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Für Offshore-Windparks europaweit

RWE eröffnet Offshore-Kontrollzentrum im Gewerbegebiet Jemgum

Jemgum. Der Energieanbieter RWE hat im Gewerbegebiet Jemgum ein neues Offshore-Wind Kontrollzentrum eröffnet. Von diesem Punkt aus werden zukünftig die Offshore-Windparks in Deutschland und Europa überwacht und gesteuert.

Zur Eröffnung waren zahlreiche Gäste vor Ort. Derk Niklas Janssen, RWE-Betriebsleiter in Jemgum freute sich, dass nach nur knapp einem Jahr Bauzeit ein neues Arbeitsumfeld entstand. „Es wurde auf höchste Nachhaltigkeitsstandards gesetzt, eine energieoptimierte Bauweise beachtet und mit recycelten Materialien gearbeitet“, so Janssen.

Rund 50 Mitarbeiter gehören zum Team, davon 16 aus der Region. „Das Nordseecluster-Team hat sich gut eingefunden“, berichtet Janssen und ergänzt, „wir wollen wachsen und suchen nach qualifiziertem Personal, vor allem in der Region“. Insbesondere Berufe mit Kompetenzen im Bereich Elektrotechnik seien am RWE-Standort in Jemgum gefragt.

Aktuell sei Jemgum die Basis für fünf Offshore-Windparks in Deutschland und Kontinentaleuropa, so Thomas Michel, COO, RWE Offshore Wind. Offshore-Windenergie hätten einerseits die Anlagen auf See, bräuchten aber auch Standorte an Land. Von Jemgum aus fänden sämtliche Schaltungen dieser fünf Offshore-Anlagen statt. Langfristig sei dieser Standort auf weiteres Wachstum ausgelegt.

Neubau mit Fitnessraum

Auf zwei Etagen mit insgesamt 1.120 qm Fläche bietet das Kontrollzentrum in Jemgum großzügige Büroflächen, Besprechungs- und Aufenthaltsräume. Das Herzstück ist der Kontrollraum – ausgestattet mit modernster Technik. Gearbeitet wird hier in jeweils 10-Stunden-Schichten. Für eine gute Arbeitsatmosphäre stehen hier Ruheräume, ein Wintergarten oder zwei Küchen mit doppelter Ausstattung zur Verfügung sowie Stellplätze für Fahrräder oder Ladesäulen für Elektroautos. Ein besonderes Highlight ist ein Fitnessraum, der von den Beschäftigten nach Feierabend genutzt werden kann.

RWE ist weltweit einer der führenden Akteure im Bereich Offshore-Wind. Aktuell hat das Unternehmen 18 Windparks. Das Projekt „Nordseecluster“ vor der Insel Juist soll nach der Fertigstellung rund 1,6 Millionen Haushalte klimafreundlich mit Strom versorgen.

Eine wichtige Schalteinheit hat ein Zuhause gefunden“, fand Landrat Matthias Groote. „Die Zukunft ist erneuerbar.“ Es sei nicht nur wichtig für die Region, sondern auch ein Meilenstein für Nordeuropa, da von hier auch andere Staaten beliefert würden. So trage man langfristig nicht mehr nur die Lasten der Energiewende, sondern könne auch in der Region profitieren.

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Von links: RWE-Betriebsleiter Derk Niklas Janssen, der stellvertretende Bürgermeister Konrad Kruse, Inhaber Real Immobilien Dieter Baumann, COO RWE Offshore Thomas Michael sowie Geschäftsführer Michael Otto mit Landrat Matthias Groote und RWE-Projektleiter Kiril Schumkow eröffneten den Büroneubau. Foto: Ute Müller

                 

Neuer Standort nah am Kurzentrum

Personal Service PSH Ammerland GmbH in Bad Zwischenahn 

Bad Zwischenahn. Die Firma Personal Service PSH Ammerland GmbH eröffnete vor sieben Jahren eine Niederlassung in der Gemeinde Bad Zwischenahn und es lief von Anfang an gut. Erst war das Büro „In der Horst“, aber seit rund einem Jahr befindet sich der Standort in der Georgstraße 2 – nur wenige Schritte vom Kurzentrum entfernt.

Mit dem Umzug in diese ehemaligen Räume eines Immobilienbüros haben wir unser Stammpersonal auf vier Personaldisponenten erhöht“, sagt Philipp Rauer, Geschäftsführer der Personal Service Ammerland GmbH. Zusammen mit dem Geschäftsführer René Janssen ist der Personalstamm auf rund 100 Leiharbeitnehmer angestiegen. „Wir sind am 1.Juni letzten Jahres eingezogen und haben hier zwei Doppelbüros sowie einen zusätzlichen Bewerber- und Besprechungsraum“, fügt Geschäftsführer René Janssen hinzu.

Am PSH-Standort Ammerland wird die klassische Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) sowie die Personalvermittlung angeboten. Ob Bürofachkräfte, Handel, Handwerk, metallverarbeitende Industrie oder lebensmittelverarbeitende Betriebe – die beiden Bachelor Absolventen Human Resources (IHK) übernehmen die Personalplanung, überprüfen die fachliche Eignung und regeln die Vorsorgeuntersuchungen. „Wir qualifizieren die Leiharbeitskräfte auch für den Kunden entsprechend weiter, stellen die Arbeitsausrüstung und begleiten den neuen Mitarbeitenden in der Anfangszeit bei der neuen Tätigkeit“, erklärt René Janssen, der über eine zehnjährige Erfahrung in der Branche verfügt. Philipp Rauer arbeitet bereits seit gut 15 Jahren in der Zeitarbeit.

Neuer Standort in Oldenburg.

Bislang wurden von Bad Zwischenahn aus Firmenkunden im ganzen Landkreis Ammerland, aber auch in Varel, Wilhelmshaven und aus dem Landkreis Wesermarsch betreut. „Im September letzten Jahres haben wir in der Nadörster Straße ein Büro in Oldenburg eröffnet, anfangs mit 30 Fachkräften“, informiert Philipp Rauer.

An dem neuen Standort arbeiten drei PSH-Teammitglieder in einem Großraumbüro. Es gibt auch ein Einzelbüro, in dem die Bewerber ein sogenanntes Speed-Dating durchlaufen können. Bis nach Berne werden die Kunden zukünftig vom Team Oldenburg betreut. „Mit dem ersten Jahr nach der Eröffnung in Oldenburg sind wir sehr zufrieden und können noch flexibler auf die Kundenwünsche reagieren“, betonen Rauer und Janssen abschließend. Mehr Informationen auch im Internet unter www.personal-holding.de.

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Der Standort der Firma Personal Service PSH Ammerland GmbH befindet sich direkt in Bad Zwischenahn. Foto: Inge Meyer

Wohnrecht & Nießbrauch

Die sinnvolle Gestaltung mit unerwarteten steuerlichen Risiken

Leer. Wohnrechte und Nießbrauchsrechte gehören zu den wichtigsten Gestaltungsmitteln der vorweggenommenen Erbfolge. Eltern übertragen beispielsweise bereits zu Lebzeiten ihr Eigenheim auf ihre Kinder, behalten sich jedoch ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor. Auf diese Weise kann Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation übertragen werden, ohne dass die Eltern ihre wirtschaftliche Sicherheit verlieren. Gleichzeitig lassen sich häufig steuerliche Freibeträge optimal nutzen.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht den Vorteil: Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus im Wert von 800.000 Euro. Die Immobilie soll bereits zu Lebzeiten auf die Tochter übertragen werden. Die Eltern möchten jedoch weiterhin im Haus wohnen. Deshalb wird im Übertragungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten beider Eltern vereinbart. Der Wert dieses Wohnrechts mindert den steuerlichen Wert der Schenkung. Die Tochter erhält zwar bereits das Eigentum, die Eltern behalten aber das Recht, die Immobilie lebenslang zu nutzen. Eine solche Gestaltung verbindet Vermögensübertragung mit finanzieller Sicherheit und gehört zu den Klassikern der Nachfolgeplanung.

Was viele jedoch nicht wissen: Problematisch kann es werden, wenn Jahre später auf ein solches Wohnrecht oder einen Nießbrauch verzichtet wird.

Ein typischer Fall aus der Praxis: Die Eltern ziehen im Alter in eine Seniorenresidenz oder zu ihren Kindern. Das Wohnrecht oder der Nießbrauch wird nicht mehr benötigt. Um den Verkauf der Immobilie zu ermöglichen oder dem Kind die uneingeschränkte Nutzung zu verschaffen, erklären die Eltern den Verzicht auf ihr Recht. Genau in diesem Moment kann eine neue Schenkung entstehen.

Der Grund liegt darin, dass Wohnrecht und Nießbrauch einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen. Verzichten die Berechtigten unentgeltlich auf dieses Recht, erhält der Eigentümer einen Vermögensvorteil. Steuerlich wird dieser Vorteil grundsätzlich wie eine Schenkung behandelt. Je nach Alter des Berechtigten und dem Wert der Immobilie können schnell Beträge erreicht werden, die die persönlichen Freibeträge überschreiten und Schenkungsteuer auslösen.

Ein Beispiel: Der Vater hat sich bei der Übertragung eines vermieteten Mehrfamilienhauses einen lebenslangen Nießbrauch vorbehalten. Einige Jahre später möchte das Kind das Objekt verkaufen. Da ein Käufer regelmäßig keinen belasteten Grundbesitz erwerben möchte, verzichtet der Vater auf seinen Nießbrauch. Hat dieses Recht zu diesem Zeitpunkt noch einen Wert von beispielsweise 250.000 Euro, kann genau dieser Betrag als schenkweise Zuwendung an das Kind angesehen werden. Sind die Freibeträge bereits ausgeschöpft oder wurde innerhalb der letzten zehn Jahre bereits weiteres Vermögen übertragen, kann hierauf Schenkungsteuer entstehen – obwohl überhaupt kein Geld geflossen ist.

Besonders ärgerlich ist, dass diese Steuerbelastung häufig vermeidbar gewesen wäre. Wer frühzeitig über die künftige Entwicklung nachdenkt, kann bereits bei der ursprünglichen Gestaltung Regelungen vorsehen oder den späteren Verzicht sorgfältig vorbereiten. Denkbar ist etwa eine entgeltliche Ablösung des Rechts oder die Einbindung weiterer erbrechtlicher und steuerlicher Gestaltungen. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den familiären Verhältnissen und der Vermögensstruktur ab.

Wohnrechte und Nießbrauch bleiben deshalb hervorragende Instrumente der Vermögensnachfolge. Sie ermöglichen es, Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen und gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Absicherung zu erhalten. Gerade weil diese Rechte so wertvoll sind, sollte jedoch auch ihre spätere Beendigung sorgfältig geplant werden. Was auf den ersten Blick lediglich wie eine formale Löschung im Grundbuch erscheint, kann erhebliche steuerliche Folgen nach sich ziehen. Eine rechtzeitige rechtliche und steuerliche Beratung hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die Vorteile dieser bewährten Gestaltung dauerhaft zu sichern.

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