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Einordnung von Kryptowerten

Steuerliche Praxisthemen

Im November möchten wir Sie über drei praxisrelevante Themen informieren, die in vielen Unternehmen derzeit für konkrete steuerliche und organisatorische Entscheidungen wichtig sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Verwaltungsauffassung zur Besteuerung von Kryptowerten grundlegend überarbeitet. Außerdem rückt die Finanzverwaltung weiterhin verstärkt Vereinbarungen unter nahen Angehörigen in den Fokus. Und schließlich bringt die stetige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns neue Pflichten in der Lohnabrechnung und beim Einsatz von Minijobbern mit sich. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kompakten Überblick mit Hinweisen für die tägliche Praxis.

1. Neue ertragsteuerliche Einordnung von Kryptowerten

Das Bundesministerium der Finanzen hat das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2022 ersetzt und die ertragsteuerlichen Grundsätze für den Umgang mit Kryptowerten aktualisiert. Der Begriff „Kryptowerte“ dient als Oberbegriff und umfasst u. a. klassische Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum, aber auch Utility-Token, Security-Token, Stablecoins sowie andere digitale Werteinheiten.

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG):

Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Wird die einjährige Haltefrist überschritten, bleibt der Gewinn steuerfrei. Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte – einschließlich Kryptogeschäfte – gilt zudem eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Eine Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre – etwa wegen Staking- oder Lending-Vorgängen – ist nicht vorgesehen. Die frühere Diskussion dazu ist mit der Verwaltungsauffassung beendet.

Laufende Erträge unterscheiden:

Durch Mining, Staking oder Lending zugeflossene Werte sind nicht Teil der einjährigen Spekulationsfrist, sondern als Einkünfte zu erfassen. Dies kann – bei gewerblicher Tätigkeit – zu Betriebseinnahmen führen oder im Einzelfall als sonstige Einkünfte gelten. Das BMF betont, dass der jeweilige Zuflusszeitpunkt und der Wertansatz korrekt zu dokumentieren sind.

Mitwirkungspflichten und GoBD-Bezug:

Die Finanzverwaltung hebt hervor, dass Steuerpflichtige – auch im Privatvermögen – alle Transaktionen nachvollziehbar dokumentieren müssen. Ohne vollständige Historie (Wallets, Börsen, Tauschvorgänge) drohen Schätzungen. Wer Kryptocontrolling-Software oder eigene Auswertungen nutzt, sollte eine kurze Verfahrensdokumentation bereithalten. Für Unternehmen mit digitalen Vermögenswerten im Betriebsvermögen sind diese Anforderungen besonders relevant.

Praxishinweis: Bei größeren Umschichtungen oder steuerlicher Einordnung von Staking-Erträgen empfehlen wir eine vorherige Prüfung. Fehler bei der Dokumentation führen schnell zu Nachfragen im Rahmen einer Veranlagung oder Außenprüfung. Gerne unterstützen wir bei der Bewertung, Erstellung von Transaktionsübersichten und der steuerlichen Einordnung.

2. Verträge unter nahen Angehörigen – wann erkennt das Finanzamt sie an?

Vertragsverhältnisse zwischen Familienangehörigen stehen seit jeher unter besonderer Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung. Hintergrund ist, dass unter Ehepartnern, Eltern und Kindern häufig kein natürlicher Interessengegensatz besteht. Deshalb prüft das Finanzamt genau, ob solche Verträge tatsächlich einem Fremdvergleich standhalten. Damit Vereinbarungen steuerlich anerkannt werden, sind folgende Grundsätze wichtig:

-Schriftform und Klarheit: Der Vertrag muss wie zwischen fremden Dritten abgeschlossen sein – mit eindeutigen Konditionen, Laufzeiten, Zinsen, Rückzahlungsfristen, Sicherheiten oder Vergütungsmodalitäten.

-Tatsächliche Durchführung: Was vereinbart wurde, muss auch gelebt werden. Zahlungen gehören über das Bankkonto abgewickelt, Fristen müssen eingehalten und Änderungen schriftlich ergänzt werden.

-Marktüblichkeit: Konditionen sollten sich realistisch am Markt orientieren. Sehr lange Kreditlaufzeiten, ungewöhnlich niedrige Zinsen oder fehlende Sicherheiten sind kritisch.

Beispiele aus der Praxis sind: Darlehen zwischen Eltern und Kindern, Arbeitsverträge mit Ehepartnern sowie Vermietungen innerhalb der Familie sind klassische Fälle. Wird eine Vereinbarung steuerlich nicht anerkannt, kann dies zu rückwirkenden Korrekturen führen – etwa zum Wegfall von Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Verlusten.

Praxishinweis:

Wir raten dazu, bestehende Verträge in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Bei neuen Vermögens- oder Leistungsbeziehungen innerhalb der Familie sollte vorab geklärt werden, welche Anforderungen die Finanzverwaltung erwartet und wie die tatsächliche Durchführung abgesichert wird.

3. Mindestlohn – aktuelle und kommende Erhöhungen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben und beträgt derzeit 12,82 € pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind bereits beschlossen:

-ab 01.01.2026: 13,90 € pro Stunde

-ab 01.01.2027: 14,60 € pro Stunde

Die Anpassungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Lohnabrechnung, Stundenplanung und den Einsatz von Minijobbern. Da der gesetzliche Mindestlohn steigt, verringert sich automatisch die maximal mögliche Stundenzahl. Die 538-€-Grenze aus den Vorjahren gilt nicht mehr; aktuell liegt die dynamische Minijob-Grenze bei 556 € pro Monat (2025). Bei Überschreitung kann ein eigentlich geplanter Minijob schnell zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden. Auch Tätigkeiten in Familienbetrieben und kurzfristige Aushilfen sind einzubeziehen. Die Einhaltung des Mindestlohns wird von den Behörden regelmäßig kontrolliert, Nachzahlungen können teuer werden.

Praxishinweis:

Arbeitgeber sollten Lohnstrukturen frühzeitig anpassen, vertragliche Arbeitszeitregelungen prüfen und sich bei Minijobbern eng mit der Lohnbuchhaltung abstimmen. Gerne unterstützen wir bei der organisatorischen und steuerlichen Umsetzung.

Fazit

Die neue Verwaltungsauffassung zu Kryptowerten schafft mehr Klarheit, verlangt aber eine saubere Dokumentation und korrekte Einordnung laufender Erträge. Wer digitale Vermögenswerte hält oder veräußert, sollte Nachweise rechtzeitig aufbereiten. Verträge innerhalb der Familie bleiben ein sensibles Prüfungsfeld der Finanzverwaltung und müssen sowohl inhaltlich als auch in der tatsächlichen Durchführung professionell gestaltet sein. Die Anhebung des Mindestlohns beeinflusst zahlreiche Personal- und Vergütungsmodelle; frühzeitige Planung schützt vor teuren Korrekturen.

Quellen: DATEV, Beck-Online, ChatGPT

 

 

25 Jahre Denies Deutsch – Nederlands Plus!

Bettina Fabich machte sich im Jahr 2000 in Oldenburg selbstständig

Oldenburg/Groningen. Bettina Fabich hat Denies Deutsch – Nederlands Plus! vor 25 Jahren gegründet, um deutsche und niederländische Betriebe, Behörden und Projektpartner zu unterstützen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Projekte erfolgreich umzusetzen und nachhaltige Partnerschaften zu entwickeln. In dem folgenden Interview erzählt sie, wie die Geschäftsidee zustande kam.

Wie kam es dazu, sich mit einem Dienstleistungsbetrieb selbstständig zu machen und warum in Oldenburg?

Nach einem Studium in Amsterdam und meiner Arbeit dort als Koordinatorin „Soziale Erneuerung (Sociale Vernieuwing) hat es mich der Liebe wegen wieder zurück in die Universitätsstadt Oldenburg gebracht. Dort startete ich mein Studium, komme aber aus der Region und zwar ursprünglich aus Wilhelmshaven.

Später fand ich in Oldenburg auch als einer der allerersten Mieter ein Büro im Technologie- und Gründerzentrum Oldenburg (TGO). Das Zusammenbringen von Menschen unterschiedlichster Herkunft hat mich immer fasziniert. Deutschland und die Niederlande sind sich kulturell und sprachlich nahe, aber gerade die subtilen Unterschiede sind eine Quelle von Missverständnissen – bieten aber auch Chancen. Für mich ist es eine inspirierende Herausforderung, um dabei zu helfen, das Beste aus diesem grenzüberschreitenden Miteinander herauszuholen.

Sie arbeiten seit 25 Jahren erfolgreich grenzüberschreitend zusammen. In welchen Branchen?

Auf die 25-jährige vielfältige Zusammenarbeit in Branchen wie Gesundheit, Bau, Pflege, Militär, Kultur und Verwaltung, blicke ich mit Dankbarkeit zurück. Die Aufträge reichten von bi-nationalen Workshops bis zu Interim Management und Netzwerkkoordination für grenzüberschreitende Projekte wie die Wunderline.

Deutschland und die Niederlande haben sich angenähert, unterscheiden sich aber weiterhin, etwa beim Umgangston, der Hierarchie und der Arbeitsweise. In den Niederlanden sind flachere Hierarchien und flexible Planung üblich, während Deutschland Wert auf detaillierte Absprachen legt. Beispiele aus der Praxis zeigen, wie diese Unterschiede zu Missverständnissen führen können, aber auch Potenzial bieten: Durch Kompromisse und gegenseitiges Lernen entstehen innovative Lösungen.

Was ist Ihr Lieblingsprojekt oder Dauerthema?

Das Wunderline-Projekt ist ein Paradebeispiel und mein Lieblingsprojekt. Mehr als ein Jahrzehnt arbeitet ein gemischtes Team, Politiker und Verwaltungsangehörige beider Länder in diesem ehrgeizigem Projekt mit großem Engagement zusammen. Trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen sind die Beteiligten zusammengewachsen und haben gemeinsam große Herausforderungen gemeistert. Eine Besonderheit ist, dass alle Kommunen an der Schienenstrecke von Groningen bis nach Bremen aktiv beteiligt sind. Nicht umsonst hat es in Brüssel den Titel Leuchtturmprojekt erhalten. Ab Sommer 2026 soll der erste Zug auf der Wunderline-Strecke fahren und die spektakuläre neue Friesenbrücke über der Ems überqueren.

Einmal haben Sie der damaligen Königin Beatrix die Hand geschüttelt, wo war das?

Ich habe 2011 an einem vom damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff organisiertem Empfang zu Ehren der damaligen Königin Beatrix auf Schloss Bellevue teilgenommen. Das war sehr aufregend und für mich ein persönliches Highlight.

Tipp: Mein Rat an Unternehmer, die sich in den Niederlanden engagieren wollen: Bereiten Sie sich gründlich vor, denn scheinbare Ähnlichkeit birgt subtile Unterschiede – Gute Vorbereitung spart Zeit und verhindert Fehler.

Bettina Fabich (Bildmitte) erhielt von Michael Elzinga (links) und Frau Christina (rechts) ein Präsent zum Jubiläum. Foto: Inge Meyer

Ausstattung nach neuesten Standards

Sparkasse LeerWittmund modernisierte Geschäftsstelle 

Weener. Die Sparkasse LeerWittmund eröffnete die Geschäftsstelle in Weener nach rund sechs Monaten Umbauzeit wieder Ende Oktober. „Während dieser Zeit war die Belegschaft im Container einquartiert und das hat gut geklappt. Mit dem Umbau und den beteiligten Firmen waren wir sehr zufrieden“, betont Ralf Theile, Filialleiter der Sparkasse LeerWittmund in Weener.

Bis zum Jahr 2007 hieß die Sparkasse „LeerWeener“, die sich dann aufgrund der Fusion mit Wittmund auf den jetzigen Namen Sparkasse LeerWittmund änderte. Nachwievor hat das Rheiderland mit den weiteren Geschäftsstellen in Möhlenwarf und Bunde einen großen Einzugsbereich – gerade auch in Hinsicht auf die niederländischen Grenzgänger. „Diese Hauptstelle in Weener gibt es seit 1975 und mit dem Umbau präsentiert sich die Filiale in einem neuen, zeitgemäßen Gewand“, erklärt Ralf Theile, der in einem Team von 13 Beschäftigten arbeitet.

Die Ausstattung in Weener wurde nach den neuesten energetischen Standards errichtet und verfügt jetzt über eine energieeffiziente LED-Beleuchtung sowie eine verbesserte Belüftungsanlage. Die hellen und freundlichen Räumlichkeiten haben ein ansprechendes Ambiente und mehr Platz für eine individuelle und umfassende Kundenberatung. „Wir haben ein Großraumbüro für bis zu 20 Personen, dort können auch Konferenzen und Seminare stattfinden. Für die individuelle Beratung stehen sechs Räume zur Verfügung, ein Raum ist nur für die Videoberatung ausgelegt“, erläutert der Filialleiter. Darüber hinaus gibt es zwei Diskretionsboxen.

Auch die ehemalige Schalterhalle ist zeitgemäß mit drei Servicepoints renoviert worden. „Die Arbeitsatmossphäre ist schöner, da alles offen und modern gestaltet ist“, so Theile. Er fügt hinzu, dass die Schließfächer nachwievor der Kundschaft zur Verfügung stehen.

Die Öffnungszeiten von montags bis freitags von 9-12 Uhr und am Montag sowie Donnerstagnachmmitag von 14.30 bis 17 Uhr bleiben unverändert. Persönliche Beratungstermin nachwievor auf Vereinbarung.

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