Allein beim Deutschen Patent- und Markenamt werden monatlich ca. 6000 Marken zur Anmeldung gebracht. Davon werden am Ende immer noch gut 4000 Marken eingetragen. Nach der Eintragung erhält der Anmelder eine Markenurkunde, versehen mit Bundesadler und Abbildung der eingetragenen Marke. Diese schönen Urkunden werden regelmäßig gerahmt und aufgehängt. Doch was dann?

Die Hürde der Eintragung ist nicht so hoch, wie gemeinhin angenommen wird. Das deutsche Patent- und Markenamt überprüft die angemeldete Marke lediglich auf absolute Schutzhindernisse. D.h. dass das Patentamt prüft, ob die Marke unterscheidungskräftig und freihaltebedürftig ist. Nicht geprüft wird, ob bereits ältere Marken existieren. Deswegen ist es für Markeninhaber so wichtig, eine funktionierende Kollisionskontrolle zu haben. Der Markeninhaber ist selbst dazu aufgerufen sicher zu stellen, dass keine mit seiner Marke verwechslungsfähige oder identische Marken eingetragen werden. Die rechtzeitige Kontrolle kann nicht nur dabei helfen, die Verwässerung des eigenen Markenschutzes zu verhindern bzw. Markverwirrung auszuschließen, sondern auch ganz erheblich Kosten zu sparen.

Im Falle einer Markenanmeldung muss jeder Markenanmelder damit leben, dass eine dreimonatige Widerspruchsfrist läuft. D.h. die angemeldete Marke wird im Register veröffentlicht, mit der Information „Widerspruchsfrist läuft“. Dass bedeutet, die angemeldete Marke wird im Register veröffentlicht mit der Information, dass die Widerspruchsfrist läuft. In dieser Zeit kann jeder, der möchte, einen Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben. Ein solches Widerspruchsverfahren kostet zunächst nur amtliche Gebühren in Höhe von 250,00 EUR. Nach der Widerspruchsfrist ist nur noch ein Löschungsverfahren möglich, dass bereits 400,00 EUR amtliche Gebühren kostet.

Während das Widerspruchsverfahren ein rein amtliches Verfahren ist, das auch relativ zeitnah entschieden wird, kann die Löschung der Marke sowohl als amtliches Verfahren als auch gerichtliches Verfahren betrieben werden. Wenn eine funktionierende Kollisionskontrolle installiert ist, erhält der Markeninhaber automatisch Informationen von Neueintragungen, so dass er umgehend die notwendigen Schritte ergreifen kann, sollte er eine Verwechslungsgefahr feststellen.

Die Kollisionskontrolle darf dabei nicht nur den deutschen Markenbereich erfassen. Aufgrund der Globalisierung ist es heute unproblematisch möglich den Schutzbereich von Marken anderer Länder auch auf Deutschland auszudehnen. Möglich sind Anmeldungen als europäische Marke, die umgehend Schutz für die gesamte Europäische Union beansprucht und deswegen auch mit älteren deutschen Marken kollidieren kann bzw. die Anmeldung als internationale Marke mit Hilfe der WIPO, mit Sitz in Genf. Über dieser Organisation ist es möglich aufgrund internationaler Verträge den Schutz einer Marke, die ihre Basis in Deutschland oder der EU hat, auf nahezu alle Länder dieser Welt auszudehnen.

Auch solche Ausdehnungen können älteren deutschen Marken widersprechen, so dass auch hier rechtzeitig gegengesteuert werden sollte. Bei Marken gilt nämlich ein strenges Prioritätsrecht, das dazu führt, dass sich die ältere Marke gegen die jüngere Marke im selben Schutzland durchsetzen kann.

Da der Aufbau einer neuen Marke mit erheblichen Investitionen verbunden ist, den die Marke, die in ihrer Ursprungsfunktion lediglich auf der Herkunft eines Produktes oder einer Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen hinweisen soll, transportiert, wie auch die Rechtsprechung anerkannt hat, zwischenzeitlich erheblich mehr Informationen als die reine Herkunft. So verbindet der Verbraucher mit einer etablierten Marke Vertrauen ist das Produkt und die Qualität, in den Service und das Unternehmen an sich. Ein solche Image muss ich eine Marke aber erst erarbeiten, wird sie dabei von Marken Dritter behindert, die versuchen wollen vom positiven Image einer Marke zu profitieren, droht die Gefahr, dass die Investition ins Leere laufen oder verloren sind.

Deswegen sollten Sie nicht nur eine Marke anmelden und sich dann über die schöne Urkunde freuen, sondern aktiv an der Entwicklung Ihrer Marke und am Schutz Ihrer Marke arbeiten. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg.