Autor: Ilka Himstedt Seite 1 von 2

Das Wirtschaftsecho im Wandel der Zeit

Mit Idealismus und Zeitgeist dabei – 225.Ausgabe liegt vor

Moormerland. Bei einem Interview anlässlich des 10. Jubiläums ihrer Zeitung wurde Herausgeberin Inge Meyer gefragt, ob sie den Schritt in die Selbstständigkeit jemals bereut hätte. Damals war die Antwort ein ganz klares „Nein“! Nun liegt die 225.Ausgabe Wirtschaftsecho druckfrisch vor.

Und auch heute – trotz diverser Krisenzeiten wie Corona und Kriege, ist die Diplom-Kauffrau (FH) und Diplom-Kommunikationswirtin (FH) noch immer voller Elan und Idealismus bei der Sache. Im Fokus steht dabei natürlich seit Eh und Je die lesernahe Berichterstattung quer durch alle Branchen, ob nun Freitberufler, IHK- oder HWK-Betriebe, und durch das gesamte Weser-Ems-Gebiet.

Bei der Gründung des Verlages Wirtschaftsecho Inge Meyer e.K. im Dezember 2002 gab es viele Unterstützer. Einige Namen sind noch heute eng mit dem Wirtschaftsecho verbunden. So folgte der Leeraner Rechtsanwalt und Notar Felix Hapig dem Beispiel seines Vaters Wilko Hapig und gibt regelmäßig Tipps in Sachen Recht. Rund um Steuern und Finanzen ist mittlerweile ebenfalls die 2. Generation am Ruder, denn mit Steuerberater Adolf Sassen arbeitete die Wirtschaftsjournalistin viele Jahre eng zusammen. Nun verfasst sein Sohn Henning Sassen (Steuerberater &WP) die monatliche Rubrik „Steuerrecht“.

Im Team Wirtschaftsecho war der pensionierte OVB-Bankdirektor Dieter Nannen aus Remels jahrzehntelang als Börsen- und Finanzexperte redaktionell vertreten. Durch die Jahre zogen sich außerdem zwei Herzensprojekte von der Warsingsfehntjerin durch das b2b-Printmedium. Sie engagiert sich zum Beispiel in der Obdachlosenhilfe Leer und unterstützt nach der Flutkatastrophe im Ahrtal dort ansässige Weingüter.

Innen hui… und außen auch

Aber nur interessante Artikel und Kolumnen machen noch keine erfolgreiche Zeitung…auch auf das richtige Layout kommt es an. Da war und ist Inge Meyer stets mit der Zeit gegangen. So gibt es bereits seit 2012 eine Online-Version des Wirtschaftsecho. Vier Jahre später kam zum bisherigen Blau das Orange dazu. Seit 2020 erscheint das Wirtschaftsecho nur noch im orangefarbenen Gewand.

Im letzten Jahr gab es dann noch einmal eine Auffrischung: Das Layout wechselte vom 6spaltigen Berliner-Format zum Rheinischen Format mit nur 5 Spalten. „Dass ist zum einen handlicher und fällt zum anderen durch getackerte Seiten nicht auseinander“, hält Inge Meyer die 225. Ausgabe in der Hand.

Von links: Die Journalistinnen Ute Müller, Ilka Himstedt und Inge Meyer treffen sich regelmäßig, hier beim Nikolaus-Frühstück in der „Rhederei“, um sich auszutauschen und zu beraten. Foto: privat

Mit Express zur Weinprobe

Per Ahrtal-Bahn zur Winzergenossenschaft Mayschoss E.G.

Mayschoss. Die Flutkatastrophe im Ahrtal, dem größten Anbaugebiet für Rotwein in Deutschland, jährt sich am 14.Juli bereits zum fünften Mal. In dieser Zeit ist viel Aufbauarbeit geleistet worden, und seit dem 14. Dezember 2025 fährt die Ahrtal-Bahn wieder – voll elektrisch.

Die Kunden nutzen den neuen Ahrtal-Express gerne, um eine Weinprobe zu machen oder zu wandern“, sagt Wilma Knieps, die seit 2019 in der ältesten Winzergenossenschaft anno 1868 arbeitet. Von Remagen aus fährt die hochmoderne Bahn entlang der „Rotweinstraße“ über die Ortschaften wie zum Beispiel Bad Neuenahr-Ahrweiler, Dernau oder Walporzheim. Kurz vor der Endstation in Ahrweiler steigt der Weingenießer in Mayschoss aus, denn vom Bahnsteig sind es nur wenige Schritte zur Winzergenossenschaft.

Wir sind jetzt mit dem Wiederaufbau des Hauptgebäudes angefangen“, informiert Wilma Knieps und schenkt ein Glas Frühburgunder ein. Nach der weniger guten Ernte in 2024, fiel die Traubenernte im letzten Jahr gut aus, und es konnte rund eine Million Liter Wein abgefüllt werden. „Zu 60 Prozent verkaufen wir Rotweine. Die Sorte Trivee ist etwas Besonderes, weil er aus drei Rebsorten komponiert wurde“, so die Weinfachverkäuferin. Seit zwei Jahren ist das Team in der neuen Halle tätig, damit der Abriss des kaputten Hauptgebäudes und des Neubaus weitergehen kann. Rund 70 Beschäftige arbeiten in der Winzergenossenschaft.

Das neue Hauptgebäude mit einem Investitionsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe komme gut voran. „Im ersten Geschoss wird es Veranstaltungsräume für Feierlichkeiten und Events geben. Und auf der Dachterrasse können die Gäste im SB-Restaurant Speisen und Getränke verzehren“, so die Weinverkäuferin weiter. Mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes bei laufenden Kundenverkehr rechnet die Bauleitung bis Mitte 2028.Mehr unter www.wg-mayschoss.de.

Bildunterschrift:

Von links: Wilma Knieps sprach mit Inge Meyer über die Weinernte 2025, die gut ausfiel. Foto: Heidrun Meyer

Erben wird teurer

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Vermögensübertragungen sein könnte

Leer. Die Diskussion um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat in den vergangenen Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen. Auch wenn bislang noch keine konkreten Gesetzesänderungen beschlossen sind, zeichnet sich bereits ab: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensnachfolge könnten sich in Zukunft spürbar verschlechtern. Für viele Familien stellt sich daher die Frage, ob sie jetzt handeln sollten, solange die aktuelle Rechtslage noch gilt.

Reformpläne: Mehr Belastung für große Vermögen

Im Zentrum der politischen Debatte stehen Vorschläge, die vor allem auf eine stärkere Besteuerung größerer Vermögen abzielen. Diskutiert wird unter anderem die Einführung eines sogenannten „Lebensfreibetrags“, der die bisherigen, alle zehn Jahre neu nutzbaren Freibeträge ersetzen könnte. Damit würde ein zentrales Gestaltungselement entfallen, das bislang insbesondere bei lebzeitigen Schenkungen erhebliche steuerliche Vorteile ermöglicht.

Zudem wird darüber nachgedacht, bestehende Privilegien – etwa für Betriebsvermögen – einzuschränken. Auch bei Immobilien könnten sich künftig höhere steuerliche Belastungen ergeben, insbesondere wenn Bewertungsmaßstäbe weiter verschärft werden. Insgesamt zielen die Reformüberlegungen darauf ab, das Steueraufkommen zu erhöhen und eine gleichmäßigere Belastung zu erreichen.

Unsicherheit als zentrales Problem

Noch ist offen, ob und in welcher Form die Reform tatsächlich umgesetzt wird. Genau hierin liegt jedoch das zentrale Risiko: Wer seine Vermögensnachfolge aufschiebt, setzt sich der Unsicherheit aus, künftig unter deutlich ungünstigeren Bedingungen handeln zu müssen.

Das derzeitige Recht bietet vergleichsweise großzügige Gestaltungsmöglichkeiten. So können etwa persönliche Freibeträge – beispielsweise 400.000 Euro pro Kind – alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch eine geschickte, langfristige Planung lassen sich so erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Sollte dieses System durch einen einmaligen Lebensfreibetrag ersetzt werden, würde dieser Vorteil weitgehend entfallen. Auch bei der Übertragung von Immobilien bestehen aktuell bewährte Modelle, etwa unter Vorbehalt von Nießbrauchsrechten. Diese ermöglichen es, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Absicherung zu erhalten. Ob und in welchem Umfang solche Gestaltungen künftig noch steuerlich anerkannt werden, ist ungewiss.

Frühzeitige Gestaltung schafft Sicherheit

Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die lebzeitige Vermögensübertragung an Bedeutung. Wer frühzeitig handelt, kann sich die bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen sichern und langfristig planen. Dies betrifft nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch die rechtssichere Gestaltung innerhalb der Familie.

Durch Schenkungen können Vermögensverhältnisse klar geregelt, Streitigkeiten vermieden und individuelle Lösungen umgesetzt werden. Gleichzeitig lässt sich durch entsprechende vertragliche Gestaltung – etwa durch Nießbrauch, Wohnrechte oder Rückforderungsrechte – ein hohes Maß an Absicherung für den Schenker erreichen.

Ein weiterer Vorteil: Bereits vollzogene Schenkungen genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Selbst wenn sich die Gesetzeslage künftig verschlechtert, bleiben frühere Übertragungen in der Regel von nachträglichen steuerlichen Belastungen verschont.

Risiken nicht ausblenden

So sinnvoll eine frühzeitige Gestaltung sein kann, sollte sie jedoch nicht vorschnell erfolgen. Eine Schenkung bedeutet stets auch, Vermögen aus der Hand zu geben. Trotz rechtlicher Sicherungsmechanismen kann dies langfristig zu einem Verlust an Flexibilität führen. Zudem sind individuelle familiäre und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Nicht jede Gestaltung passt zu jeder Lebenssituation. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung sind daher unerlässlich.

 

Fazit: Handlungsfenster nutzen

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist derzeit zwar noch Zukunftsmusik, doch die Richtung der politischen Diskussion ist klar. Für Vermögensinhaber bedeutet dies vor allem eines: Unsicherheit. Gerade in solchen Phasen kann es sinnvoll sein, bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aktiv zu nutzen, anstatt abzuwarten. Wer frühzeitig handelt, kann sich steuerliche Vorteile sichern und die Vermögensnachfolge planbar gestalten. Oder anders gesagt: Noch gilt das aktuelle Recht. Wie lange noch, ist offen.

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