Geestland. Zu wenig Mut zur Konfrontation wird niemand der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorwerfen können. Denn das von ihr vorgelegte Paket zur Gesundheitsreform, das inzwischen das Kabinett passiert hat, ist eines der umfassendsten Reformvorhaben auf Bundesebene seit vielen Jahren. Dabei kombiniert es Einsparungen, Mehrbelastungen, Strukturumbau und Digitalisierung.

Obergrenze als Kern des Gesetzes

Kern des Gesetzes ist eine Obergrenze für Vergütungssteigerungen, die sich künftig an der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate orientiert. Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt eingeführt. Auch im Krankenhausbereich werden Tarifsteigerungen nur noch teilweise berücksichtigt. In der vertragsärztlichen Versorgung kommt es zum Streichen extrabudgetärer Sondervergütungen, die aus Sicht der Ministerin keinen belegbaren Nutzen gezeigt haben. Das Hautkrebsscreening soll auf eine risikobasierte Grundlage gelangen.

Ab 2026 müssen Praxissysteme ePA-ready sein, also den Kriterien der elektronischen Patientenakte entsprechen. Nicht-kompatible Systeme dürfen nicht mehr abrechnen. Bei Arzneimitteln wird der Herstellerabschlag dynamisiert. Das soll Ausgabensteigerungen abfedern. Cannabisblüten werden aus der Erstattung ausgeschlossen und der Apothekenabschlag steigt von zurzeit 1,77 auf 2,07 Euro.

Unzureichende Glaubwürdigkeit

Für Versicherte bringt die Reform seit 2004 erstmals wieder höhere Zuzahlungen (einmalig plus 50 Prozent), eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro sowie um zehn Prozent reduzierte Festzuschüsse beim Zahnersatz; hier wird wieder das Niveau vor 2020 erreicht.

Zwar bleibt die beitragsfreie Familienversicherung weitgehend erhalten, wird aber für bestimmte Partner eingeschränkt. Für viele mitversicherte Partner wird demnächst ein zusätzlicher Beitrag erhoben, der 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners beträgt.

Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen werden gedeckelt, Vorstandsgehälter begrenzt. Zudem steigt der Bundesanteil an den Kosten für Grundsicherungsempfänger schrittweise. Und nicht zuletzt ist ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke geplant. Zahlreiche der Maßnahmen sind zum Teil heftig umstritten. Manche von ihnen gefallen der Wirtschaft ganz und gar nicht. Die Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke etwa steht für unzureichende politische Glaubwürdigkeit.

Beschlüsse mit kurzer Lebenszeit

Auf dem CDU-Bundesparteitag im Februar scheiterte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther mit seinem Vorstoß für eine Limonadensteuer. Die sei „grüne Bevormundungspolitik“, hieß es damals. Nur wenige Wochen später feierte Günther mit der geplanten Zuckerabgabe einen kleinen Triumph.

Ähnlich überraschend: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Mai 2025 steht gleich auf der vierten Seite, dass unter anderem die Steuern und Abgaben sinken sollen. Natürlich: Der Koalitionsvertrag hat einen Finanzierungsvorbehalt. Trotzdem erschwert es auch die Investitionsbereitschaft der Unternehmen, wenn Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und CDU-Parteitagsbeschlüsse eine so kurze Lebenszeit haben.

Nichtsdestotrotz beschreitet Nina Warnken mit ihrem prall gefüllten Reformpaket den richtigen Weg. Dass Deutschland auf einigen wichtigen Gebieten grundlegende Reformen braucht, wird oft und schon seit langem von Experten hervorgehoben. Bisher scheute sich die herrschende Politik zu sehr, diese Reformen anzupacken. Nina Warnken beweist Mut.