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Seit 50 Jahren Festbeleuchtung aus „Bollingen“

Die Firma Specken Illumination wurde von Manfred Specken gegründet

Saterland-Bollingen. Die Firma Specken Illumination GmbH wurde im Jahr 1974 von Manfred Specken gegründet und feiert das 50-jährige Jubiläum. „Ob Glocken, Sterne oder Tannenbäume – in jedem Jahr liefern wir die wunderschöne Weihnachtsbeleuchtung für Einkaufszentren und Innenstädte und das nun seit 50 Jahren“, teilt Seniorchef Manfred Specken mit.

Aus diesem Grund haben wir unseren neuen Internetauftritt rechtzeitig freigeschaltet, und sind mit der Resonanz sehr zufrieden“, sagt Tanja Specken, die sich um die Auftragsbestellungen kümmert. Auch das Weihnachtsgeschäft im letzten Jahr lief gut.

Einige Kommunen, Firmen und Privatleute haben bereits Ende September ihre Weihnachtsbeleuchtung bestellt. „Zu Weihnachten möchte jeder eine festliche Beleuchtung haben“, fügt Stefan Specken hinzu. Dass die Illumination trotz der ganzen Krisen wegfalle, davon ging die Unternehmerfamilie mit Firmenchef Manfred Specken nicht aus. Denn: Zu Weihnachten gehört die Festbeleuchtung dazu und im Jubiläumsjahr gibt es sowohl für treue Stammkunden als auch für Neukunden besondere Angebote.

Nachwievor sei die „altdeutsche Weihnachtsbeleuchtung aus handgefertigten Ornamenten wie zum Beispiel Glocken, Ketten, Pyramiden, Sterne oder Weihnachtsbäume sehr beliebt. „Die traditionelle klassische Weihnachtsbeleuchtung in weiß ist immer noch beliebt und wird gerne bestellt. Damit sind wir vor 50 Jahren gestartet, und die Beleuchtung ist bis heute sehr gefragt“, so die Seniorchefin Annegret Specken. Auch die beleuchteten Tannenbäume ab einem Meter Höhe bis hin zu 6,5 Meter hoch stehen nachwievor an exponierter Stelle, zum Beispiel in Innenstadtlage, bei Einkaufszentren oder auf Dorfplätzen und am Kreiselverkehr.

Seit 50 Jahren wird die Festbeleuchtung in der Voradventszeit pünktlich an die Kommunen, Städte, Gemeinden und Werbegemeinschaften verschickt. Auf den ostfriesischen Inseln bis nach Bayern und im europäischen Ausland – die Festbeleuchtung „Made aus Bollingen“ verfügt über LED-Technik und verbraucht weniger Energie. „Energiesparende Leuchtmittel setzen wir ja schon seit über zehn Jahren ein“, fügt Tanja Specken hinzu.

Mehr Informationen auch auf der Internetseite www.weihnachtsbeleuchtung.com.

„Die Messe in Groningen ist ein Türöffner“

                                                         Interview mit Bettina Fabich, Ausstellerin auf den PROMOTIEDAGEN in Groningen   

Von Britta Neu

Oldenburg/Groningen. Bettina Habicht hat vor langer Zeit in Amsterdam studiert und machte sich mit der Firma Denies Deutsch Niederlands Plus im Jahr 2000 in Oldenburg selbstständig. Seit dem Jahr 2006 nimmt sie als Ausstellerin an der deutsch-niederländischen Unternehmermesse PROMOTIEDAGEN im Martiniplaza in Groningen teil, die immer Anfang November stattfindet. Sie setzt sich für eine Zusammenarbeit zwischen Niederländern und Deutschen ein, die für beide Seiten eine Bereicherung ist.

Seit 2015 ist sie strukturell eingebunden in die Entwicklung der Wunderline, die Zugverbindung zwischen Groningen und Bremen, im Auftrag der Provinz Groningen. Seit 2019 arbeitet sie zwei Tage die Woche als Koordinatorin des Netzwerks Anschlussmobilität Wunderline. In dem folgenden Interview gibt sie einen Einblick in das Nachbarland Niederlande.

War der Messeauftritt auf den PROMOTIEDAGEN immer erfolgreich und werden schon vor Ort in der Martiniplaza Verträge unterzeichnet?

Die PROMOTIEDAGEN ist in erster Linie eine grenzübergreifende Netzwerkmesse, Geschäftskontakte knüpfen und pflegen, Gespräche führen, Neuigkeiten erfahren, sich austauschen und sich in Erinnerung rufen, sind die primären Ziele. Es geht erst um die Besucher & Aussteller und dann um die Geschäfte. Die Motivation bei einem Geschäftstermin auf der Messe schnell zu einem Ergebnis zu kommen, führt bei den Niederländern/innen eher zur Verwirrung. Die Messe ist der Türöffner. Wenn im nachhinein weiterhin die Kontakte und Interessen gepflegt wurden, ist ein Vertragsabschluss möglich. Das kann ein bis drei Jahre dauern

Wichtig für den Auftritt auf dem gemeinsamen Pein Not(o)Erd-Messestand ist eine frühzeitige Vorbereitung, heißt: Im Vorfeld schon proaktiv Kontakte in die Niederlande knüpfen, die auch auf der Messe vertreten sind. Am besten schon Termine machen, um sich dann vor Ort live auszutauschen. Sonst wird es schwerer auf der Messe Kontakte zu knüpfen und ins Gespräch zu kommen.

Hilfreich ist auch, an den verschiedenen Ständen aktiv auf potenzielle Kunden und Kooperationspartner zuzugehen. Die Niederländer /innen sind offen und unkompliziert in ihrer Art und Weise und man kommt schnell in Gespräch. Dabei helfen Englischkenntnisse. Deutsche sprechen kaum Niederländisch und Niederländer/innen sprechen immer weniger Deutsch, mittlerweile auch in den Grenzregionen, verstehen es aber. Somit könnte das Gespräch so verlaufen: In Deutsch wird gefragt und die niederländische Seite antwortet auf Englisch.

Sie wissen, wie die niederländischen Kunden ticken? In welche Fettnäpfchen können deutsche Aussteller treten?

Den Niederländern/innen ist protziges Verhalten völlig fremd. Ihnen geht es nicht um das dickste Auto oder um die teuerste Uhr. Statussymbole sind nicht wichtig. Natürlich ist die Kleidung auf der Messe formeller, aber nicht steif. Ein Jackett zu einer guten Jeans, das Hemd in der Regel ohne Krawatte bei Herren. Bei den Damen muss es schon lange nicht mehr das konservative Kostüm sein.

Wie schon erwähnt ist eine gute Vorbereitung wichtig, aber die Gespräche sollten am Anfang eher allgemein gehalten werden. Unsere Nachbarn legen größeren Wert darauf, ihren Geschäftspartner erst einmal in Ruhe kennenzulernen, bevor sie zum inhaltlichen Teil übergehen. Bitte ihr Gegenüber nicht sofort mit Fachwissen überfrachten. Besonders wenn der Erstkontakt mit einer/einem Mitarbeiter/in in einer Leitungsposition stattfindet. Diese haben einen guten Rundumblick, sind aber nicht bis in kleinstes Detail auskennend. Was sie auch nicht sein müssen. denn dafür gibt es dann in der Firma die Fachleute.

Wenn von beiden Seiten das Gespräch passt, geht man ins Detail. Auch der in Deutschland oft angestrebte Perfektionismus, nach dem Motto „Nur das Beste ist gut genug“ ist auf der Seite der Niederlande eher zu hochgesteckt. Ganz nach dem Motto: „Goed is goed genoeg” ist tatsächlich gut genug und macht vieles entspannter.

Als kleiner Tipp: Als sympathischer Gesprächseinstieg sollte man die gängigen niederländischen Höflichkeitsfloskeln kennen: z.B. „Goerdeler“ für „Guten Tag“ oder „Dankjuwel“ für „Danke“, um nur zwei Beispiele zu nennen. Das Marketing-Material auf Niederländisch ist Pflicht.

Nun ist die Wirtschaft auch in Deutschland eher flau, der Hochbau ist zusammengebrochen. Wie sieht das hinsichtlich der Bauwirtschaft in den Niederlanden aus?

Die Bauwirtschaft hat in den letzten Jahren genauso wie in Deutschland gelitten, aber die Zahl der Konkurse war viel geringer als in Deutschland. Ein Großteil der niederländischen Firmen konnten auf Rücklagen zurückgreifen. In der Hinsicht hat man da aus der Vergangenheit gelernt.

Auch in den Niederlanden sind die Materialkosten deutlich gestiegen, die europäischen Vorgaben im Zuge der CO₂-busstoßgrenzen (Anm. d. Redaktion: Im Zuge des Pariser Klimaschutzabkommens gibt die Regierung der Niederlande als Ziel vor, dass die CO₂-Emissionen bis 2030 um 50 %, bis 2050 sogar um 95 % verringert werden müssen. Gebäude sind dabei für ein Drittel des gesamten CO₂-Ausstoßes verantwortlich) sind nur mit erhöhten Investitionen zu bewerkstelligen. Auch ein Grund, warum es in der Vergangenheit weniger öffentliche Bauaufträge gegeben hat. Dennoch wird für 2025 eine Entspannung der Lage prognostiziert, weil der Investitionsstau der öffentlichen Hand nun sukzessive eingestellt werden soll.

Und es gibt viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum, die Mieten sind zu hoch, in den Städten kaum noch bezahlbar. Hier ist ebenfalls wie in Deutschland Abhilfe wichtig. Der soziale Wohnungsbau und auch die Infrastruktur des Landes benötigt deutlich mehr Investitionen. Das ist es, was auch das niederländische Kabinett anstrebt – dank spezieller Hypotheken- und Steuersparmodelle.

Darüber hinaus stellt das Thema „Fachkräftemangel“ eine große Problematik dar. Überall wird gesucht: im Pflegesektor, in der Gastronomie, nicht nur in der Baubranche. Dabei ist die abschreckende Migrationspolitik der aktuellen Regierung nicht besonders förderlich – ja sogar kontraproduktiv, kurzsichtig und definitiv nicht gastfreundlich. Abschottung ist keine opportune Politik.

 

 

Kein Kindergeld im Masterstudium…

Die E-Rechnung ab 2025

Westerstede. Ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen für Umsätze zwischen Unternehmern (B2B – business to business) verpflichtend. Wie ist der Begriff elektronische Rechnung zu verstehen und was gilt für die Anwendung der Neuregelung tatsächlich ab 2025?

Mit dem Wachstumschancengesetz wird ab dem Jahr 2025 eine nationale Verpflichtung für elektronische Rechnungen eingeführt. Betroffen von der Neuregelung sind Unternehmer, die untereinander Leistungen erbringen (B2B Umsätze). Leistungserbringer und -empfänger müssen ihren Sitz, die Geschäftsleistung oder eine Betriebsstätte im Inland haben.

Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Dieses strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen. Rechnungen, die im PDF-Format in einer E-Mail übersandt werden, gelten nicht als elektronische Rechnung. Papierrechnungen und Rechnungen, die beispielsweise elektronisch als PDF-Datei übermittelt werden, gelten bzw. fallen zukünftig unter den Begriff der sonstigen Rechnung. Diese dürfen ab dem Jahr 2028 für B2B Umsätze nicht mehr übermittelt werden.

Der Gesetzgeber hat für die Zwischenzeit eine Übergangsregelung geschaffen, die sich wie folgt darstellt:

Für Rechnungsaussteller gilt:

In den Jahren 2025 und 2026 dürfen vom Rechnungsaussteller weiterhin Rechnungen in Papierform erstellt werden und auch die Möglichkeit der Übermittlung elektronischer Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (z. B. PDF-Format), bleibt bestehen. Bei diesen Vorgehensweisen muss der Rechnungsempfänger jedoch seine Zustimmung erteilen.

Diese Vereinfachungsregelungen bleiben auch für das Jahr 2027 bestehen, allerdings sind sie dann nur noch für ausstellende Unternehmen anwendbar, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 unter 800.000 EUR lag.

Ab dem Jahr 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten.

Für Rechnungsempfänger gilt:

Rechnungsempfänger müssen bereits ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und verarbeiten zu können. Ihre Zustimmung zum Erhalt einer elektronischen Rechnung ist hierzu nicht erforderlich.

Kleinbetragsrechnungen und Fahrscheine sollen von der neuen Regelung ausgenommen werden. Diese dürfen weiterhin als sonstige Rechnung also in Papierform oder als PDF übermittelt werden.

Quelle: Wachstumschancengesetz

 

Kindergeldanspruch bei Tätigkeit zwischen Bachelor- und Masterstudium

Besteht für die Eltern ein Kindergeldanspruch, wenn das Kind zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium arbeitet?

Ein Kindergeldanspruch besteht unter den weiteren Voraussetzungen u. a. im Zeitraum einer Berufsausbildung und der Absolvierung eines Freiwilligendienstes. Wie verhält es sich, wenn der Freiwilligendienst zwischen dem Bachelor- und Masterstudium absolviert wird und das Kind in diesem Zeitraum einer Tätigkeit nachgeht?

 

Der BFH hatte in folgendem Fall zu urteilen:

Die Tochter des Klägers schloss ihr Bachelorstudium mit dem Sommersemester 2018 ab. Das konsekutive Masterstudium nahm sie erst im Oktober 2019 auf. In der Zwischenzeit absolvierte sie von Oktober 2018 bis Mai 2019 ein freiwilliges, soziales Jahr im Ausland. Nach ihrer Rückkehr übte sie von Juli bis September 2019 eine befristete Aushilfstätigkeit im Umfang von 25 Wochenstunden aus. Streitig war, ob der Vater für diesen Zeitraum der Aushilfstätigkeit kindergeldberechtigt ist.

Der BFH urteilte wie folgt: Eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten bestehende einheitliche Erstausbildung liegt nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinanderstehen. Dieser ist allerdings nur gewährt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung (hier das Masterstudium) zum nächstmöglichen Termin aufnimmt. Daran fehlt es, wenn das Kind dazwischen einen Freiwilligendienst absolviert, statt die Ausbildung sogleich fortzusetzen.

Zwar sei die Tochter auch in den streitigen Monaten bis zum Beginn des Masterstudiums grundsätzlich kindergeldrechtlich zu berücksichtigen, weil sie dieses Studium erst mit dem Beginn des Wintersemesters 2019/2020 aufnehmen konnte (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG). Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seien nach Abschluss einer Erstausbildung kindergeldrechtlich jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgingen (§ 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG). Im Streitfall waren es jedoch 25 Stunden. Damit hatte der Vater keinen Anspruch auf Kindergeld.

Folglich kommt es bei einer Erwerbstätigkeit des Kindes nach Abschluss einer Erstausbildung u. a. für den Kindergeldanspruch auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit an.

Quelle: BFH Urteil v. 12.10.2023 – III R 10/22

 

 

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