Autor: Ilka Himstedt Seite 1 von 3

Ein starkes Signal für die Region

Meyer-Schiffe zukünftig nach Emden statt Eemshaven

Papenburg/Emden. Die Preise steigen, die Wirtschaft schwächelt… eine schlechte Nachricht jagt die nächste. Doch Ende März gab es mal eine Schlagzeile, die Auftrieb gab: Die Papenburger Meyer-Werft plant in den Jahren 2027 und 2028 vier Kreuzfahrtschiffe in Emden statt im niederländischen Eemshaven ausstatten zu lassen.

Zusätzlich besteht eine Option für drei weitere Schiffe. So werde der maritime Sektor im eigenen Bundesland gestärkt und die Wertschöpfung bleibe im Land, erklärte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies. Diese Entscheidung freut nicht nur Emdens Bürgermeister Tim Kruithoff, sondern auch die Emder Hafenförderungsgesellschaft e.V. (EHFG). Diese sieht darin einen Beweis, dass der Emder Hafen einen ausgezeichneten Job gemacht hat. Denn im vergangenen Jahr wurde bereits die Endausstattung des Luxuskreuzers ASUK III der Meyer-Werft in Emden von A bis Z erledigt. Ein Test, den die beteiligten Unternehmen mit Bravour bestanden haben.

Auch die landeseigene Hafengesellschaft Niedersachen Ports (N-Ports) wird zukünftig mit „an Bord“ sein. N-Ports soll nämlich im Vorfeld für die nötige Infrastruktur am Kai sorgen und den Emder Außenhafen hinter der Borkumfähre für die bis zu 350 Meter langen Kreuzfahrtriesen ausbaggern. Auch die Liegewanne im Außenhafen muss noch erweitert werden.

Und apropos Kreuzfahrtriesen: In 2026 ist keine Überfahrt auf der Ems geplant. Stattdessen arbeitet die Papenburger Werft an einem Spezialschiff für die Marine – einem Betriebsstoffversorger der Klasse 707 und an Konverterplattformen. Wann das Marineschiff jedoch über die Ems zum Meer überführt wird, ist noch nicht klar.

Erben wird teurer

Erben wird teurer? Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Vermögensübertragungen sein könnte

Leer. Die Diskussion um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat in den vergangenen Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen. Auch wenn bislang noch keine konkreten Gesetzesänderungen beschlossen sind, zeichnet sich bereits ab: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensnachfolge könnten sich in Zukunft spürbar verschlechtern. Für viele Familien stellt sich daher die Frage, ob sie jetzt handeln sollten, solange die aktuelle Rechtslage noch gilt.

Reformpläne: Mehr Belastung für große Vermögen

Im Zentrum der politischen Debatte stehen Vorschläge, die vor allem auf eine stärkere Besteuerung größerer Vermögen abzielen. Diskutiert wird unter anderem die Einführung eines sogenannten „Lebensfreibetrags“, der die bisherigen, alle zehn Jahre neu nutzbaren Freibeträge ersetzen könnte. Damit würde ein zentrales Gestaltungselement entfallen, das bislang insbesondere bei lebzeitigen Schenkungen erhebliche steuerliche Vorteile ermöglicht.

Zudem wird darüber nachgedacht, bestehende Privilegien – etwa für Betriebsvermögen – einzuschränken. Auch bei Immobilien könnten sich künftig höhere steuerliche Belastungen ergeben, insbesondere wenn Bewertungsmaßstäbe weiter verschärft werden. Insgesamt zielen die Reformüberlegungen darauf ab, das Steueraufkommen zu erhöhen und eine gleichmäßigere Belastung zu erreichen.

Unsicherheit als zentrales Problem

Noch ist offen, ob und in welcher Form die Reform tatsächlich umgesetzt wird. Genau hierin liegt jedoch das zentrale Risiko: Wer seine Vermögensnachfolge aufschiebt, setzt sich der Unsicherheit aus, künftig unter deutlich ungünstigeren Bedingungen handeln zu müssen.

Das derzeitige Recht bietet vergleichsweise großzügige Gestaltungsmöglichkeiten. So können etwa persönliche Freibeträge – beispielsweise 400.000 Euro pro Kind – alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch eine geschickte, langfristige Planung lassen sich so erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Sollte dieses System durch einen einmaligen Lebensfreibetrag ersetzt werden, würde dieser Vorteil weitgehend entfallen.

Auch bei der Übertragung von Immobilien bestehen aktuell bewährte Modelle, etwa unter Vorbehalt von Nießbrauchsrechten. Diese ermöglichen es, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Absicherung zu erhalten. Ob und in welchem Umfang solche Gestaltungen künftig noch steuerlich anerkannt werden, ist ungewiss.

Frühzeitige Gestaltung schafft Sicherheit

Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die lebzeitige Vermögensübertragung an Bedeutung. Wer frühzeitig handelt, kann sich die bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen sichern und langfristig planen. Dies betrifft nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch die rechtssichere Gestaltung innerhalb der Familie.

Durch Schenkungen können Vermögensverhältnisse klar geregelt, Streitigkeiten vermieden und individuelle Lösungen umgesetzt werden. Gleichzeitig lässt sich durch entsprechende vertragliche Gestaltung – etwa durch Nießbrauch, Wohnrechte oder Rückforderungsrechte – ein hohes Maß an Absicherung für den Schenker erreichen.

Ein weiterer Vorteil: Bereits vollzogene Schenkungen genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Selbst wenn sich die Gesetzeslage künftig verschlechtert, bleiben frühere Übertragungen in der Regel von nachträglichen steuerlichen Belastungen verschont.

Risiken nicht ausblenden

So sinnvoll eine frühzeitige Gestaltung sein kann, sollte sie jedoch nicht vorschnell erfolgen. Eine Schenkung bedeutet stets auch, Vermögen aus der Hand zu geben. Trotz rechtlicher Sicherungsmechanismen kann dies langfristig zu einem Verlust an Flexibilität führen.

Zudem sind individuelle familiäre und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Nicht jede Gestaltung passt zu jeder Lebenssituation. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung sind daher unerlässlich.

Fazit: Handlungsfenster nutzen

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist derzeit zwar noch Zukunftsmusik, doch die Richtung der politischen Diskussion ist klar. Für Vermögensinhaber bedeutet dies vor allem eines: Unsicherheit. Gerade in solchen Phasen kann es sinnvoll sein, bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aktiv zu nutzen, anstatt abzuwarten. Wer frühzeitig handelt, kann sich steuerliche Vorteile sichern und die Vermögensnachfolge planbar gestalten. Oder anders gesagt: Noch gilt das aktuelle Recht. Wie lange noch, ist offen.

Volle Fahrt voraus zur Endausrüstung

Endausstattung der Luxuskreuzer ab dem Jahr 2027 in Emden

Papenburg/ Emden. Nach langen Gesprächen der Verantwortlichen von Werft, Stadt, Land und Maritimer Wirtschaft steht es fest: Die nächsten vier Kreuzfahrtschiffe der Meyer-Werft in Papenburg werden im Emder Hafen ausgestattet.

Voraussichtlich sollen 2027 auch zwei Kreuzfahrtriesen aus Papenburg auf Reise gehen: Die Carnival Festivale im Frühjahr und die Disney Believe im Herbst. Bis 2033 sind dann die Auftragsbücher der Werft mit weiteren Schiffe vor allem für die Disney Cruise Line und MSC Cruises gefüllt. Dabei wird es einige Neuerungen geben.

So setzt Disney ab 2029 auf eine kleinere Schiffsklasse mit je rund 100.000 Bruttoraumzahlen (BRZ), während MSC seine New-Frontier-Klasse mit 180.000 BRZ startet. Voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2029 wird die Meyer-Werft dann ganz neue Wege gehen und für Ulyssia Residences kein klassisches Kreuzfahrtschiff, sondern ein Wohnschiff für Langzeit-Bewohner bauen.

Außerdem wurde bei der Meyer-Werft ein neues Kapitel aufgeschlagen: Auf der Messe Seatrade Cruise Global in Miami/USA wurde das Projekt „Vision“ vorgestellt. Es ist das weltweit erste zu 100 % batterieelektrisch betriebene Kreuzfahrtschiff mit einer Größe von mehr als 80.000 BRZ. Die Konzeptstudie zeigt, wie nachhaltige Innovationen die Zukunft der Kreuzfahrt neu definieren können. Foto: Archiv

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