Steuerliche Praxisthemen
Im November möchten wir Sie über drei praxisrelevante Themen informieren, die in vielen Unternehmen derzeit für konkrete steuerliche und organisatorische Entscheidungen wichtig sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Verwaltungsauffassung zur Besteuerung von Kryptowerten grundlegend überarbeitet. Außerdem rückt die Finanzverwaltung weiterhin verstärkt Vereinbarungen unter nahen Angehörigen in den Fokus. Und schließlich bringt die stetige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns neue Pflichten in der Lohnabrechnung und beim Einsatz von Minijobbern mit sich. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kompakten Überblick mit Hinweisen für die tägliche Praxis.
1. Neue ertragsteuerliche Einordnung von Kryptowerten
Das Bundesministerium der Finanzen hat das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2022 ersetzt und die ertragsteuerlichen Grundsätze für den Umgang mit Kryptowerten aktualisiert. Der Begriff „Kryptowerte“ dient als Oberbegriff und umfasst u. a. klassische Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum, aber auch Utility-Token, Security-Token, Stablecoins sowie andere digitale Werteinheiten.
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG):
Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Wird die einjährige Haltefrist überschritten, bleibt der Gewinn steuerfrei. Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte – einschließlich Kryptogeschäfte – gilt zudem eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Eine Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre – etwa wegen Staking- oder Lending-Vorgängen – ist nicht vorgesehen. Die frühere Diskussion dazu ist mit der Verwaltungsauffassung beendet.
Laufende Erträge unterscheiden:
Durch Mining, Staking oder Lending zugeflossene Werte sind nicht Teil der einjährigen Spekulationsfrist, sondern als Einkünfte zu erfassen. Dies kann – bei gewerblicher Tätigkeit – zu Betriebseinnahmen führen oder im Einzelfall als sonstige Einkünfte gelten. Das BMF betont, dass der jeweilige Zuflusszeitpunkt und der Wertansatz korrekt zu dokumentieren sind.
Mitwirkungspflichten und GoBD-Bezug:
Die Finanzverwaltung hebt hervor, dass Steuerpflichtige – auch im Privatvermögen – alle Transaktionen nachvollziehbar dokumentieren müssen. Ohne vollständige Historie (Wallets, Börsen, Tauschvorgänge) drohen Schätzungen. Wer Kryptocontrolling-Software oder eigene Auswertungen nutzt, sollte eine kurze Verfahrensdokumentation bereithalten. Für Unternehmen mit digitalen Vermögenswerten im Betriebsvermögen sind diese Anforderungen besonders relevant.
Praxishinweis: Bei größeren Umschichtungen oder steuerlicher Einordnung von Staking-Erträgen empfehlen wir eine vorherige Prüfung. Fehler bei der Dokumentation führen schnell zu Nachfragen im Rahmen einer Veranlagung oder Außenprüfung. Gerne unterstützen wir bei der Bewertung, Erstellung von Transaktionsübersichten und der steuerlichen Einordnung.
2. Verträge unter nahen Angehörigen – wann erkennt das Finanzamt sie an?
Vertragsverhältnisse zwischen Familienangehörigen stehen seit jeher unter besonderer Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung. Hintergrund ist, dass unter Ehepartnern, Eltern und Kindern häufig kein natürlicher Interessengegensatz besteht. Deshalb prüft das Finanzamt genau, ob solche Verträge tatsächlich einem Fremdvergleich standhalten. Damit Vereinbarungen steuerlich anerkannt werden, sind folgende Grundsätze wichtig:
-Schriftform und Klarheit: Der Vertrag muss wie zwischen fremden Dritten abgeschlossen sein – mit eindeutigen Konditionen, Laufzeiten, Zinsen, Rückzahlungsfristen, Sicherheiten oder Vergütungsmodalitäten.
-Tatsächliche Durchführung: Was vereinbart wurde, muss auch gelebt werden. Zahlungen gehören über das Bankkonto abgewickelt, Fristen müssen eingehalten und Änderungen schriftlich ergänzt werden.
-Marktüblichkeit: Konditionen sollten sich realistisch am Markt orientieren. Sehr lange Kreditlaufzeiten, ungewöhnlich niedrige Zinsen oder fehlende Sicherheiten sind kritisch.
Beispiele aus der Praxis sind: Darlehen zwischen Eltern und Kindern, Arbeitsverträge mit Ehepartnern sowie Vermietungen innerhalb der Familie sind klassische Fälle. Wird eine Vereinbarung steuerlich nicht anerkannt, kann dies zu rückwirkenden Korrekturen führen – etwa zum Wegfall von Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Verlusten.
Praxishinweis:
Wir raten dazu, bestehende Verträge in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Bei neuen Vermögens- oder Leistungsbeziehungen innerhalb der Familie sollte vorab geklärt werden, welche Anforderungen die Finanzverwaltung erwartet und wie die tatsächliche Durchführung abgesichert wird.
3. Mindestlohn – aktuelle und kommende Erhöhungen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben und beträgt derzeit 12,82 € pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind bereits beschlossen:
-ab 01.01.2026: 13,90 € pro Stunde
-ab 01.01.2027: 14,60 € pro Stunde
Die Anpassungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Lohnabrechnung, Stundenplanung und den Einsatz von Minijobbern. Da der gesetzliche Mindestlohn steigt, verringert sich automatisch die maximal mögliche Stundenzahl. Die 538-€-Grenze aus den Vorjahren gilt nicht mehr; aktuell liegt die dynamische Minijob-Grenze bei 556 € pro Monat (2025). Bei Überschreitung kann ein eigentlich geplanter Minijob schnell zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden. Auch Tätigkeiten in Familienbetrieben und kurzfristige Aushilfen sind einzubeziehen. Die Einhaltung des Mindestlohns wird von den Behörden regelmäßig kontrolliert, Nachzahlungen können teuer werden.
Praxishinweis:
Arbeitgeber sollten Lohnstrukturen frühzeitig anpassen, vertragliche Arbeitszeitregelungen prüfen und sich bei Minijobbern eng mit der Lohnbuchhaltung abstimmen. Gerne unterstützen wir bei der organisatorischen und steuerlichen Umsetzung.
Fazit
Die neue Verwaltungsauffassung zu Kryptowerten schafft mehr Klarheit, verlangt aber eine saubere Dokumentation und korrekte Einordnung laufender Erträge. Wer digitale Vermögenswerte hält oder veräußert, sollte Nachweise rechtzeitig aufbereiten. Verträge innerhalb der Familie bleiben ein sensibles Prüfungsfeld der Finanzverwaltung und müssen sowohl inhaltlich als auch in der tatsächlichen Durchführung professionell gestaltet sein. Die Anhebung des Mindestlohns beeinflusst zahlreiche Personal- und Vergütungsmodelle; frühzeitige Planung schützt vor teuren Korrekturen.
Quellen: DATEV, Beck-Online, ChatGPT







