicht anzuerkennen sei, wenn er an einem Grundstück begründet werde, welches der Zuwendende selbst benötige und welches er deshalb zurückmieten müsse. Der BFH sah die Revision jedoch als begründet an und hob das Urteil des FG auf.

Ertragsteuerliche Zulässigkeit des Nießbrauchs zwischen nahen Angehörigen

Nach den Grundsätzen des BFH verwirklicht derjenige den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung, der ein Grundstück oder grundstücksgleiche Rechte entgeltlich auf Zeit überlässt. 

Die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Mietvertrag müssen dem Nießbraucher dazu rechtlich oder tatsächlich zurechenbar sein. Ein Nießbraucher erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er im Außenverhältnis selbst als Vermieter in Erscheinung tritt.  Auch ein (befristetes) schuldrechtliches Nutzungsrecht kann zu einer Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 EStG führen.

Anwendung der Grundsätze auf den Streitfall

Der BFH sieht nach diesen Grundsätzen die Voraussetzungen für die wirksame Übertragung des Nießbrauchs als erfüllt an. Der Nießbrauch wurde unstrittig wirksam begründet. Auch einen Gestaltungsmissbrauch konnte der BFH nicht feststellen. 

Ein Missbrauch liegt nach § 42 Abs. 2 AO dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Das ist nach Rechtsprechung des BFH generell nicht gegeben, wenn das Kind die Immobilie an einen fremden Dritten vermietet. Auch eine Übertragung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht ist danach grundsätzlich unschädlich.

Im Streitfall führte die Übertragung des Nießbrauchsrechts lediglich zur Übertragung der Einkunftsquelle. Ein steuerlicher Vorteil entsteht somit nur aus der reinen Übertragung der steuerlichen Einkunftsquelle. Dies ist nach der obigen Auffassung gesetzlich vorgesehen und somit nicht zu beanstanden.

Praxishinweis

Die Übertragung eines Nießbrauchsrechts von Wirtschaftsgütern, aus denen Einkünfte erzielt werden, kann eine sinnvolle Gestaltung zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge von Minderjährigen (insbesondere dem Grundfreibetrag) darstellen. Eltern haben so die Möglichkeit, ihre Unterhaltsverpflichtung wirksam zu erfüllen und gleichzeitig Einkünfte aus ihrer steuerlichen Sphäre herauszunehmen.

BFH, Urt. v. 20.06.2023 – IX R 8/22

Quelle: Deubner-Steuern.de

 

 

 

Ein Pionier der Windenergie

Vor 40 Jahren gründete Dr. Aloys Wobben die Firma ENERCON

Aurich. Ozonloch, Saurer Regen, Ölpest … Anfang der 1980er Jahre sickert das enorme Maß an Umweltverschmutzungen und deren möglichen Folgen für die Erde langsam in das Bewusstsein der Menschen. Auch dem Elektromaschinenbauer Dr.-Ing. E.h. Diplom-Ingenieur Aloys Wobben war der Schutz der Natur enorm wichtig.

Sein Forschungsgebiet war die leistungselektronische Umformung der elektrischen Energie, und seine Vision war eine Alternative zur herkömmlichen Energiegewinnung zu entwickeln. Schon während des Studiums in Osnabrück beschäftigte sich der gebürtige Emsländer mit den Themen Erneuerbare Energie und Windenergie. Nach dem Motto „Energie für die Welt“ entwickelte Wobben die erste Windenergieanlage und gründete 1984 das Unternehmen ENERCON in Aurich. Fast von Anfang an wurde er von dem Gesamtproduktionsleiter Klaus-Dieter Peters und Hans-Dieter Kettwig für administrative die Geschäftsleitung unterstützt.

Trotz aller Widerstände hielt Dr. Aloys Wobben an dieser Idee fest und wurde zum „Pionier der Windenergietechnik“. Damals war die Windenergiebranche noch weit entfernt vom heutigen Standard, aber in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiebedarfe ist die unabhängige Versorgung mit regenerativer Energie 40 Jahre später so aktuell wie nie.

ENERCON zählt heute zu den führenden Herstellern für Windenergieanlagen weltweit. Dabei war Dr. Aloys Wobben über Jahrzehnte persönlich an der Weiterentwicklung der Produkte beteiligt, „baute“ über 30.000 Windräder und wird in Fachkreisen auch „Mr. Wind“ genannt.

2012 musste sich der damals 60jährige aus gesundheitlichen Gründen aus dem operativen Geschäft zurückziehen und übergab seine Firmenanteile an die Aloys Wobben Stiftung. Mit diesem Schritt wollte Wobben die Unabhängigkeit des Unternehmens sicherstellen. Die Aloys Wobben Stiftung ist alleinige Eigentümerin der ENERCON Dachgesellschaft UEE Holding und hat sich den Erhalt der Schöpfung zur Aufgabe gemacht.

Am 31. Juli 2021 starb der ENERCON-Gründer. Er wurde 1997 mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet, bekam unter anderem 2008 die Rudolf-Diesel-Medaille des Deutschen Institutes für Erfindungswesen verliehen und wurde 2009 mit dem Niedersächsischen Staatspreis geehrt.

 

Sonderdividende von 9 Prozent vorgesehen

Vorstandsmitglied Guido Mülder ist neu bei der Ostfriesischen Volksbank

Leer. Der Vorstand der Ostfriesischen Volksbank (OVB) präsentierte kürzlich die vorläufigen Geschäftszahlen für 2023. Neu dabei: Guido Mülder. Seit knapp zwei Wochen bildet er gemeinsam mit Holger Franz und Georg Alder die Führungsspitze der Genossenschaftsbank. „2023 sind wir in allen wichtigen Segmenten gewachsen und haben unsere Ertragslage weiter verbessert“, so das Vorstandstrio.

Der Kreditbestand ist um 4,4 Prozent auf 2,3 Mrd. Euro gestiegen. Neu zugesagt sind Kredite in Höhe von über 900 Mio. Euro. Im Privatkundenbereich hat sich das Kreditvolumen auf 649 Mio. Euro erhöht (+ 6,1 Prozent). „Trotz des schwierigen Zinsumfeldes konnten wir auch bei Immobilien- und Baufinanzierungen ein Wachstum verbuchen“, fasste Georg Alder zusammen.

Der Kreditbestand im Firmenkundenbereich ist um 9,4 Prozent auf 965 Mio. Euro gewachsen. „Wir sind eng mit der regionalen Wirtschaft verbunden – das wirkt sich positiv aus“, erklärte Holger Franz. Im letzten Jahr habe die OVB verstärkt Projektfinanzierungen im Bereich Erneuerbare Energien begleitet. Außerdem sei es ihr erneut gelungen, neue gewerbliche Kunden zu gewinnen.

Die auskömmliche Ertragslage in der Binnenschifffahrt hat zu hohen Sondertilgungen geführt. Auch eine hohe Anzahl von Schiffsverkäufen hat dazu beigetragen, dass das Kreditvolumen leicht gesunken ist (- 4,1 Prozent). „Zusätzlich haben die gestiegenen Zinsen die Investitionsfreude etwas gebremst“, erläuterte Guido Mülder. Im Bereich Seeschifffahrt hat sich der Kreditbestand um 4,8 Prozent erhöht. Die nennenswerte Anzahl abgelieferter, hochmoderner Seeschiffe konnte die hohen Tilgungsleistungen leicht überkompensieren. „Beide Spezialbereiche entwickeln sich gut. Wir sind weiterhin Marktführer in den von uns begleiteten Segmenten“, so Mülder.

Ein deutliches Plus gab es auch bei den Einlagen. Die Kundinnen und Kunden vertrauten der Bank zum Jahresende insgesamt 2,7 Mrd. Euro (+ 7,9 Prozent) an. „Seitdem die EZB den Leitzins erhöht hat, sind Einlagen sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für uns wieder attraktiv“, resümierte Georg Alder. In der Zukunft sei ein optimales Liquiditätsmanagement wichtig. Dieses sollte neben klassischen Sparprodukten auch alternative Anlagen wie Fondssparpläne berücksichtigen.

Damit haben sich das Kredit- und Einlagenvolumen im Einklang entwickelt. Die Kundeneinlagen decken die vergebenen Kredite ab. Dies sei wichtig, um unabhängig von den internationalen Kapitalmärkten zu bleiben, unterstrich Holger Franz und betonte:„Genau das macht unser Geschäftsmodell so tragfähig.“

Sonderdividende dank Rekordergebnis

Diese sehr positive Entwicklung spiegelt sich in der Bilanzsumme wider. Mit 3,7 Mrd. Euro liegt sie 6,8 Prozent über dem Vorjahr. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird voraussichtlich über 75 Mio. Euro betragen – ein Top-Wert in der Branche. Wie der Gewinn verwendet wird, entscheidet die Vertreterversammlung im zweiten Quartal. Der Vorstand werde vorschlagen, die Eigenmittel und Rücklagen zu stärken. „Zusätzlich zu unserer regulären Dividende werden wir eine Sonderdividende für unsere Mitglieder empfehlen“, so Franz. Hierdurch soll jedes Mitglied mit 9 Prozent Dividende am Erfolg partizipieren. Ende 2023 zählte die Genossenschaftsbank 28.764 Mitgliedschaften (+ 2,9 Prozent).

Von dem wirtschaftlichen Erfolg profitiert auch die Region. 2023 hat sich die OVB vielfältig engagiert. 215.000 Euro sind in zahlreiche Projekte und Veranstaltungen aus Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie an lokale Vereine geflossen. Dank Unterstützung der Genossenschaftsbank konnte der Stadtwald Holthusen in Weener mit 3.000 Setzlingen aufgeforstet werden.

Zukunftsorientierte Ausrichtung

Das Thema Nachhaltigkeit ist ebenfalls von unverändert hoher Bedeutung. „Als Genossenschaftsbank tragen wir unternehmerische Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft. Um dieser gerecht zu werden, setzen wir in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung diverse Maßnahmen um“, erläuterte Georg Alder.

2023 hat die Genossenschaftsbank unter anderem das VR KlimaKonto für Mitglieder eingeführt. Dieses ist mit einer Patenschaft für ein regionales Klimaprojekt und einer Bankkarte aus FSC®-zertifiziertem Holz verbunden. Damit zählt die OVB bundesweit zu den ersten Banken, die eine girocard aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz anbieten.

Auch das Beratungsangebot wurde erweitert: Mit einem Business Center für Firmen und einem Digitalen BeratungsCenter für Privatpersonen wird seit Kurzem eine vollumfängliche digital-persönliche Beratung angeboten. Damit ermöglicht sie ihren Kundinnen und Kunden ein modernes und ortsunabhängiges Banking in allen Bereichen. „Da hier die Fahrtwege zu unseren Filialen entfallen, tragen diese Angebote auch dazu bei, die CO2-Emission zu reduzieren.“

Ihre Geschäftsstellen richtet die Genossenschaftsbank verstärkt energieeffizient aus. Die Niederlassungen in Haren und Drochtersen sowie die Geschäftsstelle in Ihrhove werden 2024 weiter energetisch saniert und – wie in Leer und Emden – mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Der am Tag erzeugte Strom wird an den Standorten vor Ort verbraucht. „An den meisten Standorten sind wir rund 40 Prozent autark“, betonte Georg Alder.

Auch die soziale Nachhaltigkeit ist der OVB wichtig. Deshalb investiert sie aktiv in die Zukunft ihrer 320 Beschäftigten. „Wir sind stolz auf unsere engagierte und qualifizierte Belegschaft“, so die Vorstände. Mit zahlreichen übertariflichen Leistungen wie einer betrieblichen Altersvorsorge und einer Erfolgsbeteiligung honoriere die Genossenschaftsbank die Gemeinschaftsleistung aller. Foto: OVB Leer

 

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