
Gesellschaftsformen für Startups: Ein Überblick über Vor- und Nachteile
Leer. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Startups. Sie beeinflusst unter anderem die Haftung, den Kapitalbedarf, steuerliche Aspekte sowie die Außenwirkung gegenüber Investoren, Kunden und Geschäftspartnern. In Deutschland stehen Gründerinnen und Gründern verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Besonders häufig kommen für Startups die GbR, GmbH, KG, UG (haftungsbeschränkt) und das Einzelunternehmen in Betracht. Im Folgenden werden diese Rechtsformen vorgestellt und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile erläutert.
1. Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufig auch schnellste Form der Unternehmensgründung. Es wird von einer einzelnen natürlichen Person geführt und erfordert kein Mindestkapital.
Vorteile: Ein großer Vorteil des Einzelunternehmens ist die unkomplizierte Gründung. Es fallen geringe Kosten an, da kein Gesellschaftsvertrag oder Notar erforderlich ist. Der Unternehmer trifft alle Entscheidungen selbst und kann flexibel agieren. Auch die Buchführung ist – zumindest bei kleineren Umsätzen – vergleichsweise einfach.
Nachteile: Der größte Nachteil liegt in der unbeschränkten Haftung. Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Zudem kann es schwieriger sein, Investoren zu gewinnen, da keine Gesellschaftsanteile vergeben werden können. Für stark wachstumsorientierte Startups ist diese Rechtsform daher oft nur bedingt geeignet.
2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist eine Personengesellschaft und eignet sich besonders für Gründungen mit mindestens zwei Personen, etwa bei kleinen Startups oder Projektgemeinschaften.
Vorteile: Die Gründung einer GbR ist sehr einfach und kostengünstig, da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist und kein Notar benötigt wird. Eine Ausnahme gilt bei Immobiliengeschäften. Dann ist eine Eintragung der sogenannten eGbR in das Register durch den Notar erforderlich. Dies ist allerdings schnell und günstig erledigt. Die Gesellschafter können den Gesellschaftsvertrag flexibel gestalten. Steuerlich wird die GbR transparent behandelt, das heißt Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet.
Nachteile: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden der GbR einstehen muss. Für risikoreiche Geschäftsmodelle oder starkes Wachstum ist dies problematisch. Außerdem wirkt die GbR auf Investoren oft wenig professionell.
3. Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
Die UG ist eine Sonderform der GmbH und wurde speziell geschaffen, um Gründern mit wenig Startkapital den Einstieg zu erleichtern.
Vorteile: Ein wesentlicher Vorteil ist das geringe Stammkapital, das bereits ab 1 Euro möglich ist. Die Haftung ist – wie bei der GmbH – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dadurch ist das private Vermögen der Gründer geschützt. Die UG eignet sich gut als „Einstiegs-GmbH“ für Startups in der Frühphase.
Nachteile: Die UG unterliegt einer gesetzlichen Rücklagenpflicht: Ein Teil des Gewinns muss angespart werden, bis das Stammkapital einer GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Zudem leidet die UG teilweise unter einem geringeren Ansehen, da sie als „Mini-GmbH“ wahrgenommen wird. Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei Personengesellschaften.
4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Startups in Deutschland, insbesondere wenn Wachstum und externe Finanzierung geplant sind.
Vorteile: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Die GmbH genießt ein gutes Ansehen bei Investoren, Banken und Geschäftspartnern. Geschäftsanteile lassen sich klar regeln und übertragen, was Beteiligungen erleichtert. Zudem ist die GmbH gut skalierbar.
Nachteile: Das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro (wobei 12.500 Euro bei Gründung eingezahlt werden müssen) stellt für manche Gründer eine Hürde dar. Die Gründung ist formeller und teurer, da ein Notar erforderlich ist. Auch die laufenden Pflichten, etwa Buchhaltung und Jahresabschluss, sind aufwendiger.
5. Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist eine Personengesellschaft mit mindestens einem voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).
Vorteile: Die KG erlaubt eine klare Trennung zwischen operativer Führung und Kapitalbeteiligung. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlage, was für Investoren attraktiv sein kann. Gleichzeitig bleibt die Geschäftsführung in der Hand der Komplementäre. Die KG bietet damit flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
Nachteile: Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Die Struktur ist komplexer als bei einer GbR, und der Verwaltungsaufwand ist höher. Für viele Startups wird die KG erst in Kombination mit einer GmbH als Komplementär (GmbH & Co. KG) wirklich interessant, was die Gründung zusätzlich verkompliziert.
Fazit: Welche Gesellschaftsform für ein Startup die richtige ist, hängt stark von den individuellen Zielen, dem Risikoprofil, dem Kapitalbedarf und der Anzahl der Gründer ab. Während Einzelunternehmen und GbR vor allem durch Einfachheit überzeugen, bieten UG und GmbH eine Haftungsbeschränkung und bessere Voraussetzungen für Wachstum und Investoren. Die KG kann bei speziellen Anforderungen sinnvoll sein, ist jedoch komplexer. Eine sorgfältige Abwägung – idealerweise mit rechtlicher und steuerlicher Beratung – ist daher unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu starten.