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Gesetzliche Neuerungen für Unternehmen

Steuerliche Entwicklungen im Fokus

Wiesmoor. Aus der täglichen Beratungspraxis haben wir Themen zusammengestellt, mit denen sich Unternehmen und ihre Anteilseignerinnen und Anteilseigner regelmäßig befassen müssen. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe ist es entscheidend, steuerliche Entwicklungen nicht nur zu kennen, sondern auch ihre praktischen Auswirkungen realistisch einzuschätzen. Aktuell erscheinen drei Themen besonders relevant: die sogenannte „Güterstandsschaukel“ und ihre Bedeutung im Rahmen der Schenkungsteuer, die Frage nach der Anerkennung einer verkürzten Gebäudenutzungsdauer sowie die Herausforderungen der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG.

1. Die „Güterstandsschaukel“ – Steuerfalle oder Gestaltungschance?

In Unternehmerfamilien stellt sich häufig die Frage, wie Vermögenswerte zwischen Ehepartnern steueroptimiert übertragen werden können. Eine oft diskutierte Möglichkeit ist die sogenannte „Güterstandsschaukel“. Dabei wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet, meist durch Wechsel in die Gütertrennung. Es entsteht ein Ausgleichsanspruch des weniger vermögenden Partners. Wechselt das Paar später wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft, basiert diese auf dem neu angepassten Vermögensstand. Der Ausgleichsanspruch gilt dabei nicht als Schenkung, sondern als güterrechtlicher Anspruch und kann steuerfrei gestellt sein.

Der Bundesfinanzhof hat die Gestaltung bereits 2005 anerkannt, knüpft sie jedoch an strenge Vorgaben. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs muss nachvollziehbar sein, und die tatsächliche Übertragung darf nicht nur „auf dem Papier“ stattfinden. Andernfalls wird die Transaktion als steuerpflichtige Schenkung eingestuft.

Konsequenz für die Praxis: Für Unternehmerinnen und Unternehmer kann die Güterstandsschaukel eine legale Möglichkeit sein, größere Vermögenswerte steuerneutral zu verschieben. Sie ist jedoch äußerst beratungsintensiv und bei fehlerhafter Umsetzung mit erheblichen Risiken verbunden. Eine eigenständige Durchführung ohne juristische und steuerliche Begleitung ist dringend abzuraten.

2. Verkürzte Gebäudenutzungsdauer: hohe Hürden für Steuerpflichtige

Immobilieninvestitionen sind für viele Unternehmen ein wichtiger Baustein der Vermögensplanung. Die steuerliche Abschreibung (AfA) beeinflusst dabei direkt die Steuerlast. Eine verkürzte Nutzungsdauer erhöht die jährlichen Abschreibungen und damit die steuerlichen Vorteile. Doch die Finanzgerichte legen hier hohe Maßstäbe an.

Ein aktueller Fall zeigt dies: Eine Unternehmerin kaufte ein ehemaliges Hotel und vermietete es für zehn Jahre als Asylbewerberheim. Ein Gutachten bescheinigte eine Restnutzungsdauer von zehn Jahren. Die Klägerin setzte daher eine AfA von acht Prozent an. Das Finanzamt akzeptierte lediglich die reguläre AfA von zwei Prozent – und das Finanzgericht München bestätigte diese Auffassung.

Die Begründung: Eine kürzere Nutzungsdauer wird nur anerkannt, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Weiternutzung ausgeschlossen ist. Im Streitfall sei eine Rückumwandlung in ein Hotel möglich gewesen. Auch hohe Sanierungskosten genügen nicht, da sie als unternehmerisches Risiko gelten.

Fazit für Unternehmen: Eine erhöhte Abschreibung aufgrund einer verkürzten Nutzungsdauer ist nur in Ausnahmefällen realistisch. Notwendig sind handfeste Nachweise wie gravierende Baumängel oder objektiv belegte Unwirtschaftlichkeit. Ohne diese bleibt es bei der Standard-AfA von zwei Prozent.

3. Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG: Anspruchsvoll in der Praxis

Seit Jahren wird diskutiert, ob die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG ein sinnvolles Instrument für Personengesellschaften ist. Sie ermöglicht, nicht entnommene Gewinne zu einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zu belassen und damit eine gewisse Annäherung an die Belastung von Kapitalgesellschaften zu erreichen. Auf dem Papier klingt dies attraktiv – in der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

Das zentrale Problem ist die Nachversteuerung: Sobald die thesaurierten Gewinne später entnommen werden, muss die Differenz zur regulären Einkommensteuer nachgezahlt werden – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Der Vorteil des niedrigeren Satzes schwindet dadurch oft über die Jahre.

Hinzu kommt die Komplexität: Bei Mitunternehmerschaften mit mehreren Gesellschaftern führen unterschiedliche Entnahmebedarfe, Nachfolgeregelungen oder Gesellschafterwechsel schnell zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Kleinere Betriebe, die auf flexible Entnahmen angewiesen sind, stoßen hier besonders an Grenzen.

Praxisempfehlung: Die Thesaurierungsbegünstigung eignet sich eher für Unternehmen mit dauerhaft hohen Gewinnen, die planbar im Betrieb verbleiben sollen. Sie erfordert eine detaillierte steuerliche Simulation und laufende Begleitung. Für die Mehrzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen bleibt sie ein schwieriges und oft wenig praxistaugliches Instrument.

Fazit

Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich:

Die Güterstandsschaukel kann steuerliche Chancen eröffnen, ist aber ohne fachliche Begleitung riskant.

Eine verkürzte Gebäudenutzungsdauer wird nur in klar belegbaren Ausnahmefällen anerkannt.

Die Thesaurierungsbesteuerung bleibt ein anspruchsvolles Instrument und ist für viele KMU praktisch kaum geeignet.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt daher: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sollten stets im Zusammenspiel mit der Rechtsprechung, Gesetzeslage und den individuellen betrieblichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Nur eine vorausschauende Planung schützt vor unangenehmen Überraschungen und ermöglicht echte steuerliche Vorteile.

Quellen: DATEV, Beck-Online, ChatGPT

Alles für Haus & Garten

XXL-Gartencenter für Haus und Garten zieht Besucher an

Emden. Aus ganz Ostfriesland, dem Emsland und aus den Niederlanden kamen die Gartenliebhaber zur Eröffnung des neuen Gartencenters Ostmann Intratuin am 21. August.

Auf 10.000 Quadratmeter bietet der Neubau für Haus und Garten ein breites Sortiment unter der Leitung von Jan-Philipp Ostmann. Ob Blumen und Pflanzen, Dekoration, Düngesorten, Gartenbedarf, Geräte oder Gartenmöbel – im Ostmann Gartencenter finden Gartenliebhaber alles. Darüber hinaus gibt es eine große Abteilung für Tierbedarf.

Außerdem ist der Neubau nachhaltig gebaut, das spiegelt sich schon in der Außenfassade aus Holz im Eingangsbereich wider. Das Dach verfügt über Photovoltaikanlage,n und ein Speicher übernimmt die stetige Energieversorgung. Auch das Regenwasser wird wiederverwendet. „Unser Familienunternehmen kommt aus der grünen Branche, und wir übernehmen mit dem Neubau auch die Verantwortung für kommende Generationen. Deshalb versorgen wir uns autark und verzichten auf fossile Energie“, betont Seniorchef Rainer Ostmann. Mittels Wärmepumpen werden die großen Gewächshäuser beheizt.

Der Geldpuffer für eine weitere Krise…

Vertreterversammlung der Ostfriesischen Volksbank

Leer. Der Vorstand der Ostfriesischen Volksbank (OVB) präsentierte bei der Vertreterversammlung eine Top-Bilanz für das Jahr 2024. Die Bilanzsumme ist um 10,6 Prozent auf 4 Mrd. Euro gestiegen, und auch die Kundeneinlagen erhöhten sich zum Jahresende auf 3,1 Mrd. Euro (+ 12,5 Prozent).

Der Kreditbestand erhöhte sich um 3,2 Prozent auf 2,35 Mrd. Euro. Schwerpunkt des privaten Kreditgeschäfts waren Baufinanzierungen. Im gewerblichen Segment zog die Finanzierung von Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung stark an. „Unsere Expertise in diesem Bereich wurde stark nachgefragt“, unterstrich OVB-Vorstandsmitglied Guido Mülder. Es seien viele Vorhaben realisiert worden.

Von einer hohen Nachfrage sei auch die Seeschifffahrt geprägt. „Die Branche befindet sich weiter im Umbruch. Um die weitreichenden Umweltvorschriften zu erfüllen, investieren die Reedereien verstärkt in Neubautonnage“, erläuterte Guido Mülder. In der Binnenschifffahrt gibt es wieder gute Ergebnisse. Mit 85,5 Mio. Euro liegt das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit auf einem überdurchschnittlichen Niveau. Davon profitieren die mehr als 30.000 Mitglieder. Die Vertreterversammlung hat einstimmig beschlossen, zusätzlich zur regulären Dividende von 6 Prozent eine Sonderdividende von 3 Prozent auszuschütten. „Damit partizipiert jedes Mitglied mit insgesamt 9 Prozent Dividende am Erfolg unserer Bank“, verkündete der Vorstandsvorsitzende Georg Alder.

Umfeld bleibt angespannt

Dieser Erfolg ist alles andere als selbstverständlich“, betonte der OVB-Vorstandsvorsitzende Georg Alder. In seinem Vortrag blickte er auf die Weltwirtschaft und betonte: „Seit Trump an der Regierung ist, haben wir auch Achterbahnfahrten am Aktienmarkt hinter uns und wir wissen nicht, was kommt.“ Das liege vor allem an der gesamtpolitischen Lage. „Der neue Kurs der amerikanischen Außen- und Zollpolitik verunsichert Finanzmärkte und Unternehmen“, stellte Georg Alder dar. Dies werde die Konjunkturerwartung für 2025 dämpfen: „Wir gehen davon aus, dass frühestens im zweiten Halbjahr eine leichte Erholung einsetzt.“

Durch die gesamtwirtschaftliche Lage steige das Risiko von Kreditausfällen. Sowohl die Banken als auch die Europäische Zentralbank (EZB) beobachten die Situation genau, erläuterte Alder. In ihrem Finanzstabilitätsbericht ziehe die EZB dennoch ein zuversichtliches Fazit: Die europäischen Banken seien aufgrund der Kapital- und Liquiditätspuffer gut auf eine mögliche Krise vorbereitet. „Diese Einschätzung teilen wir für unser Haus. Dank der guten Ergebnisse konnten wir unser Eigenkapital in den letzten

Jahren deutlich steigern“, bestätigte Alder.

Bildunterschrift:

Von links: Aufsichtsratsvorsitzender Rolf Warnders bedankte sich bei ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Johanne Schumacher und Franz Lohmann. Foto: Inge Meyer

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