Autor: Ilka Himstedt Seite 1 von 2

Corona und die Folgen

Corona und die Justiz

Von Felix Hapig

Leer. Schon während der Pandemie hat sich so mancher Bürger gewundert, ob die verhängten Maßnahmen zur Einschränkung des Virus sinnvoll sein können. Man denke an Ausgangssperren für Einzelpersonen nach 22 Uhr – es sei denn natürlich man wollte seinen Hund Gassi führen – dann durfte man das Haus verlassen.

Während sich der Bürger über die Sinnhaftigkeit gewundert hat, haben Juristen mit Entsetzen die offenbar völlig schrankenlose Begrenzung der Grundrechte beobachtet, der leider auch die Gerichte nur in seltenen Fällen Einhalt geboten haben.

Völlig zu Recht fordert daher der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stefan Ulrich Pieper, eine Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Er kritisiert manches Entscheidungsgremium von einst als „paralegal“. Gemeint ist die Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein Konstrukt, das in der Verfassung überhaupt nicht vorgesehen ist. Dort haben die Ministerpräsidenten recht intransparent mit der damaligen Kanzlerin Angela Merkel gesprochen, man wusste aber oft nicht, wie sie zu Ergebnissen gekommen sind“, so Pieper in einem Interview mit dem ZDF.

Während das Misstrauen vieler Bürger in den Rechtstaat immer noch tief sitzt, wird mindestens seitens der Staatsanwaltschaft Aurich und dem Amtsgericht Leer – wiederum ein höchst fragwürdiges Rechtsverständnis in Bezug auf beantragte Corona Hilfen an den Tag gelegt. Reihenweise gibt es offenbar Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer und deren Steuerberater. Ein solcher haarsträubender Fall liegt dem Autor vor und soll nachfolgend beschrieben werden.

Der Corona-Unternehmer-Fall

Der Sachverhalt: Während der Pandemie wurden zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt, die Unternehmern, die von Geschäftsschließungen betroffen waren, Soforthilfen gewährten. Der regelmäßig viele Seiten umfassende Antrag an die KfW wurde meist von den steuerlichen Beratern der Unternehmerschaft ausgefüllt. In dem Antrag musste unter anderem angekreuzt werden, ob das Unternehmen „direkt“ oder „indirekt“ betroffen war. Dabei war die direkte Betroffenheit definiert als „Schließung des Geschäfts aufgrund eines Corona Beschlusses“.

Der Steuerberater setzte dort das Kreuz, da sein Mandant sein Geschäft im Dezember aufgrund eines „Corona Beschlusses“ tatsächlich schließen musste. Der arglose Berater hatte dabei übersehen, dass in der Nacht bevor er den Antrag ausgefüllt hat, seitens der KfW an anderer Stelle in das Formular der Hinweis aufgenommen worden war, dass eine „direkte Betroffenheit“ nur noch vorliegen soll, wenn aufgrund eines bestimmten Beschlusses aus Oktober die Schließung erfolgte. Anderenfalls war ein anderer Antrag im Rahmen eines anderen Hilfsprogramms zu stellen.

Die Bank zahlte auf den Antrag hin einen Abschlag auf die geforderte Hilfe in Höhe von rund 1.400 Euro aus. Nach vollständiger Prüfung der eingereichten Unterlagen fiel der Bank auf, dass gemäß der von ihr geänderten Definition eine „direkte Betroffenheit“ nicht gegeben war. Es erfolgte eine Rückfrage und ein Hinweis an den Steuerberater. Dieser erkannte den Fehler sofort und nahm den Antrag zurück und stellte anschließend den zutreffenden Antrag der anstandslos gewährt wurde. Der gewährte Abschlag wurde an die Bank erstattet.

Bis hierin noch ein völlig unauffälliger Vorgang, der sich so tausendfach während der Pandemie ereignet haben dürfte. Auch die Bank sah hieran nichts Auffälliges und ordnete die Erstattung des Abschlags bei der routinemäßig durchgeführten Prüfung derartiger Fälle ein unter der Kategorie „Kein Betrugsverdacht“

Ganz anders sieht das aber die Staatsanwaltschaft Aurich und das Amtsgericht Leer. Zunächst wurde gegen den hoch betagten Unternehmer (Betreiber eines Tante Emma Ladens) als auch gegen den Steuerberater ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei wurde mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Der oben beschriebene aktenkundige Sachverhalt inklusive der Einordnung der Bank als unverdächtiger Vorgang wurde seitens der Polizei ermittelt. Die schon fragwürdige Einleitung des Ermittlungsverfahrens hätte spätestens jetzt ein Ende finden müssen. Aber weit gefehlt. Die Staatsanwaltschaft Aurich kommt anhand der beschriebenen Umstände zu dem Ergebnis, dass sowohl der Steuerberater als auch der Unternehmer einen vorsätzlichen Subventionsbetrug begangen haben. Die Staatsanwaltschaft hat demgemäß beim Amtsgericht Leer den Erlass eines Strafbefehls gegen Unternehmer und Steuerberater beantragt.

Spätestens jetzt, so sollte man meinen, wird diesem Treiben der Staatsanwaltschaft sicher durch das Gericht Einhalt geboten. Schließlich hat ein Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Er kann den Erlass des Strafbefehls ablehnen. Er kann auch, wenn er den Sachverhalt nicht für eindeutig erachtet, eine mündliche Verhandlung anberaumen,wenn er Bedenken hat.

Die erkennende Richterin am Amtsgericht Leer hatte offenbar keinerlei Bedenken, sondern sah es ohne weiteres als erwiesen an, dass sich sowohl der Steuerberater als auch der Unternehmer der vorsätzlichen Begehung des Subventionsbetrugs schuldig gemacht haben. Sie erließ ohne weiteres den beantragten Strafbefehl gegen beide. Dass beide, wenn überhaupt allenfalls fahrlässig gehandelt haben, zog das Gericht nicht einmal in Betracht. Auch dass der Antrag nach Hinweis der Bank sofort zurückgenommen und der Abschlag erstattet wurde, spielte bei der Aburteilung offenbar keine Rolle. Auch das der über 80-jährige Betreiber des Tante Emma Ladens den Antrag gar nicht selber ausgefüllt hatte, war unerheblich. Ebenso wenig wurde berücksichtigt, dass nicht einmal die „geschädigte“ Bank an dem Vorgang etwas Verdächtiges finden konnte und dies aktenkundig gemacht hat.

Leider handelt es sich nicht einmal um einen Einzelfall. Natürlich wurden gegen die Strafbefehle im oben beschriebenen Fall Einsprüche eingelegt. Aber wie viele Betroffene halten dem Druck eines solchen Verfahrens nicht Stand und zahlen lieber die Strafe um das eingeleitete Verfahren zu beenden? Wie ungerecht es auch sein mag. Für den Steuerberater steht zudem die Zulassung auf dem Spiel.

Der Schaden, den solche Verfahren der Reputation der Justiz zufügen ist unermesslich. Zumal disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen gegen die Handelnden, also Staatsanwalt und Richter, nur sehr selten erfolgreich eingeleitet werden konnten. Es soll aber nicht unversucht bleiben.

Es ist den Betroffenen dringend zu raten, gegen entsprechende Strafbefehle Einsprüche einzulegen und sich fachkundig vertreten zu lassen! „Nicht voreilig Strafen zu akzeptieren.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Familienfreundlichkeit punktet eindeutig!

Neuer Vorstand im Überbetrieblichen Verbund Ostfriesland e.V.

Aurich. Bei der Mitgliederversammlung des Überbetrieblichen Verbund Ostfriesland e.V. (ÜV) wurde Andreas Meinders von der Firma Orgadata erneut im Vorstand bestätigt. Ingo de Vries, der in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, entschied sich, nicht wieder anzutreten.

Neu in den Vorstand gewählt wurde Jelto Müller, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Landkreis Aurich GmbH. Mit seiner Erfahrung und seinem Know-how bringt er frische Perspektiven und innovative Ideen in die Führung des Verbundes ein. Der Vorstand wird zudem durch Heidi Wientjes, Landkreis Aurich, sowie Anastasia de Vries, Landkreis Leer, vervollständigt. Beide sind in ihren Funktionen als Leiterinnen der Koordinierungsstellen Frauen und Beruf automatisch auch ÜV-Geschäftsstellenleiterinnen.

Die Bildung eines neuen Führungsteams ist ein weiterer Schritt in Richtung einer verstärkten Fokussierung auf die Ziele des Netzwerks. Die Mitgliederversammlung endete mit einem positiven Ausblick auf die kommenden Projekte und Herausforderungen, die angegangen werden sollen. Vorstand und Mitglieder werden weiterhin daran arbeiten, ein attraktives und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, welches den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht wird und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt.

In Anbetracht des fortschreitenden Fachkräftemangels ist die Schaffung von Arbeitsplätzen, die sowohl familienfreundlich als auch gesundheitsbewusst sind, von entscheidender Bedeutung. Knapp 60 Unternehmen haben sich bisher diesem Netzwerk angeschlossen, um von den Erfahrungen und Strategien ihrer Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.

Zahlreiche Studien belegen, dass ein familienfreundliches Arbeitsumfeld dazu beiträgt, die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter zu steigern. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance sind nur einige der Aspekte, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten, um die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze zu erhöhen.

KI geht schneller, dauert aber länger

Service-Beraterin Sabine Hübner aus Düsseldorf zum Thema KI

Künstliche Intelligenz kann Produkte generieren, kann Texte überarbeiten und übersetzen, dient als wundervoller Ideengenerator. Aber: Macht KI nicht auch das Kunden-WOW kaputt? Ich habe da einen Verdacht…

Wir sind umgeben von intelligenten Algorithmen und digitalen Assistenten, die uns in vielen Lebensbereichen unterstützen. Immer wieder reden wir uns die Köpfe heiß darüber, was gut funktioniert, und was nicht. Vor allem: Was wie auf das Kundenerlebnis wirkt. Stört KI das Kunden WOW? Drei Überlegungen:

1. Macht KI blöd?

Hoffentlich nicht! Tools wie ChatGPT oder auch Deepl Write liefern so schnell so gute Ergebnisse, dass es einfacher scheint, darauf zu klicken, als selbst zu denken. Oder Informationen zu suchen. Oder einen Text zu optimieren. Tatsächlich ist es sinnvoll, „dumme“ Arbeiten zu automatisieren, um mehr Zeit für anspruchsvollere Aufgaben und wertvolle Geschäftskontakte freizuschaufeln. Aber KI sucht immer nur die kürzeste, die wahrscheinlichste Antwort. Für exzellente Ergebnisse reicht das nicht: Innovation und WOW leben vom Unwahrscheinlichen.

Fazit: Wenn es dumm läuft, macht KI nicht nur uns blöd, sondern auch unsere Projekte.

 

2. Fördert KI kurze Aufmerksamkeitsspannen?

Vielleicht! Haben Sie einmal daran gedacht, dass ein Tool wie ChatGPT eine viel zu lange Mail auf drei dürre Stichworte eindampfen kann? Dann müssen sie dem Sermon keine lange Aufmerksamkeit widmen und wissen trotzdem, was drinsteht. Gut! Aber was, wenn Ihr Gegenüber vorher drei dürre Stichworte mit KI-Hilfe zu einer lange Mail aufgeblasen hatte? Vielleicht, um Eindruck zu schinden? Ja, das klingt jetzt komisch – perspektivisch ist das aber eine Quelle für teure Fehler, die dann viel Aufmerksamkeit verschlingen, und damit sehr viel Geld…

Also: Vor dem Sparen von Aufmerksamkeit bitte erst mal nachrechnen!

 

3. Schreckt KI Kundinnen und Kunden ab?

Hilfe, ich bin schwanger, kann ich vorbeikommen?“ „Ich habe einen Knoten gefühlt, können Sie sich das mal ansehen?“ Angenommen, Frauenarztpraxen beantworten solche Anrufe per KI: „Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit!“ „Ich biete Ihnen gerne einen Termin in sechs Monaten an!“ Ja, dann schreckt Künstliche Intelligenz Patientinnen ab, denn für sensiblen Anfragen, zum Beispiel Anwalt, Steuerberater oder Hauptlieferant ist KI (noch?) nicht gemacht. Für andere Anfragen aber schon, zum Beispiel für Standardfragen in Online-Shops („Wo ist mein Paket?“).

Hier ist es eher abschreckend, dass es hierzulande kaum Chatbots gibt: Eine aktuelle Studie der Gisma University of Applied Sciences hat den Kundenservice der 50 größten Onlineshops in Deutschland untersucht. Ergebnis: Ganz 9 (!) Unternehmen haben Chatbots im Kundenservice – 82 Prozent nutzen das KI-Potenzial also nicht. https://web.gisma.com/chatbots-ki-im-kundenservice

Am besten erreichbar war übrigens einer der ältesten Versandhändler, der schon seit Jahren eine Kundenservice-KI namens Clara an Bord hat: Otto. https://www.otto.de/clara/

Fazit: Wenn KI genau da arbeiten darf, wo sie hinpasst (und nur da!), steigert sie Produktivität und Serviceglück. Anfangs dauert es zwar, langfristig spart KI aber viel Zeit.

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