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Neue KÜS Prüfstelle in Schirum

Erfahrene Prüfingenieure arbeiten in der neuen Halle

Aurich-Schirum. Die beiden Geschäftsführer Johannes Bley und Juri Breise eröffneten die neue KÜS-Prüfstelle im Gewerbegebiet Aurich-Schirum am 1. Dezember letzten Jahres. „Nach gut einem Jahr Bauzeit konnten wir die neue Halle mit Bürotrakt in Betrieb nehmen. In der Eröffnungswoche lief die Prüfstelle von Anfang an gut an“, sagt Johannes Bley, der kürzlich auf sein 30-jähriges Jubiläum mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Bley zurückblickte.

Gewerbliche und private Fahrzeugbesitzer finden nun ein komplettes Prüfangebot vor, das mit einem umfangreichen Service einhergeht. „In der Halle ist die technische Ausstattung auf dem neuesten Stand für Pkw, Lkw, Busse, Zweiräder, Kleintransporter sowie für große Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger“, erläutert Geschäftsführer Juri Breise.

In der zentral gelegenen KÜS-Prüfstelle Aurich – direkt an der Ampelkreuzung in Schirum – werden die Kunden von den erfahrenen Prüfingenieuren Gerwin Weerts und Thomas Ahrens betreut. Terminreservierungen sind online oder nach telefonischer Absprache möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit auch ohne Termin vorbeizukommen, die Papiere samt Schlüssel abzugeben oder einzuwerfen und das Fahrzeug dann am Abend wieder abzuholen. „Der Kunde kann alternativ auch im Servicecenter bei Kaffee oder einem Kaltgetränk warten.“ Und: „Vom Wartebereich aus ist die Prüfhalle zudem einsehbar, so dass die Kunden die Durchführung der Abnahme verfolgen können“, so Juri Breise weiter.

Mehr Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kues-aurich.de oder unter der Rufnummer 04941/66619. Terminvereinbarungen sind hierüber ebenfalls möglich.

Bildunterschrift:

Von links: Johannes Bley und Juri Breise waren mit dem Start der neuen KÜS Prüfstelle sehr zufrieden. Foto: Inge Meyer

Das Licht ging an im Rathauspark…

Specken Illumination lieferte Weihnachtsbaum & Wasserturm

Langeoog. Advent, Advent – (k)ein Lichtlein brennt! Das wurmte die Inselbewohner der Gemeinde Langeoog schon lange, denn bis Weihnachten 2023 war diese stark verbesserungsfähig. Um neue Weihnachtsbeleuchtung zu kaufen, wurden eifrig Spenden bei verschiedensten Events gesammelt. „Der Langeooger Sportverein TSV hat bei Public-Viewing-Abenden Getränke und Snacks verkauft. Da ist viel Geld zusammengekommen“, teilt Thomas Pree von der Kurverwaltung Langeoog mit.

Eine eigene TSV-Kultursparte wurde gegründet und es kamen weitere Geldmittel von Spendern, Sponsoren und Unterstützern zusammen, so dass die Planung für die Investition eine neue Weihnachtsbeleuchtung an den Start ging. „Im Internet sind wir dann auf Familie Specken gestoßen, die Weihnachtsbeleuchtung seit über 45 Jahren verkauft“, so der Marketingleiter Thomas Pree weiter. In der Adventszeit 2024 erleuchtete der schöne Weihnachtsbaum von der Firma Specken Illumination „Made aus Bollingen“ erstmals auf Langeoog.

Auf den Geschmack gekommen, ging es dann in die „zweite Weihnachtsrunde“: Das Wahrzeichen von Langeoog, der Wasserturm, wurde bei den Saterländern als weitere Weihnachtsbeleuchtung in Einzelanfertigung in Auftrag gegeben. Per Laternenumzug, Musik, Glühwein und Bratwurst ging es dann von der Lale-Andersen-Statue quer durch den Ort zum Festplatz und per Countdown mit Knopfschaltung erleuchtet der wunderschöne Wasserturm. „Das hat alles gut geklappt, viele Vereine von der Inselgemeinde haben sich beteiligt. Für Einheimische und Touristen war der Advent-Event im letzten Jahr etwas Besonderes“, betont Thomas Pree, der den Nachmittag moderierte.

Im Rathauspark angekommen, gab es einen musikalischen Empfang mit dem Langeoog-Chor „de Likedeeler“. Durch den Nachmittag führte Thomas Pree von der TSV-Kultursparte als Moderator. Das leibliche Wohl war mit Kinderpunsch (für Kinder kostenlos), Glühwein und Bratwurst sichergestellt- Mehr Informationen auch im Internet unter www.langeoog.de. Mehr Informationen auch auf der Internetseite www.weihnachtsbeleuchtung.com.

Mindestlohn tut weh

Balance zwischen den Interessen der Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Geestland. Nun ist es amtlich: Die Bundesregierung hat die nächste Mindestlohn-Erhöhung formell beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland zum 1. Januar 2026 von zurzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist ein erneuter Nachschlag vorgesehen – auf dann 14,60 Euro.

Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach ihrem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Für Unternehmen bedeutet das zum Teil erhebliche Belastungen – in einer Zeit, in der eine Hiobsbotschaft aus der Wirtschaft die nächste jagt und von dem versprochenen Aufschwung nicht wirklich etwas zu spüren ist.

Dass die Kosten für die Arbeitgeber durch den höheren Mindestlohn steigen werden, hat die Bundesregierung selbstverständlich eingepreist. Nach ihren Angaben ergeben sich im kommenden Jahr zusätzliche Lohnkosten von rund 2,2 Milliarden Euro. 2027 sind es dann 3,4 Milliarden Euro.

Das Kabinett rühmt sich, dass eine solche Erhöhung in zwei Schritten eine entlastende Wirkung haben werde. Doch für Unternehmen ist das bestenfalls ein schwacher Trost. Wer zum Taschenrechner greift, stellt fest: Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 13,9 Prozent. Dies entspricht seit seiner Einführung im Jahr 2015 einem Plus um insgesamt 71,8 Prozent. Seit 2022 ist der Mindestlohn bereits um mehr als 30 Prozent gestiegen. Somit klettert er viel schneller als die Tariflöhne.

Lohngitter nach oben

Besonders betroffen sein werden Gastronomie, Einzelhandel, Reinigungsgewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Die Unternehmer dieser und der anderen Branchen müssen nicht nur das Geld für das Lohnplus springen lassen, sondern stehen vor einer neuen, teuren und mitunter komplizierten Aufgabe: Sie müssen die untersten Lohngruppen an den neuen Mindestlohn anpassen. Und die Lohngruppen darüber müssen ebenfalls angehoben werden. Schließlich sollte das Gehaltsgefüge im Interesse des betrieblichen Friedens zusammenpassen. Somit verschiebt sich das gesamte Lohngitter nach oben; die Lohnkosten steigen insgesamt.

Verständlicherweise werden sich die Arbeitnehmer über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Allerdings müssen sie mit steigenden Preisen als Arbeitgeber-Reaktion und mit Kaufkraft-Verlusten rechnen. Das dürfte die Freude schmälern. Zweifellos noch schlimmer wäre ein Jobverlust. Darüber hinaus droht ein Abbau von Ausbildungsplätzen – ein echtes Sägen an der Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft.

Die Versuchung

Die nach oben schnellende Zahl von Selbstbedienungskassen im Einzelhandel verdeutlicht exemplarisch, was eine Alternative zu vielen Beschäftigten sein könnte. Technische Lösungen aus dem Bereich Automatisierung, Digitalisierung und Robotik werden immer günstiger. Tut der Mindestlohn den Unternehmern zu sehr weh, führt sie das stärker in Versuchung als in der Vergangenheit.

In einer Sozialen Marktwirtschaft sind die Tarifpartner, also Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dafür zuständig, dass angemessene Löhne ausgehandelt werden. Das soll eine Balance zwischen den Interessen der Arbeitnehmer für ein auskömmliches Einkommen und der Leistungsfähigkeit der Arbeitgeber garantieren, die mit ihren Arbeitskosten im Wettbewerb bestehen müssen.

Seit der Existenz des gesetzlichen Mindestlohnes nimmt die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission eine Vermittlerrolle ein. Sie soll unabhängig agieren und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Doch die Kommission steht unter ständigem politischen Druck. Die Politik sollte sich jedoch aus der Lohnfindung heraushalten und sie den Tarifpartnern überlassen, wie es das System der Sozialen Marktwirtschaft gebietet.

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