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86 Gründungs- und Start-up Beratungen

Wirtschaftsförderung begleitet 86 Gründungs- und Start-up-Beratungen

Lingen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Lingen (Ems) hat im Wirtschaftsausschuss (WGA) über ihre Aktivitäten in der Gründungs- und Start-up-Beratung berichtet. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 86 Gründungs- und Start-up-Beratungen durchgeführt.

Gründungen und Unternehmensnachfolgen sichern Arbeitsplätze, stärken unsere Wirtschaft und bringen neue Impulse für den Standort Lingen“, betont Oberbürgermeister Dieter Krone. „Dass wir im vergangenen Jahr 86 Beratungen durchführen konnten, zeigt, wie groß der Bedarf ist – und wie wichtig es uns ist, Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger verlässlich zu begleiten.“

Das Beratungsangebot reicht von der ersten Ideenbesprechung über die Businessplanberatung bis hin zur Fördermittelberatung. Ein Teil der Beratungen erfolgte in Kooperation mit der Volkshochschule, unter anderem im Rahmen von Businessplan-Workshops. Neben klassischen Existenzgründungen spielt auch die Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Fünf Nachfolgeprozesse wurden 2025 begleitet, um bestehende Betriebe zu sichern und Know-how am Standort zu halten.

Flankiert wird die individuelle Beratung durch konkrete Veranstaltungsformate: Am 19. November 2025 fand der Existenzgründungstag EXEL in Lingen statt, einen Tag zuvor die Preisverleihung des Gründerpreis Nordwest, der ebenfalls in Lingen ausgerichtet wurde.

Auch das Start-up- und Innovationsökosystem in Lingen wächst weiter. Die Wirtschaftsförderung treibt dessen Ausbau aktiv voran und begleitet Start-ups intensiv auf ihrem Weg. Ziel ist es, innovative Geschäftsideen frühzeitig zu unterstützen und nachhaltige Wachstumsstrukturen am Standort zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil dieses Ökosystems ist das Seedhouse Lingen. Hier wurden bislang vier Start-ups in insgesamt fünf Batches betreut bzw. befinden sich aktuell in der Betreuung.

Darüber hinaus profitieren Start-ups und Gründende von ergänzenden Angeboten wie der Möglichkeit, sich zu vergünstigten Konditionen im Coworking Space „AnDock“ einzubuchen. So entstehen nicht nur flexible Arbeitsmöglichkeiten, sondern auch wertvolle Netzwerkeffekte zwischen jungen Unternehmen, etablierten Betrieben und weiteren Akteuren der regionalen Wirtschaft.

Unser Ziel ist es, Lingen dauerhaft als gründungsfreundlichen Wirtschaftsstandort zu positionieren“, so Krone weiter. „Mit klaren Angeboten und messbaren Ergebnissen.“ Interessierte, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können sich direkt an die Wirtschaftsförderung der Stadt Lingen (Ems) wenden. Die Beratung ist individuell, praxisnah und kostenfrei.

Von Anfang an auf der Jobmesse dabei!

       Landguth Heimtiernahrung GmbH expandiert in Riepe weiterhin

Aurich-Riepe. Dass hätten die beiden Gründer Alfred Saathoff und der bereits verstorbene Bernhard Albers im Jahr 2004 wohl nicht erwartet: An sechs Tagen die Woche fahren Busse von Leer und Aurich mit Mitarbeitenden in Richtung Firma Landguth Heimtiernahrung GmbH in das Gewerbegebiet Ihlow-Riepe und es wird nachwievor weiter expandiert.

Über 1.000 Beschäftigte arbeiten bereits im Familienunternehmen in Riepe, das im letzten Jahr auch eine große Logistikhalle an der Autobahn A 31 in Niederlangen in Betrieb nahm. Der Personalbedarf steigt stetig. Deshalb waren Thomas Lindemann und Jonas Groninga wieder mit einem Landguth-Messestand auf der Jobmesse Aurich in der Zeit vom 6.-7. März vertreten. „Wir waren auch bei der allerersten Jobmesse in Aurich vor zwei Jahren dabei und im letzten Jahr auf der Jobmesse in Leer“, sagt Jonas Groninga von der Abteilung Human Resources (HR).

Auch für Thomas Lindemann (HR) ist es bereits die dritte Jobmesse. „Wir sind eine Herstellerfirma für Tierfutter und zwar für Hunde und Katzen“, so Lindemann. In dem Dreischichtbetrieb Landguth werden Tierfutter-Dosen für aller Herren Länder produziert. Am Stand wurden drei verschiedene Gebinde, mit 200 Gramm, 400 Gramm und 800 Gramm gezeigt. „Oft kommt dann die Frage, warum die Dosen nicht beschriftet sind. Dann erklären wir das Prozedere, dass Landguth nach eigens entwickelten Rezepturen für Handelsmarken nur produziert“, erläutern Lindemann und Groninga. In zehn verschiedenen Berufen wird ausgebildet.

An den beiden Messetagen kamen rund 5.000 Besucher zur Jobmesse in die Sparkassen-Arena. „Dieses Mal musste ein zusätzliches Zelt für die Aussteller aufgestellt werden, sonst wäre zu wenig Platz vorhanden gewesen“, informiert Norbert Schute-Lübken von der Firma Haug Ausstellungen in Molbergen. Genau 112 Firmen aus Weser-Ems stellten die Ausbildungsberufe und die Fortbildungsmöglichkeiten vor. Im Jahr 2027 findet die nächste Jobmesse in Leer und im Jahr 2028 wieder in Aurich statt.

Von links: Thomas Lindemann und Jonas Gronninga informierten auf der Jobmesse Aurich.

Neue Regeln im Baurecht

Was sich für Bauherren in Niedersachsen geändert hat

Leer. In den vergangenen Jahren hat sich das Baurecht in Deutschland – insbesondere auf Landesebene – deutlich verändert. Ziel der Reformen ist vor allem, den Wohnungsbau zu beschleunigen, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig Anforderungen an Klimaschutz und Digitalisierung umzusetzen. Besonders in Niedersachsen wurden mit mehreren Novellen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wichtige Änderungen beschlossen, die seit 2024 und 2025 schrittweise in Kraft getreten sind. Für Bauherren ergeben sich daraus sowohl neue Möglichkeiten als auch zusätzliche Anforderungen.

Mehr verfahrensfreie Bauvorhaben

Eine zentrale Änderung betrifft die Ausweitung sogenannter verfahrensfreier Bauvorhaben. Bestimmte kleinere Bauprojekte können nun ohne formelles Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise größere Nebengebäude oder bestimmte bauliche Veränderungen am Bestand. Teilweise wurden die zulässigen Größen deutlich erhöht – etwa bei Nebengebäuden, die nun bis zu etwa 75 m³ Rauminhalt ohne Genehmigung errichtet werden können.

Für Bauherren bedeutet dies vor allem eine Zeitersparnis. Kleinere Bauprojekte lassen sich schneller umsetzen, da kein umfangreiches Genehmigungsverfahren mehr notwendig ist. Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bauplanungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Weniger Stellplatzpflicht bei Wohnungen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Pflicht zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen bei Wohngebäuden. In Niedersachsen wurde diese Pflicht für neu geschaffene Wohnungen weitgehend abgeschafft. Ziel ist es, Baukosten zu senken und eine bessere Nutzung knapper Flächen zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass bereits vorhandene Stellplätze nicht einfach zurückgebaut oder umgewidmet werden dürfen.

Für Bauherren kann diese Regelung erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Der Bau von Tiefgaragen oder Parkflächen ist oft kostenintensiv. Der Wegfall der Pflicht kann daher besonders bei innerstädtischen Bauprojekten Kosten sparen.

Erleichterungen bei Umbauten und Nutzungsänderungen

Mit der sogenannten „Umbauordnung“ wurden zudem Vorschriften für Umbauten und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude vereinfacht. Früher mussten bei Modernisierungen häufig sämtliche aktuellen technischen Standards erfüllt werden, auch wenn nur ein kleiner Teil des Gebäudes verändert wurde. Die neuen Regelungen ermöglichen hier mehr Flexibilität und berücksichtigen stärker den Bestand.

Für Eigentümer bedeutet dies, dass Sanierungen oder Umnutzungen – etwa der Ausbau von Dachgeschossen oder die Umwandlung von Büroflächen in Wohnungen – leichter umzusetzen sind.

Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten

Parallel zu den Vereinfachungen wurden auch neue Anforderungen eingeführt. Seit 2025 gilt in Niedersachsen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf vielen neuen Gebäuden. Dächer mit einer Fläche von mindestens 50 Quadratmetern müssen in der Regel zu mindestens 50 Prozent mit Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie ausgestattet werden.

Für Bauherren bedeutet dies zusätzliche Investitionskosten beim Bau. Gleichzeitig kann die Regelung langfristig zu geringeren Energiekosten führen und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.

Digitalisierung der Bauverfahren

Auch die Digitalisierung spielt im Baurecht eine immer größere Rolle. Bauanträge und andere Verfahren sollen zunehmend digital eingereicht und bearbeitet werden. Dadurch sollen Genehmigungsprozesse beschleunigt und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Für Bauherren und Planer bedeutet dies künftig weniger Papierarbeit und häufig kürzere Bearbeitungszeiten bei Behörden.

Anpassung der Baugebühren

Schließlich wurden auch die Baugebühren in Niedersachsen angepasst. Die Berechnungsgrundlagen orientieren sich stärker an aktuellen Baukosten und gelten seit Oktober 2025. Für Bauherren kann dies je nach Bauvorhaben zu höheren Gebühren im Genehmigungsverfahren führen.

Fazit

Die aktuellen Änderungen im Baurecht verfolgen zwei zentrale Ziele: Einerseits sollen Bauvorhaben einfacher und schneller umgesetzt werden, andererseits spielen Klimaschutz und moderne Verwaltungsstrukturen eine immer größere Rolle. Für Bauherren in Niedersachsen bedeutet dies mehr Flexibilität bei vielen Projekten, gleichzeitig aber auch neue Anforderungen – etwa im Bereich erneuerbarer Energien. Wer ein Bauprojekt plant, sollte sich daher frühzeitig über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben informieren und fachkundige Beratung einholen.

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