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„Walt Disney wäre stolz darauf gewesen“

12. Gründerpreisverleihung fand in Halle IV am Campus in Lingen statt

Lingen. Insgesamt 85 Unternehmen aus der Region Weser-Ems und drei Schulen reichten ihre Bewerbungsunterlagen für den Gründerpreis Nordwest ein. „Von 85 Bewerbungen kamen 47 aus dem Landkreis Emsland und darunter viele aus Lingen“, fügte Jürgen Brüna, Initiator des Gründerpreis Nordwest, in der Begrüßung vor Weihnachten hinzu.

Zwölf Firmen – darunter zwei Kleingründungen und zwei Unternehmensnachfolgen – sowie zwei Schulgründungen kamen in die engere Auswahl, darunter sechs Lingener Startups. Diese Betriebe besuchte die Jury vor Ort. „Das Lingener Gründerzentrum existiert schon seit 2002. Es ist tatsächlich immer wieder erstaunlich, wieviel Mut Gründerinnen und Gründer haben, etwas Neues auszuprobieren“, sagte Dieter Krone, Oberbürgermeister der Stadt Lingen, in seinem Grusswort vor den rund 150 Gästen aus Wirtschaft und Politik.

Laudator Felix Hapig würdigte den Top-Gewinner des Gründerpreises Nordwest: Die Firma Space Magic GmbH, die im Obergeschoss des Caro-Einkaufscenters in Aurich ansässig ist, erhielt den 1. Preis in Höhe von 2.500 Euro. „Mit Space Magic, Weltraum-Entertainment, ist einer der größten Indoor-Freizeitparks im Nordwesten geschaffen worden, und rund 100 Beschäftigte haben dort einen Job gefunden“, sagte Rechtsanwalt Felix Hapig. Er selber besuchte den Freizeitpark mit seinen Kindern, aß im „Walt Disney“-Restaurant und testeten die doch sportlich anspruchsvollen Einrichtungen der Galaxie. „Walt Disney wäre stolz darauf gewesen“, fügte Hapig hinzu. Seit der Eröffnung im März 2024 verbucht Space Magic schon 10.000 Besucher nach einem Jahr. Bei Einheimischen und Touristen gleichermaßen ist „Space Magic“ richtig angesagt.

Den 2.Preis erhielt die Werbeagentur saftladen content & design GmbH & Co.KG aus Lingen. Das Preisgeld betrug 1.000 Euro. „Ich selber habe mich im Jahr 2010 mit einer Werbeagentur in Aurich selbstständig gemacht und freue mich umso mehr, die Lautdatio für die beiden Gründerinnen Anna Wilmes und Lea Wintermann von der Agentur saftladen zu halten“, sagte Katrin de Buhr von DESIGNSTUUV Werbeagentur. Das achtköpfige Team habe Mut bewiesen, gründete sich in Corona-Zeiten und bildet zum Mediengestalter aus.

Den dritten Platz mit einem Preisgeld in Höhe von 500 Euro erhielt das Team von der Firma OM Stuhr GmbH & Co.KG mit Sitz in Cloppenburg. Der Sonderpreis für Unternehmensnachfolge erhielt die „Filmpalast Cine-World GmbH & Co.KG“ in Lingen und ein weiterer Sonderpreis erhiet die „Northern German Barbecue GmbH“ in Wilhelmshaven. Der Sonderpreis ging an die „Schülergenossenschaft DruckFest“ von der BBS Lingen Wirtschaft.

Von links:

Laudator Felix Hapig gratulierte den Gründern Steve Schröder und Christoph Vogels von der Firma Space Magic GmbH, die auf den 1. Platz landeten. Rechts im Bild ist Jürgen Brüna. Foto: Inge Meyer

Gesellschaftsformen für GründerInnen

Gesellschaftsformen für Startups: Ein Überblick über Vor- und Nachteile

Leer. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Startups. Sie beeinflusst unter anderem die Haftung, den Kapitalbedarf, steuerliche Aspekte sowie die Außenwirkung gegenüber Investoren, Kunden und Geschäftspartnern. In Deutschland stehen Gründerinnen und Gründern verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Besonders häufig kommen für Startups die GbR, GmbH, KG, UG (haftungsbeschränkt) und das Einzelunternehmen in Betracht. Im Folgenden werden diese Rechtsformen vorgestellt und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile erläutert.

1. Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufig auch schnellste Form der Unternehmensgründung. Es wird von einer einzelnen natürlichen Person geführt und erfordert kein Mindestkapital.

Vorteile: Ein großer Vorteil des Einzelunternehmens ist die unkomplizierte Gründung. Es fallen geringe Kosten an, da kein Gesellschaftsvertrag oder Notar erforderlich ist. Der Unternehmer trifft alle Entscheidungen selbst und kann flexibel agieren. Auch die Buchführung ist – zumindest bei kleineren Umsätzen – vergleichsweise einfach.

Nachteile: Der größte Nachteil liegt in der unbeschränkten Haftung. Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Zudem kann es schwieriger sein, Investoren zu gewinnen, da keine Gesellschaftsanteile vergeben werden können. Für stark wachstumsorientierte Startups ist diese Rechtsform daher oft nur bedingt geeignet.

 

2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine Personengesellschaft und eignet sich besonders für Gründungen mit mindestens zwei Personen, etwa bei kleinen Startups oder Projektgemeinschaften.

Vorteile: Die Gründung einer GbR ist sehr einfach und kostengünstig, da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist und kein Notar benötigt wird. Eine Ausnahme gilt bei Immobiliengeschäften. Dann ist eine Eintragung der sogenannten eGbR in das Register durch den Notar erforderlich. Dies ist allerdings schnell und günstig erledigt. Die Gesellschafter können den Gesellschaftsvertrag flexibel gestalten. Steuerlich wird die GbR transparent behandelt, das heißt Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet.

Nachteile: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden der GbR einstehen muss. Für risikoreiche Geschäftsmodelle oder starkes Wachstum ist dies problematisch. Außerdem wirkt die GbR auf Investoren oft wenig professionell.

3. Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine Sonderform der GmbH und wurde speziell geschaffen, um Gründern mit wenig Startkapital den Einstieg zu erleichtern.

Vorteile: Ein wesentlicher Vorteil ist das geringe Stammkapital, das bereits ab 1 Euro möglich ist. Die Haftung ist – wie bei der GmbH – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dadurch ist das private Vermögen der Gründer geschützt. Die UG eignet sich gut als „Einstiegs-GmbH“ für Startups in der Frühphase.

Nachteile: Die UG unterliegt einer gesetzlichen Rücklagenpflicht: Ein Teil des Gewinns muss angespart werden, bis das Stammkapital einer GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Zudem leidet die UG teilweise unter einem geringeren Ansehen, da sie als „Mini-GmbH“ wahrgenommen wird. Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei Personengesellschaften.

4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Startups in Deutschland, insbesondere wenn Wachstum und externe Finanzierung geplant sind.

Vorteile: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Die GmbH genießt ein gutes Ansehen bei Investoren, Banken und Geschäftspartnern. Geschäftsanteile lassen sich klar regeln und übertragen, was Beteiligungen erleichtert. Zudem ist die GmbH gut skalierbar.

Nachteile: Das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro (wobei 12.500 Euro bei Gründung eingezahlt werden müssen) stellt für manche Gründer eine Hürde dar. Die Gründung ist formeller und teurer, da ein Notar erforderlich ist. Auch die laufenden Pflichten, etwa Buchhaltung und Jahresabschluss, sind aufwendiger.

5. Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Personengesellschaft mit mindestens einem voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).

Vorteile: Die KG erlaubt eine klare Trennung zwischen operativer Führung und Kapitalbeteiligung. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlage, was für Investoren attraktiv sein kann. Gleichzeitig bleibt die Geschäftsführung in der Hand der Komplementäre. Die KG bietet damit flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Nachteile: Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Die Struktur ist komplexer als bei einer GbR, und der Verwaltungsaufwand ist höher. Für viele Startups wird die KG erst in Kombination mit einer GmbH als Komplementär (GmbH & Co. KG) wirklich interessant, was die Gründung zusätzlich verkompliziert.

Fazit: Welche Gesellschaftsform für ein Startup die richtige ist, hängt stark von den individuellen Zielen, dem Risikoprofil, dem Kapitalbedarf und der Anzahl der Gründer ab. Während Einzelunternehmen und GbR vor allem durch Einfachheit überzeugen, bieten UG und GmbH eine Haftungsbeschränkung und bessere Voraussetzungen für Wachstum und Investoren. Die KG kann bei speziellen Anforderungen sinnvoll sein, ist jedoch komplexer. Eine sorgfältige Abwägung – idealerweise mit rechtlicher und steuerlicher Beratung – ist daher unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu starten.

Klinikum Leer und Suchthilfe stärken regionale Versorgung

Baumaßnahmen für das Haus Fresena sind abgeschlossen

Weener. „Wir freuen uns, dass wir mit den neuen Kapazitäten sowohl für das Krankenhaus als auch für das Haus Fresena zukunftsfähige Strukturen geschaffen haben, die den Menschen in der Region zugutekommen.“, so Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH, bei der symbolischen Schlüsselübergabe Ende November.

Durch die bauliche Erweiterung in Form eines modernen dreigeschossigen Gebäudes auf dem Gelände des Krankenhaus Rheiderland hat die Suchtkrankenhilfe Ostfriesland nun mehr Kapazität sowohl in Sachen Wohnraum als auch bezüglich des sozialtherapeutischen Angebotes. „Wir eröffnen schrittweise Übergänge in ein eigenständigeres Leben – eng begleitet, realitätsnah und mit einer stabilen Tagesstruktur.“, ergänzt Henning Fietz, Geschäftsführer der Suchtkrankenhilfe Ostfriesland gGmbH. „Unser Dank gilt dem Klinikum Leer als Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft für die seit 15 Jahren gelebte, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ohne diese Partnerschaft wäre die Erweiterung nicht möglich gewesen.“

Bereits im Mai 2025 wurde ein Anbau direkt am Krankenhaus Rheiderland fertiggestellt. Darin bezog Anfang Juni das MVZ Fachbereich Allgemeinmedizin neue Praxisräume, im ersten Obergeschoss entstanden zusätzliche Räume für den Qualifizierten Entzug. Außerdem wurden im zweiten Obergeschoss acht Mitarbeiterwohnungen geschaffen. Parallel dazu konnte das Haus Fresena bereits elf neue Bewohnerappartments im Sockelgeschoss in Betrieb nehmen. Durch die Fertigstellung der zweiten Baumaßnahme wuchs die Kapazität vom Haus Fresena als einzige sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch mehrfachbeeinträchtige Abhängigkeitskranke in Ostfriesland von vorher 30 auf nun 52 Plätze an.

Noch steht die Entscheidung des Landes aus, aber sowohl die Geschäftsführung des Klinikums als auch der Suchtkrankenhilfe und die Mitglieder des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland blicken zuversichtlich in Richtung Hannover, denn ein Fachkrankenhaus in Weener würde die medizinisch psychiatrische Grundversorgung stärken, Wartezeiten reduzieren und die Schnittstellen zwischen somatischer Versorgung, Entzugsbehandlung und Eingliederungshilfe spürbar entlasten.

BU: (v.l.n.r.): Katrin Gawenda, Heike Kliegelhöfer, Karl-Heinz Kromminga, Architekt Dipl.-Ing. Karsten Woltermann, Henning Fietz, Geschäftsführerin Daniela Kamp und Jakobus Baumann hier vorm Neubau Foto: Privat

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